Telekom SIM nur noch für Deutsche?

  • Nachdem ja die Prepaid-Registrierung von den Providern unterschiedlich gehandhabt wird und auch Ausländer je nach Registrierungsweg unterschiedliche Dokumente nachweisen müssen, wollte ich nochmal die Registrierung der Telekom genauer untersuchen.


    Die Telekom will ja in ihren T-Punkt-Läden und bei der online Registrierung immer einen Nachweis der Meldeadresse sehen. Das führt dazu, dass z.B. alleine der deutsche Reisepass nicht ausreicht und man eine amtl. Meldebescheinigung braucht. Diese gibts auch nur bei den Meldeämtern gegen Gebühr. Ich selbst - wurde als Deutscher - mehrmals die Registrierung verweigert.


    Dies führt insbesondere bei Ausländern zu Problemen, da viele Länder keine Meldeadressen kennen und sie auch in den Pässen nicht drinstehen. Gegenwärtig lehnt die Telekom Ausländer massenhaft ab (im Gegensatz zu ihren Reseller Lebara) mit dem Verweis auf die fehlende Meldeadresse. Die Praxis von Vodafone und O2 und auch WebID bzw. PostID ist dagegen, dass auch vorläufige Adressen wie Hotel, B&B, Verwandte usw. als Adressen ungeprüft übernommen werden und Ausländer willkommen sind.


    Diese Diskrepanz kommt aus der verworrenen Gesetzeslage. Nach dem alten TKG muss die "Adresse" aufgenommen werden. Nach dem neuen Gesetz müssen mit Ausweis die aufgenommen Daten verifiziert werden. Die Telekom konstruiert daraus eine Pflicht der Adressenverifikation, während die anderen Betreiber darauf verweisen, dass nur diejenigen Angaben zu verifizieren seien, die auch im Ausweisdokument enthalten sind.


    Ich habe bei der Bundesnetzagentur nach der Legalität dieser Maßnahme gefragt und nach Monaten folgende Antwort erhalten:


    Sehr geehrter Herr #######
    Ihre Anfrage wurde mir zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie schildern darin, dass in einem T-Punkt-Laden für den Abschluss eines Prepaid-Vertrags eine Meldebescheinigung verlangt wurde. Ihrer Ansicht nach ist dies nicht zulässig und berufen sich dabei auf die Mitteilung der Pressestelle der Bundesnetzagentur gegenüber Teltarif.


    Hierzu erlaube ich mir folgende Anmerkungen:
    Der Gesetzgeber hat mit der detaillierten Regelung der Verifizierungspflicht beim Vertrieb von Prepaid-Karten die Unternehmen zur Prüfung der Kundendaten anhand eines der im Gesetz aufgeführten Ausweisdokumente verpflichtet. Der gesetzliche Regelfall ist dabei die Vorlage des Ausweises im persönlichen Kundenkontakt (face-to-face). Der Ausweis dient dabei zur eindeutigen Identifizierung des Kunden. Gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 2 TKG ist jedoch auch die Anschrift des Anschlussinhabers zu erheben. Soweit die Anschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, hat der Diensteanbieter auf andere geeignete Weise zu verifizieren, dass die erhobene Anschrift korrekt ist. Eine Möglichkeit zur Verifizierung ist beispielsweise, die Vorlage einer Meldebescheinigung zu verlangen. Auf welche Weise die Verifizierung der Anschrift erfolgt, hat der Gesetzgeber jedoch nicht vorgegeben. Es verbleibt insofern in der unternehmerischen Freiheit, für welche Art der Verifizierung der Anschrift sich das Unternehmen entscheidet.


    Da insofern kein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen besteht, sehe ich keine Möglichkeit für ein Tätigwerden.


    Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Markus ########
    Sachbearbeiter Referat Z21 Allgemeine Rechtsangelegenheiten, Datenschutz, Rechtsfragen zu Teil 7 des TKG


    Die Deutsche Telekom ist somit der einzige Anbieter in Europa, der für einen Prepaid-Vertrag zwingend eine "Meldeadresse" (vorzugsweise in Deutschland) fordert. Die BundesNetzAG hält das für ihre "unternehmerische Freiheit". Inwieweit das Sinn macht oder gegen EU-Bestimmungen verstößt, damit potentiell alle Ausländer ohne deutschen Wohnsitz oder Meldeadresse auszuschließen, müssen wohl andere klären. Es konnten sich in den letzten Monaten durchaus noch einige Ausländer registrieren, wenn sie etwas amtlich aussehendes mit ihrer Heimatadresse vorweisen konnten. Das hing aber immer von der Registrierungsperson und seiner Auslegung ab.


    Was ist eigentlich aus unserem weltoffenen Land geworden, wenn inzwischen selbst die Türkei und Russland liberaler bei ihrer SIM-Karten-Registrierung als wir sind? Damit muss ich nun leider Ausländer im Prepaid Data Wiki vor der Telekom aus verständlichen Gründen warnen. Deutschland wird damit endgültig als bisher einziges europäisches Land eingestuft, wo Ausländer grundsätzlich Probleme haben können, eine Prepaid-SIM (allerdings nur der Telekom und ggf. Congstar) gegen Ausweis zu kaufen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Spacko007
    Ist doch gut und richtig so, also wo ist das Problem?

    Gut ist es definitiv nicht, wenn man fuer eine Telekom Prepaid-Karte mehr Dokumente braucht als fuer einen Immobilienkauf.

  • Re: Telekom SIM nur noch für Deutsche?


    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Gemäß § 111 Abs. 1 Nr. 2 TKG ist jedoch auch die Anschrift des Anschlussinhabers zu erheben. Soweit die Anschrift nicht aus dem Ausweis hervorgeht, hat der Diensteanbieter auf andere geeignete Weise zu verifizieren, dass die erhobene Anschrift korrekt ist.


    Du solltest vielleicht mal das Justizministerium anschreiben, denn was der Herr da behauptet stimmt schlicht nicht mit der Gesetzeslage überein.


    In § 111 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 TKG steht, dass die Anschrift erhoben werden muss, die Überprüfung der Richtigkeit wird aber nach § 111 Abs. 1 Satz 3

    Zitat

    Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch [Vorlage eines Ausweises] soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind.


    nur für die in dem Ausweis enthaltenen Daten vorgeschrieben.


    Es muss also prinzipiell nichtmal das Geburtsdatum auf Richtigkeit überprüft werden, sofern eines der zulässigen Dokumente das nicht auflistet.


    Du könntest aber auch mal versuchen als juristische Person bei der Telekom eine Prepaidkarte zu kaufen, mit einem Auszug aus dem Handelsregister bspw., denn dann ärgern sie sich, dass sie das "Geburtsdatum"-Feld sogar leer lassen müssen (das muss nur bei natürlichen Personen überhaupt erhoben werden, macht ja auch wenig Sinn bei einer juristischen Person).


    Ein Verein ist übrigens auch eine juristische Person. Wenn du also den "Verein zur Schützung der Anonymität bei der Telekommunikation" gründest, kannst du auf diesen Verein lauter SIM-Karten registrieren :D.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Offtopic: Warum zensiert du deinen Namen, lässt aber den vollen Namen des Verfassers des Schreibens im Text? :confused:


    Das ist ein eigenes Thema. Zweifelsohne hat mein Name hier keine Bedeutung.

    Der Herr von der Rechtsabteilung spricht allerdings für die BundesNetzAG. Das ist bekanntlich eine Bundesbehörde mit weitreichenden Befugnissen voller Beamten. Ich habe das nicht als private Kommunikation verstanden, sondern als eine mir noch mal persönlich dargelegte juristische Auslegung von Seiten des Fachreferats dieser Behörde. Damit hat der Antwortende durchaus für mich eine vollziehende Funktion. Ich wüsste auch nicht, was an dieser Mitteilung nun vertraulich ist, interpretiert sie doch zweifelsohne die Haltung der Behörde. Der Mitmensch ist ja auch nur in dieser Aussage und Funktion von mir zitiert worden.


    Aber du hast recht, ich habe streng genommen nicht das Recht, diese persönliche Darlegung aus einer Email-Kommunikation ohne seine Genehmigung in einem öffentlichen Forum zu posten. Darum habe ich den Nachnamen jetzt unkenntlich gemacht. Auch für ihn gilt der Persönlichkeitsschutz.


    Ein Polizist muss in vielen Bundesländern mit Namensschild für seine Handlungen gerade stehen, ein Jurist einer Bundesbehörde für seine Äußerungen dagegen nicht, da er diese streng genommen nicht öffentlich gemacht hat. Dass diese Haltung nicht ganz unumstritten ist, sieht man in den Kommentaren. Man könnte nach seiner Darlegung sogar die Praxis von Vodafone und O2 als illegal erachten, denn sie "verifizieren" die Anschrift nicht, auch nicht WebID oder PostID, wenn man z.B. einen deutschen Pass vorlegt.


    Zitat

    Original geschrieben von ws12377
    Du solltest vielleicht mal das Justizministerium anschreiben, denn was der Herr da behauptet stimmt schlicht nicht mit der Gesetzeslage überein.


    Das sehe ich auch so. Gerade der Zusatz "soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind." schränkt ja die Verifizierungspflicht auf jene Daten ein, die im Ausweis stehen. Darum sind für mich WebID, PostID, Vodafone und O2 auf der sicheren Seite.


    Aber der juristische Streit hilft uns da nicht weiter. Die Telekom erfindet Zusatzanforderungen, die obwohl sie gesetzlich offenbar nicht sein müssen, von ihr damit begründet werden und von der BNetzAG dann als "unternehmerische Freiheit" verstanden werden. Was sie nicht kapieren ist, dass sie damit alle Menschen ohne deutschen Wohnsitz ausschließen, während Vodafone und O2 munter weiter genau jene registrieren auf der gleichen Gesetzesgrundlage, die die Telekom hernimmt, sie ihnen vorzuenthalten.

  • Re: Re: Telekom SIM nur noch für Deutsche?



    Ich lese aus dieser Formulierung exakt das Gegenteil von dem, was Du liest.
    Hier der vollständige Text:


    [...]Bei im Voraus bezahlten Mobilfunkdiensten ist die Richtigkeit der nach Satz 1 erhobenen Daten vor der Freischaltung zu überprüfen durch
    1.
    Vorlage eines Ausweises im Sinne des § 2 Absatz 1 des Personalausweisgesetzes,
    2.
    Vorlage eines Passes im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes,
    3.
    Vorlage eines sonstigen gültigen amtlichen Ausweises, der ein Lichtbild des Inhabers enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird, wozu insbesondere auch ein nach ausländerrechtlichen Bestimmungen anerkannter oder zugelassener Pass, Personalausweis oder Pass- oder Ausweisersatz zählt,
    4.
    Vorlage eines Aufenthaltstitels,
    5.
    Vorlage eines Ankunftsnachweises nach § 63a Absatz 1 des Asylgesetzes oder einer Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung nach § 63 Absatz 1 des Asylgesetzes,
    6.
    Vorlage einer Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes oder
    7.
    Vorlage eines Auszugs aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis, der Gründungsdokumente oder gleichwertiger beweiskräftiger Dokumente oder durch Einsichtnahme in diese Register oder Verzeichnisse und Abgleich mit den darin enthaltenen Daten, sofern es sich bei dem Anschlussinhaber um eine juristische Person oder Personengesellschaft handelt,


    soweit die Daten in den vorgelegten Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind.[...]


    Nehmen wir einfach mal Punkt 6 und wenden den letzten Satz daraufhin an.
    Dieses Formular ist vermutlich besser bekannt als "Duldung" und beinhaltet ein Lichtbild und persönliche
    Daten wie Name, Vorname, Staatsangehörigkeit usw.
    Eine Adresse ist in der Duldung nicht eingetragen!
    Im letzten Satz heißt es jedoch "soweit die [Adress]- Daten in den vorgelegten
    Dokumenten oder eingesehenen Registern oder Verzeichnissen enthalten sind
    "
    Die eckige Klammer wurde von mir eingefügt, um den Sinn der Aussage zu verdeutlichen.
    Da die Adressdaten in dem vorgelegten Dokument (Duldung) nicht enthalten sind, schreibt der Gesetzgeber
    also zwingend einen Beleg für die Richtigkeit der angegebenen Adresse vor!
    Das kann z.B. eine Meldebescheinigung sein, aber auch ein Mietvertrag oder ähnliche amtliche
    Dokumente.
    Sprich Vodafone und/oder o2 verstoßen ganz klar gegen das Gesetz, wenn sie keinen
    Adressnachweis verlangen!
    Bei o2 übrigens hängen die Legitimationen seit Wochen in der Prüfung, aber das wäre
    Thema für einen anderen Thread...

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6850 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

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    Fritzbox 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

    Google Pixel, Pixel 2, Pixel 3, Pixel 4, Pixel 4a(2x), Pixel 5

    LG G7 + 256GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

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  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Gut ist es definitiv nicht, wenn man fuer eine Telekom Prepaid-Karte mehr Dokumente braucht als fuer einen Immobilienkauf.


    Man braucht beim Kauf der Prepaidkarte nur einen Perso, sind in meinen Augen nicht gerade viele Dokumente.

  • Warum soll man bitte vor der deutschen Telekom warnen ??


    Wenn ein Ausländer eine SIM will ohne die entsprechenden Dokumente bei zu haben
    gibts nix. Basta. Ende. Aus. Was ist daran schlecht, dass hier mal deutsche Gesetze nach Punkt und Komma umgesetzt werden ?


    So was würde man sich auch in anderen Bereichen von Deutschland wünschen, nur da wird
    das Recht durch den Gesetzgeber selber gebrochen, insofern bricht der Staat seine eigenen Gesetze. Aber das ist ein anders Thema.


    Die Geschichte mit Perso bei der Telekom haben die schon immer so gehandhabt, aus diesem Grund habe ich mir auch einen Personalausweis zugelegt. Als deutscher habe ich demnach das Problem - wenn ich das Geld für den Perso investiere - nicht.


    Wenn hier vor der deutschen Telekom gewarnt wird dann warne ich hier vor der türkischen Telekom, dort sehe ich die Gefahr, dass staatliche Stellen das deutsche Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Datenschutz anderst auslegen.


    Hier wäre eine Warnung angebracht !

  • Kann mir vielleicht jemand erklären, ob "die Anschrift des Anschlussinhabers" juristisch wirklich mit dem Hauptwohnsitz/Meldeadresse gleichgesetzt werden kann? Ist "die Anschrift" nicht einfach eine Adresse unter der jemand angeschrieben/erreicht werden kann, egal ob im Urlaub, Hotel usw.? Darf man darauf bestehen, dass es Hauptwohnsitz/Meldeadresse sein muss, selbst wenn da einfach nur "Anschrift" steht, ohne klar zu stellen, dass es die Anschrift des Hauptwohnsitzes sein muss und nicht z.B. die Urlaubsanschrift oder die Postfachanschrift? Auch die beiden letzten könnte man ziemlich einfach verifizieren, z.B. durch die Vorlage der Hotelkarte oder einer Rechnung für das Postfach.


    Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    Aber der juristische Streit hilft uns da nicht weiter. Die Telekom erfindet Zusatzanforderungen, die obwohl sie gesetzlich offenbar nicht sein müssen, von ihr damit begründet werden und von der BNetzAG dann als "unternehmerische Freiheit" verstanden werden. Was sie nicht kapieren ist, dass sie damit alle Menschen ohne deutschen Wohnsitz ausschließen, ...


    In den ausländischen Ausweisen ist doch meistens eine Adresse angegeben. Oder nimmt die Telekom nur die deutschen Adressen? Die Bürger aus den Ländern ohne Meldepflicht haben aber so natürlich ein Problem.

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