Ich habe 3 Monate vor Umzug bei Vodafone vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht, weil Vodafone / Kabel Deutschland meinen Tarif an der neuen Adresse nicht liefern kann. Die Kündigung erfolgte fristgerecht 3 Monate vor Umzug, Vodafone setzt den Kündigungstermin aber einfach auf 3 Monate nach dem Umzug. Ich soll also weiterzahlen, obwohl Vodafone mich an der neuen Adresse nicht beliefern kann.
Im Telekommunikationsgesetz steht folgendes: „Wird die Leistung am neuen Wohn_sitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.“
Vodafone interpretiert das Gesetz aber zu seinen Gunsten um und lässt den Vertrag ab Umzug noch 3 Monate weiterlaufen. Das Landgericht München I hat im Urteil vom 01.02.2017, Aktenzeichen: 37 O 13495/16 entschieden, dass Vodafone hier rechtswidrig handelt. Stiftung Warentest hat Tipps veröffentlicht, wie man sich das Recht auf Kündigung zum Umzugstermin sichern kann: https://www.test.de/Vodafone-K…lzahlung-5034871-5034964/
Ich habe die beschriebenen Schritte durchgeführt (Widerspruch Kündigungstermin, Verweis auf Urteil des Landgerichts München, Rückvorderungsbehalt), wenig später kam von Vodafone die Rückmeldung, dass man das Gesetz unterschiedlich auslegen könne ich zur Weiterzahlung verpflichtet sei, bis ein Gericht anders entscheidet.
Vodafone hält sich also nicht an das Gesetz und verlangt die Weiterzahlung nach Umzug, obwohl Gerichte dies nicht für zulässig halten und lässt es individuell auf einen Rechtsstreit ankommen.
Bei mir geht es um ca. 130€, die mir Vodafone zusätzlich abknöpft. Vodafone akzeptiert einfach keinen Widerspruch oder Rückforderungsbehalt. Wegen so eines Betrags möchte ich ungern vor Gericht (und das ist wohl auch die Taktik von Vodafone), aber zahlen möchte ich auch nicht, weil Vodafone gesetzeswidrig handelt. Ist / war jemand in einer ähnlichen Situation und weiß, wie man sich dagegen am besten wehren kann?