Hallo,
gibts hier vielleicht jemand, der sich mit dem Baurecht bezüglich Garagen auskennt?
Es geht um bestehende Garagen im Bundesgebiet Thüringen.
Diese haben momentan ein geteertes Dach (Beton) mit Gefälle und Regenrinnen nach vorne auf die eigene Grundstücksseite.
An die Grundstücksgrenze zum Nachbarn ist kein Gefälle.
Bebauung ist direkt auf der Grenze zum Nachbarn (also die Rückseite der Garage, die andere Seite wo das Gefälle ist liegt auf der eigenen Fläche)
Da nun die Dächer bereits etwas kaputt sind wird überlegt, ob man Dachpfannen aufbringen könnte.
Diese brauchen ja laut Herstellerangaben mindestens 18° / 18% Gefälle
Meine Frage: Wenn man nun beabsichtigt das Gefälle mit 18% zu machen, nur zur eigenen Seite hin (also Nachbar bekommt kein Regenwasser ab) muss das dann genehmigt werden?
Also die Garagen so wie sie sind, sind seit langem genehmigt.
Vielleicht kennt sich da ja jemand aus?
Bin für jeden Tipp dankbar, denn gleich das Bauamt heiß machen möchte ich nicht