ZitatOriginal geschrieben von OllerLoewe
Könnte man es nicht auch als Verstoß gegen die Netzneutralität sehen daß Magenta Eins Kunden bereits ab dem Tarif M Videos in bestmöglicher Qualität streamen können, während normale StreamOn-user auch in den hochpreisigen Tarifen ab L nur mit DVD-Qualität abgespeist werden?
Das kann man m.E. unter dem Begriff „Vertragsfreiheit“ zusammenfassen, da nicht die Daten, sondern die Nutzer unterschiedlich behandelt werden. Dient wahrscheinlich dazu, dass die Leute nicht reiehnweise ihre DSL-Anschlüsse kündigen und das Smartphone für Netflix an den Fernseher klemmen.