Der Altkunden - Neukunden Thread

  • Zitat

    Original geschrieben von Freigeist Für mich sieht es ertragsteuerlich so aus:


    1. Erwerb des Smartphones im Wert von 800 € zu einem Kaufpreis von 100 €. Gewinn: 700 €
    2. Mehrausgaben für den teureren Tarif (verteilt über 12 Monate). Verlust: 300 €
    Der Unternehmer erzielt also zunächst 400 € Gewinn, indem er 400 € ausgibt und dafür ein Smartphone im Wert von 800 € erwirbt.


    Das Finanzamt sieht an Rechnungen nur:
    -monatlich z.B. 75€ für den Tarif
    -Galaxy S8+ für einmalig 100€ Kaufpreis


    Und genauso wird das gebucht (vermute ich): 100€ sofort absetzbares GWG, monatlich 75€ Kosten.
    Rechtsberatung in Steuerdingen kann natürlich nur z.B. ein StB leisten, und nicht ich.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Das Finanzamt sieht an Rechnungen nur:
    -monatlich z.B. 75€ für den Tarif
    -Galaxy S8+ für einmalig 100€ Kaufpreis


    Und genauso wird das gebucht (vermute ich): 100€ sofort absetzbares GWG, monatlich 75€ Kosten.

    Das ist so jedenfalls nicht korrekt (BMF-Schreiben vom 20.06.2005, IV B 2 - S 2134 - 17/05, Rdnr. 11). Ob es dem Betriebsprüfer auch auffällt, wenn man trotzdem so bucht, ist natürlich nicht gesagt.


    Solange das Smartphone geschäftlich genutzt wird, besteht die Steuerverkürzung im Ergebnis nur darin, dass die vorgesehene Abschreibungsdauer umgangen wird. Deutlich anders sieht die Sache allerdings aus, wenn das Handy privat genutzt wird.


    Zitat

    Natürlich soll das Smartphone, was es zum Tarif für 100€ gab, vom Unternehmer für 150€ gegen Rechnung und saubere Buchung verkauft werden.

    Und gerade das wäre ein weiterer Vorgang, der den Betriebsprüfer stutzig machen könnte.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freigeist Das ist so jedenfalls nicht korrekt (BMF-Schreiben vom 20.06.2005, IV B 2 - S 2134 - 17/05, Rdnr. 11). Ob es dem Betriebsprüfer auch auffällt, wenn man trotzdem so bucht, ist natürlich nicht gesagt.


    Wenn Du schon wertvolle Quellen lieferst (danke), dann lies sie doch wenigstens mal durch:
    "Handelt es sich bei dem Mobilfunktelefon um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, weil die Summe aus gezahltem Barpreis und erhaltener Vergünstigung die in § 6 Abs. 2 EStG festgelegte Wertgrenze nicht übersteigt, wird es nicht beanstandet, wenn der Leistungsempfänger keinen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bildet."
    Das sind ab 2018 immerhin 800€ netto (also +USt), und das reicht evtl. auch für das neue iphone 8.


    Fazit:
    Mindestens ab 2018 kann man wie von mir dargestellt Steuern sparen. Bis dahin mit Grenze von 410€ + USt.


    Zitat

    Original geschrieben von Freigeist Und gerade das wäre ein weiterer Vorgang, der den Betriebsprüfer stutzig machen könnte.


    Dass der Unternehmer Gewinn beim Einkauf mit anschließendem Verkauf macht, soll den Betriebsprüfer stutzig machen :eek:?


    Persönliche Meinung, keine Steuerberatung!

  • Meine Vermutung ist schon ganz nah (und wird wahrscheinlich in der Praxis oft so gemacht).
    Goyale wollte sich da noch schön fein raus reden, aber seine Unkenntnis über Buchhaltung, Steuerrecht und Abschreibungen zeigt schon, das ich richtig lag.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    "Handelt es sich bei dem Mobilfunktelefon um ein geringwertiges Wirtschaftsgut, [...] wird es nicht beanstandet, wenn der Leistungsempfänger keinen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bildet."
    Das sind ab 2018 immerhin 800€ netto (also +USt), und das reicht evtl. auch für das neue iphone 8.

    Ja, ab 2018. Ist das gute Stück allerdings von vornherein zur Weiterveräußerung bestimmt, dann ist es eigentlich gar kein Anlagegut. Das ist aber sowieso nicht das Hauptproblem. Das liegt vielmehr in der privaten Nutzung, nachdem das Gerät aus geschäftlichen Mitteln angeschafft wurde.


    Zitat

    Mindestens ab 2018 kann man wie von mir dargestellt Steuern sparen. Bis dahin mit Grenze von 410€ + USt.

    Auch wenn wir annehmen, dass das Smartphone zulässigerweise als GWG behandelt und "sofort abgeschrieben" worden ist, darf es nicht ohne Weiteres unter Wert an einen Angehörigen überlassen werden. Die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Marktwert ist eine unentgeltliche Zuwendung, die wie eine Privatentnahme zu versteuern ist. Am Endergebnis ändert sich praktisch nichts: Der Unternehmer muss letztlich trotzdem 400 € Gewinn versteuern (150 € Verkaufserlös + 650 € Privatentnahme - 100 € Kaufpreis - 300 € Tarif-Mehrpreis).


    Zitat

    Dass der Unternehmer Gewinn beim Einkauf mit anschließendem Verkauf macht, soll den Betriebsprüfer stutzig machen?

    Stutzig machen sollte ihn, dass ein nagelneues Top-Smartphone scheinbar für 150 € verkauft wird.

  • Zitat

    Original geschrieben von Freigeist Stutzig machen sollte ihn, dass ein nagelneues Top-Smartphone scheinbar für 150 € verkauft wird.


    Klar wird der Prüfer stutzig, wenn er sieht, dass ein S8 mit 100€ Kaufpreis für 150€ verkauft wird.
    Jedoch kann der Prüfer das nicht beanstanden, eben weil die GWG-Grenze durch die monatliche Teilzahlung und den Kaufpreis nicht überschritten wird, und weil deshalb die gesamte Monatsrate sofort Kosten sind.


    Interessant wäre, was ein StB dazu sagt.

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Klar wird der Prüfer stutzig, wenn er sieht, dass ein S8 mit 100€ Kaufpreis für 150€ verkauft wird.
    Jedoch kann der Prüfer das nicht beanstanden, eben weil die GWG-Grenze durch die monatliche Teilzahlung und den Kaufpreis nicht überschritten wird, und weil deshalb die gesamte Monatsrate sofort Kosten sind.

    Wenn der Prüfer den Sachverhalt richtig erfasst, wird er das natürlich beanstanden. Kein vernünftiger Unternehmer würde ein neuwertiges Smartphone, das 800 € Marktwert hat, für 150 € verkaufen. Der Verkauf ist deshalb steuerlich so nicht anzuerkennen. Neben den 150 € Verkaufserlös sind noch 650 € Privatentnahme zu versteuern, aber das hatte ich ja schon geschrieben.


    Ein Unternehmer darf 650 € Vermögenswert nicht einfach so aus dem Unternehmen ziehen und einem Angehörigen zu privaten Zwecken überlassen, ohne es als Entnahme zu versteuern. Dass er das Gerät vorher als GWG verbucht hat, spielt dabei letztendlich keine Rolle.

  • Hallo,


    bevor das jetzt in eine Steuerdiskussion abgleitet, nochmal zum Thema.


    Verlängerungsangebote sind also ziemlich "mau".


    Kann sein, dass die "Rückgewinnung" etwas "höhere" Kompetenzen hat, aber die werden sich vermutlich erst kurz vor Ablauf melden.


    Im Moment wird das "alte" iPhone 7 z.T. mit Zubehör (Beat X) ziemlich rausgehauen, ich würde einfach erwarten, dass Bestandskunden das auch bekommen, wenn sie verlängern.


    Bei der Autoversicherung gibt es einen "Schadensfreiheitsrabatt", d.h. sie wird jedes Jahr günstiger. Sowas würde ich mir für treue Bestandskunden wünschen.


    Hat mal jemand nachgerechnet, was der Aufwand für "Ich tue so als ob ich ein Neukunde wäre" Kündiger, Verhandlunger, Schreibkram, Versand usw. die Anbieter jedes Mal kostet?


    Offenbar nicht :-(

  • Ich habe in der Bekanntschaft auch gerade wieder so einen "Fall" zu betreuen. MagentaMobil M Vertrag 1. Gen, nicht gekündigt und in einem Monat soll das neue iPhone her. Wenn ich die Preise für VVL im Vergleich zu Neuvertrag sehe, dann wird mir schwindelig. Da kann man eigentlich jedem nur empfehlen, stets nach 2 Jahren zu kündigen und einen Neuvertrag zu machen.

  • Hallo,


    Zitat

    Original geschrieben von Betamax
    Wenn ich die Preise für VVL im Vergleich zu Neuvertrag sehe, dann wird mir schwindelig. Da kann man eigentlich jedem nur empfehlen, stets nach 2 Jahren zu kündigen und einen Neuvertrag zu machen.


    Notfalls eine Family Card abschließen, die werden auch ziemlich drastisch subventioniert.


    Voll krass: http://www.preisboerse24.de ein iPhone 7 mit 256 GB für eimalig einen Euro mit Magenta L zu 61,95 pm. und ab dem Folge Jahr 64,95 ... (siehe auch den Händler Bereich hier im TT) bei Neuvertrag.


    oder bei o2 das Handy kaufen OHNE Vertrag (einfach Tarif weg klicken), da kostet ein iPhone 7 128 GB 1 Euro plus 24 * 35 Euro. Den Tarif bei T kannst Du einfach so lassen wie er ist :-)

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