Verirrte Aufladung

  • Zitat

    Original geschrieben von Telefonicer
    Du hast nicht die Möglichkeit es auf die Orginal-Zahlungsart zurückzuerstatten, wenn jemand ankommt und fragt und du es ihm überweist, hast du bei Geldwäsche geholfen, ich denke hier aber eher an einen Tippfehler.

    Erkläre das mit der Geldwäsche mal genauer. Auch wenn du es immer wieder wiederholst wird es nicht schlüssiger.


    Gruß Marco

  • Wenn mir einer 10 Euro unter der Haustür durchschiebt, bin ich dann verpflichtet denjenigen zu suchen, um ihm das Geld zurück zu geben...? Na also.

  • Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Erkläre das mit der Geldwäsche mal genauer. Auch wenn du es immer wieder wiederholst wird es nicht schlüssiger.


    Gruß Marco


    Stell dir vor du hast geklaute Kreditkarten, du lädst damit zufällig Handynummern auf, und rufst sie danach an und bittest sie dir das Geld zurückzugeben. Wenn dir jemand dann das Geld anderweitig zurückgibt, hat er das Geld für dich gewaschen, wie praktisch.

  • Zitat

    Original geschrieben von jof
    Wenn mir einer 10 Euro unter der Haustür durchschiebt, bin ich dann verpflichtet denjenigen zu suchen, um ihm das Geld zurück zu geben...? Na also.

    Nein.


    Zwischen dem Empfangsberechtigten und dem Finder entsteht ein gesetzliches Schuldverhältnis. Dieses verpflichtet den Finder dazu, den Fund dem Empfangsberechtigten anzuzeigen und abzuliefern. Kennt er diesen nicht, hat er bei einem Wert von mehr als 10 Euro den Fund bei der zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) anzuzeigen bzw. abzuliefern oder sie zu verwahren.

    Al - Andalus
    30.Dec.1066
    »remember«

  • Zitat

    Original geschrieben von Telefonicer Wenn dir jemand dann das Geld anderweitig zurückgibt, hat er das Geld für dich gewaschen, wie praktisch.

    Macht bei 10 Euro absolut Sinn. Danke für die Erleuchtung, ich habe es verstanden.


    Gruß Marco

  • Hatte ich vor einigen Jahren bei Simyo mal. Da kam auch Geld auf die Karte, das dem Besitzer nicht gehörte. Die Hotline war verblüfft und hat es zurück gebucht. Ob der "Original" Zahler das Geld jemand wieder gesehen hat, entzieht sich unserer Kenntnis. die Karte wurde damals rein beruflich genutzt, von daher sollte das alles korrekt laufen.


    Es müsste jemand z.B. am Geldautomaten zweimal die Nummer falsch eintippen, was durchaus passieren könnte. Viele werden dann "Mist" rufen und die richtige Nummer nochmal eintippen und die 15 Euro "abschreiben"... :-)

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