Nachdem ja die Prepaid-Registrierung von den Providern unterschiedlich gehandhabt wird und auch Ausländer je nach Registrierungsweg unterschiedliche Dokumente nachweisen müssen, wollte ich nochmal die Registrierung der Telekom genauer untersuchen.
Die Telekom will ja in ihren T-Punkt-Läden und bei der online Registrierung immer einen Nachweis der Meldeadresse sehen. Das führt dazu, dass z.B. alleine der deutsche Reisepass nicht ausreicht und man eine amtl. Meldebescheinigung braucht. Diese gibts auch nur bei den Meldeämtern gegen Gebühr. Ich selbst - wurde als Deutscher - mehrmals die Registrierung verweigert.
Dies führt insbesondere bei Ausländern zu Problemen, da viele Länder keine Meldeadressen kennen und sie auch in den Pässen nicht drinstehen. Gegenwärtig lehnt die Telekom Ausländer massenhaft ab (im Gegensatz zu ihren Reseller Lebara) mit dem Verweis auf die fehlende Meldeadresse. Die Praxis von Vodafone und O2 und auch WebID bzw. PostID ist dagegen, dass auch vorläufige Adressen wie Hotel, B&B, Verwandte usw. als Adressen ungeprüft übernommen werden und Ausländer willkommen sind.
Diese Diskrepanz kommt aus der verworrenen Gesetzeslage. Nach dem alten TKG muss die "Adresse" aufgenommen werden. Nach dem neuen Gesetz müssen mit Ausweis die aufgenommen Daten verifiziert werden. Die Telekom konstruiert daraus eine Pflicht der Adressenverifikation, während die anderen Betreiber darauf verweisen, dass nur diejenigen Angaben zu verifizieren seien, die auch im Ausweisdokument enthalten sind.
Ich habe bei der Bundesnetzagentur nach der Legalität dieser Maßnahme gefragt und nach Monaten folgende Antwort erhalten:
Sehr geehrter Herr #######
Ihre Anfrage wurde mir zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie schildern darin, dass in einem T-Punkt-Laden für den Abschluss eines Prepaid-Vertrags eine Meldebescheinigung verlangt wurde. Ihrer Ansicht nach ist dies nicht zulässig und berufen sich dabei auf die Mitteilung der Pressestelle der Bundesnetzagentur gegenüber Teltarif.
Hierzu erlaube ich mir folgende Anmerkungen:
Der Gesetzgeber hat mit der detaillierten Regelung der Verifizierungspflicht beim Vertrieb von Prepaid-Karten die Unternehmen zur Prüfung der Kundendaten anhand eines der im Gesetz aufgeführten Ausweisdokumente verpflichtet. Der gesetzliche Regelfall ist dabei die Vorlage des Ausweises im persönlichen Kundenkontakt (face-to-face). Der Ausweis dient dabei zur eindeutigen Identifizierung des Kunden. Gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 2 TKG ist jedoch auch die Anschrift des Anschlussinhabers zu erheben. Soweit die Anschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, hat der Diensteanbieter auf andere geeignete Weise zu verifizieren, dass die erhobene Anschrift korrekt ist. Eine Möglichkeit zur Verifizierung ist beispielsweise, die Vorlage einer Meldebescheinigung zu verlangen. Auf welche Weise die Verifizierung der Anschrift erfolgt, hat der Gesetzgeber jedoch nicht vorgegeben. Es verbleibt insofern in der unternehmerischen Freiheit, für welche Art der Verifizierung der Anschrift sich das Unternehmen entscheidet.
Da insofern kein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen besteht, sehe ich keine Möglichkeit für ein Tätigwerden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Markus ########
Sachbearbeiter Referat Z21 Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Datenschutz, Rechtsfragen zu Teil 7 des TKG
Die Deutsche Telekom ist somit der einzige Anbieter in Europa, der für einen Prepaid-Vertrag zwingend eine "Meldeadresse" (vorzugsweise in Deutschland) fordert. Die BundesNetzAG hält das für ihre "unternehmerische Freiheit". Inwieweit das Sinn macht oder gegen EU-Bestimmungen verstößt, damit potentiell alle Ausländer ohne deutschen Wohnsitz oder Meldeadresse auszuschließen, müssen wohl andere klären. Es konnten sich in den letzten Monaten durchaus noch einige Ausländer registrieren, wenn sie etwas amtlich aussehendes mit ihrer Heimatadresse vorweisen konnten. Das hing aber immer von der Registrierungsperson und seiner Auslegung ab.
Was ist eigentlich aus unserem weltoffenen Land geworden, wenn inzwischen selbst die Türkei und Russland liberaler bei ihrer SIM-Karten-Registrierung als wir sind? Damit muss ich nun leider Ausländer im Prepaid Data Wiki vor der Telekom aus verständlichen Gründen warnen. Deutschland wird damit endgültig als bisher einziges europäisches Land eingestuft, wo Ausländer grundsätzlich Probleme haben können, eine Prepaid-SIM (allerdings nur der Telekom und ggf. Congstar) gegen Ausweis zu kaufen.