Ich habe an einen Gewinnspiel des hiesigen Verkehrsunternehmens teilgenommen und tatsächlich gewonnen: Zwei Karten für den Zoo.
So weit so schön. Verwundert hat mich aber ein Satz auf dem Brief "Die einkommenssteuerrechtliche Versteuerung wird durch die ... AG im Sinne des § 37b EStG vorgenommen. Eine Angabe über die Zuwendung in Ihrem Steuerbescheid kann daher entfallen." Bitte? Ich wäre nie auf die Idee gekommen, daß so ein Gewinnspielpreis der Einkommenssteuer unterliegt. Haben die das mit Zuwendungen an ihre Mitarbeiter verwechselt?