ZitatOriginal geschrieben von polli
gab neulich ein höchstrichterliches Urteil das die Versandkosten bei Rückgabe nach BGB durch den Händler zu tragen sind.
Aber doch nur der Versand zurück zum Händler?!? Sonst wäre es ja ein teurer Spaß für die Händler wenn sie die kompletten Versandkosten tragen müssten.
Naja wird etwas SEHR OT gerade...