ZitatOriginal geschrieben von Freigeist Für mich sieht es ertragsteuerlich so aus:
1. Erwerb des Smartphones im Wert von 800 € zu einem Kaufpreis von 100 €. Gewinn: 700 €
2. Mehrausgaben für den teureren Tarif (verteilt über 12 Monate). Verlust: 300 €
Der Unternehmer erzielt also zunächst 400 € Gewinn, indem er 400 € ausgibt und dafür ein Smartphone im Wert von 800 € erwirbt.
Das Finanzamt sieht an Rechnungen nur:
-monatlich z.B. 75€ für den Tarif
-Galaxy S8+ für einmalig 100€ Kaufpreis
Und genauso wird das gebucht (vermute ich): 100€ sofort absetzbares GWG, monatlich 75€ Kosten.
Rechtsberatung in Steuerdingen kann natürlich nur z.B. ein StB leisten, und nicht ich.