Moment. Wenn ich aufgrund einer Aussage meines Verkäufers einen Vertrag abschließe und dieser dann sein Versprechen nicht einhält, soll ich keine Handhabe haben???
Ansprüche aus cic (§§ 280 I, 311 II, 241 II BGB) bestehen meiner Meinung nach ohne Probleme.
Bitte beachten: Hier genügt eine fahrlässige Pflichtverletzung!