gehören Mp3-Player eigentlich zur Kategorie HiFi?
Allgemeiner Media-Markt Schnäppchen Thread
- Bayernpeter
- Geschlossen
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:apaul:
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siehe Post von Jikyo am 2.1. um 10:31
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8:50 Uhr ca. 20 Personen vor dem Laden
9:05 Uhr Kumpel von mir hat eine Bose 3.2.1. Anlage gekauft. empf. Vk Bose 2250€, internetpreis 1998€.
9:20 Mit Boseanlage unter dem Arm für 1618€ den Laden verlaßen
Also was Die Bosepreise angeht ist der Heutige Tag echt super!
Bei uns im Markt waren auch keine Preis hochgesetzt und es waren auch alle Geräte auf Lager
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weiß denn schon jemand was es die nächsten Tage günstiger geben wird???
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Zitat
Original geschrieben von d_s
Also die Preisgarantie dürfte lediglich ein Entgegenkommen sein. Rechtlich dürfte es da keine Grundlage geben.So sieht es aus, die Tiefpreisgarantie ist genauso wie das 14Tägige Rückgaberecht bei MM, reine Kulanz
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Mir hat es der Grundig Vivance HXW-32 6710 LCD-TV angetan. Kennt jemand diesen Fernseher? Hat den jemand und kann Erfahrungen berichten. Das einzige Manko ist das er letzte Woche noch 699.- € gekostet hat und heute morgen wundersamer Weise auf einmal 799.-. Jetzt soll er nach Abzug der 19% nur noch 649.- Euro kosten. Also gerade mal 10 Euro weniger wie z. Zt. bei Geizahls gelistet.
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Zitat
Original geschrieben von monte
8:50 Uhr ca. 20 Personen vor dem Laden9:05 Uhr Kumpel von mir hat eine Bose 3.2.1. Anlage gekauft. empf. Vk Bose 2250€, internetpreis 1998€.
9:20 Mit Boseanlage unter dem Arm für 1618€ den Laden verlaßen
Was war denn der eigentliche Listenpreis im MM?
Ich hoffe doch schwer, daß er ein 3.2.1 GSX erworben hat und nicht nur ein "einfaches" 3.2.1 (sonst war es mal wieder nur für MM ein guter Deal).Beste Grüße,
Johnson
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Warum sollte die Preisgarantie keine rechtliche Bindung entfalten????
Es ist eine öffentliche Anpreisung, die beispielsweise ein UWG-Fall wäre, wenn die Versprechungen nicht eingehalten werden.Insbesondere werden solche Zusagen aber Vertragsbestandteil, wenn man gekauft hat. Dann ist jedenfalls ein Anspruch gegeben.
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Zitat
Original geschrieben von maximumhandy
Warum sollte die Preisgarantie keine rechtliche Bindung entfalten????
(...)die beispielsweise ein UWG-Fall wäre,Richtig. Ein Wettbewerbsverstoß, MEHR nicht . Der Kunde des Unternehmens kann sich auf eine solche Werbeaussage nicht berufen, lediglich im Rahmen einer Kulanzleistung (bei Drohung mit der Verbraucherzentrale oder anderen Verbänden mit Klagebefugnis) hat soetwas Aussicht auf Erfolg.
Es grüßt
Flatty
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