Zugfahrzeug für Wohnwagen gesucht - Benziner wirklich eine Alternative zum Diesel?

  • Zitat

    Original geschrieben von superuser_reload
    Im Gegensatz zur Beurteilung der Einhaltung der tatsächlichen Anhängelast geht es beim Führerschein übrigens um das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs und des Anhängers, und da kommt man ggf. auch mit dem B96 schnell an die Grenze.


    Wenn ich mal nachrechne:


    Tucson 2.0 CRDi 4WD
    Zulaessiges Gesamtgewicht: 2.250kg
    Anhaengelast: 1.900kg
    moegliche Anhaengelast mit B Fuehrerschein: 1.250kg
    maximales Gesamtgewicht: 4.150kg


    Tucscon 1.7 CRDi:
    Zulaessiges Gesamtgewicht: 2.085kg
    Anhaengelast: 1.600kg
    moegliche Anhaengelast mit B Fuehrerschein: 1.415kg
    maximales Gesamtgewicht: 3.685kg


    Tucscon 1.6 T-GDI 4WD:
    Zulaessiges Gesamtgewicht: 2.170kg
    Anhaengelast: 1.600kg
    moegliche Anhaengelast mit B Fuehrerschein: 1.330kg
    maximales Gesamtgewicht: 3.770kg


    Tucscon 1.6 T-GDI:
    Zulaessiges Gesamtgewicht: 2.120kg
    Anhaengelast: 1.600kg
    moegliche Anhaengelast mit B Fuehrerschein: 1.380kg
    maximales Gesamtgewicht: 3.720kg


    B96 wuerde schon in jedem Fall rechen um die maximale Anhaengelast zu nutzen, nur mit B gehen nur so 1.250kg - 1.415kg


    Zitat

    Original geschrieben von superuser_reload
    Könnte man auch einfach 'Fahren ohne Fahrerlaubnis' nennen.


    Das kann man sich natuerlich nicht erlauben.


    Einzige Moeglichkeit den Wohnwagen doch mit B Fuehrerschein zu fahren waere ihn dann auf die maximal 1.415kg abzulasten.


  • Maßgeblich für die Führerscheinklassen ist das zul. Ges.-Gewicht des Fahrzeugs + zul. Ges.-Gewicht des Anhängers und nicht das zul. Ges.-Gewicht des Fahrzeugs + tatsächliche Anhängelast. Letzteres ist nur wichtig für die Beurteilung ob die Anhängelast eingehalten wird.


  • Ich hoffe diesen Schwachsinn nimmt niemand ernst.
    Das ist nicht eigentlich ein bisschen zuviel, das ist zuviel für den Klasse B Inhaber! Und somit Fahren ohne Fahrerlaubnis!
    Außerdem hat der Tucson eine zulässige Gesamtmasse von 2250kg, also darf da mit Klasse B nur ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mit 1250 kg angehängt werden.


    Mit dem Gewicht rumtricksen kannst du, wenn der Anhänger eine zulässige Gesamtmasse hat, die größer als die Anhängelast des Fahrzeugs ist. Die notwendige Führerscheinklasse vorausgesetzt, kann ein Anhänger mit 3000kg zulässiger Gesamtmasse an einem Fahrzeug mit 1000kg Anhängelast gezogen werden, wenn der Anhänger in dem Moment nur 1000kg wiegt.

    Dr. strg. c. Guttenberg

  • Ich würde gerne - weil ich den seit Februar habe - mal ein noch hier nicht genanntes Auto in den Raum werfen: SEAT ATECA (Presserabatt 26%) ;)

    MfG ·······S·y·n·T·o·m··
    [BITTE KEINE WERBUNG EINWERFEN!]

  • Also ich hätte keine Lust, die Wahl des Zugfahrzeugs und Anhängers vom Führerschein abhängig zu machen. Dann doch lieber den vergleichsweise geringen Betrag und etwas Zeit für den BE investieren und sich über das Gewicht des Anhängers - abgesehen von der zul. Anhängelast - keine Gedanken mehr machen müssen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Thorsten
    wie lange sol das Fahrzeug gefahren werden?
    Wenn kein regelmäßiger Fahrzeugtausch ansteht, würde ich das DSG Getriebe mal hinten anstellen.
    DSG und Haltbarkeit passt nicht zusammen, wenn man den Markt auch mal ein wenig beobachtet, wird DSG bald recht selten anzutreffen sein.


    Da es nicht das primäre Familienauto werden wird, sollte es nach aktueller Planung zumindest recht lange gefahren werden (bis ans Ende?). Zumindest ist das der derzeitige Plan, der sich natürlich irgendwann auch wieder ändern kann.

    Zitat

    Original geschrieben von jof
    Gegenfrage: was erwartest Du von dem Fahrzeug, und welche "Schwächen" zeigt er ggf. im Anhängerbetrieb...?


    Gespannfahren hat auch was von Gemütlichkeit...


    Eine Mischung aus beidem erwarte ich :) Mit dem Wohnwagen geht es in in den Urlaub, also habe ich es nicht eilig und brauche / möchte dazu keine Rennmaschine. Allerdings möchte ich in den Kasseler Bergen nicht das primäre Verkehrshindernis sein.

    Zitat


    Auch ein 150 PS Benziner zieht Dir (wenn es die Anhängelast erlaubt) problemlos den 1.7-Tonner. Aber vielleicht stellst Du Dir noch eine andere Frage: "Muss" es für den Urlaub wirklich so ein schweres Luxusdingens sein, oder "reicht" nicht auch ein Wohnwagen der 1200 kG-Klasse?


    Ein 1200 Kg Wagen würde auch reichen, wenn es ein neuer wäre. Allerdings haben Schwiegereltern bereits einen von 2007, der halt um die 1,5 t auf die Wage bringt. Und da wir diesen wohl demnächst übernehmen können, ist das natürlich erst mal die präferierte Option, bis es irgendwann eventuell um eine Neuanschaffung geht.

    Zitat


    Ich weiß, Camping ist nicht mehr das, was es noch vor 20 Jahren war. Da kam man auf dem Campingplatz an, es kamen sofort 2...5 Nachbarcamper, die einem geholfen haben den Wohnwagen richtig hinzustellen, und danach gab's erstmal ein kühles "Einlaufbierchen" (vom Nachbarcamper gesponsort), und der Urlaub konnte beginnen.


    Als Nicht-Bier-Trinker wird das hier schwer für mich ;)
    Das Bild deines Gespanns ist in der Tat wirklich was feines!

    Zitat

    Original geschrieben von Lipfit2000
    Ich hoffe diesen Schwachsinn nimmt niemand ernst.
    Das ist nicht eigentlich ein bisschen zuviel, das ist zuviel für den Klasse B Inhaber! Und somit Fahren ohne Fahrerlaubnis!
    Außerdem hat der Tucson eine zulässige Gesamtmasse von 2250kg, also darf da mit Klasse B nur ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mit 1250 kg angehängt werden.


    Es stellt sich mir gar nicht die Frage, ob ich hier "Randbereiche" oder darüber hinaus gehende Optionen nutze. Entweder darf ich das Gespann offiziell fahren oder ich mache das entsprechend benötigte Führerschein-Update.


    SiemensmasterXXX

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  • Zitat

    Original geschrieben von Lipfit2000
    Das ist nicht eigentlich ein bisschen zuviel, das ist zuviel für den Klasse B Inhaber! Und somit Fahren ohne Fahrerlaubnis!


    Außerdem hat der Tucson eine zulässige Gesamtmasse von 2250kg, also darf da mit Klasse B nur ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse mit 1250 kg angehängt werden.


    Wenn man mit B Fuehrerschein fahren will wuerde man natuerlich nicht das schwerste Zugfahrzeug nehmen, sondern den kleineren, leichteren Diesel mit 2.085kg der dann 1.415kg mit B Fuehrerschein ziehen darf.


    Wenn man den Wohnwagen auf so 1.400kg ablastet ist man bei 2.085 Zugfahrzeug + 1.400kg Anhaenger = 3.485kg zulaessiges Gesamtgewicht -> also erlaubt


    Und laut Bussgeldkatalog sind in Deutschland bis 20% Ueberladung akzeptabel, in den meisten anderen Laendern auch bis mindestens 15%.



    Also duerfte in Deutschland ein mit 1.400kg eingetragener Anhaenger tatsaechlich 1.680kg wiegen. In anderen Laendern auch immerhin 1.610kg.

  • Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Und laut Bussgeldkatalog sind in Deutschland bis 20% Ueberladung akzeptabel, in den meisten anderen Laendern auch bis mindestens 15%.


    Also duerfte in Deutschland ein mit 1.400kg eingetragener Anhaenger tatsaechlich 1.680kg wiegen. In anderen Laendern auch immerhin 1.610kg.



    Du hast dann aber ein anderes Problem. Du fährst so lange nicht weiter bis die Überladung nicht beseitigt ist. Und wenn du da irgendwo in der Pampa mit 200kg Überladung stehst will ich dich mal sehen wo du das im Auto verstaust.


    Gruß
    Michael

    <Chuck Norris hat die Leitung des Berliner Flughafens übernommen. Morgen früh um 07:30 Uhr ist Eröffnung.>


  • Also ist jetzt zusammengefasst der Plan den Anhänger so weit zu überladen, solange es dafür keinen Punkt in Flensburg gibt und sich möglichst noch an dieses Gewicht ranzutasten indem man den Wagen nur halb voll tankt, die Flüssigkeiten aus dem Anhänger ablässt und vielleicht vor Fahrtantritt nochmal ordentlich ka*ken geht? (Natürlich nicht im Wohnwagen, es muss schließlich Gewicht gespart werden)


    Nochmal:
    Es ging in der Führerscheinfrage nie nicht niemals um die Überladung. Maßgeblich für den Führerschein sind die Werte im Fahrzeugschein, zulässiges Gesamtgewicht, Zugfahrzeug plus Anhänger!
    Der zulässige Wert für Führerscheinklasse B in Deinem obigen Beispiel von 1415kg für den Anhänger wäre also das zulässige Gesamtgewicht des Wohnanhängers, also wahrscheinlich üblicherweise etwas mehr als 1000kg oder meinetwegen 1100kg Leergewicht.


    Überladung ist eine Ordnungswidrigkeit. Fahren ohne Fahrerlaubnis eine Straftat.

  • Zitat

    Original geschrieben von superuser_reload
    Also ist jetzt zusammengefasst der Plan den Anhänger so weit zu überladen, solange es dafür keinen Punkt in Flensburg gibt und sich möglichst noch an dieses Gewicht ranzutasten indem man den Wagen nur halb voll tankt, die Flüssigkeiten aus dem Anhänger ablässt und vielleicht vor Fahrtantritt nochmal ordentlich ka*ken geht? (Natürlich nicht im Wohnwagen, es muss schließlich Gewicht gespart werden)

    Ja!


    Zitat

    Original geschrieben von superuser_reload


    Es ging in der Führerscheinfrage nie nicht niemals um die Überladung. Maßgeblich für den Führerschein sind die Werte im Fahrzeugschein, zulässiges Gesamtgewicht, Zugfahrzeug plus Anhänger!
    Der zulässige Wert für Führerscheinklasse B in Deinem obigen Beispiel von 1415kg für den Anhänger wäre also das zulässige Gesamtgewicht des Wohnanhängers, also wahrscheinlich üblicherweise etwas mehr als 1000kg oder meinetwegen 1100kg Leergewicht.


    Ich denke mal die Orginalwerte duerften in etwa sein:


    Leergewicht: 1.230kg
    Zuladung: 420kg
    Zulaessiges Gesamtgewicht: 1.650kg


    das wuerde ich ablasten lassen auf :


    Leergewicht: 1.230kg (daran kann man ja nich viel machen ausser notfalls den Kuehlschrank ausbauen)
    Zuladung: 170kg
    Zulaessiges Gesamtgewicht: 1.400kg


    Zitat

    Original geschrieben von ms10000
    Du hast dann aber ein anderes Problem. Du fährst so lange nicht weiter bis die Überladung nicht beseitigt ist. Und wenn du da irgendwo in der Pampa mit 200kg Überladung stehst will ich dich mal sehen wo du das im Auto verstaust.


    Da hast durchaus Recht das ist ein Problem. Aber was soll man machen?


    Klar koennte man denn B96 oder BE Fuehrerschein machen. Allerdings hat man dann das Problem, das man wahrscheinlich die ganze Strecke alleine fahren muss weil die Mitcamper (Partner, Freunde, Erwachsene Kinder) nicht ans Steuer duerfen, weil es sonst eine Straftat mit ernsten Konsequenzen waeren.


    Also muessten dann alle den B96 oder BE Fuehrerschein machen.

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