Ausweiskontrolle Frage

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    ...
    Wenn er dann mit der Registrierungspflicht kommt (möglichst schriftlich) kann man durchaus zur BNetzA rennen.
    ...


    Und das bringt genau was? Dann kann die Bundesnetzagentur eventuell einen Hinweis geben dass die Adresse nicht zwingend notwendig sei. Die Karte bekommst du deswegen genauso wenig.

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst
    Und das bringt genau was? Dann kann die Bundesnetzagentur eventuell einen Hinweis geben dass die Adresse nicht zwingend notwendig sei. Die Karte bekommst du deswegen genauso wenig.


    Na ja. Wir haben momentan offenbar die Situation, dass die Telekom häufig Deutsche und Ausländer mit Pass abweist. Sie begründet das mit der Notwendigkeit der Überprüfung der Adresse. Und zwar nicht irgendeiner Adresse, sondern einer Meldeadresse. Das ist bei Postpaid verständlich und von mir aus völlig OK, bei Prepaid aber doch schlicht nicht notwendig - auch nach dem neuen Gesetz.


    Es wäre schon mal interessant, warum das nun bei der Telekom so ist. Weil sie einem viele pinke Werbeflyer zuschicken will oder warum? Genauso sind ja Email-Adresse oder Telefonnummer auch optional und wenn man zustimmt, wird man häufig zugespammt oder bekommt "nette" Werbeanrufe.


    Das neue TKG-Gesetz und die Überprüfungspflicht der Betreiber geben die Adresse nämlich nicht her und Vodafone und O2 handeln da völlig gesetzeskonform. Hier ist die offizielle Verfügung der BNetzA über die neuen Anbieterpflichten im Wortlaut:
    https://www.bundesnetzagentur.…egunggemaess111-node.html
    Darin und den Ausführungen kommt nicht einmal das Wort "Adresse" vor.


    Natürlich bleibt es einem Anbieter unbenommen, dazu immer noch weitere Daten über den Anmelder zu sammeln, aber er kann sich damit nicht auf das Gesetz (oder die Verfügung) berufen. Ich meine, das Gesetz ist schon grotesk genug. Da muss man nicht noch was draufsatteln und es Deutschen mit Pass und Ausländern, die in der Regel keine Meldeadresse haben, das Leben dann noch schwerer machen. Wenn sie nicht wollen, dann sollen sie ihr Prepaidangebot ganz einstellen oder es "nur für Personen mit deutschem Wohnsitz" ausweisen (was es momentan weitgehend ja ist).


    Ich werde in den nächsten Tagen eine Anfrage bei der Telekom machen, warum ich als Deutscher mit Pass abgelehnt wurde. Ein Termin beim Meldeamt für eine Bestätigung braucht in Berlin 8-12 Wochen Vorlauf und ca. 1-3 Stunden Wartezeit vor Ort. Das ist sicher nicht die Schuld der Telekom, aber effektiv dieser Zeitmehraufwand die Folge von ihren offenbar "willkürlichen" Zusatzanforderungen.


    Ziel von mir ist es schon, dass die Telekom das so sein lässt und die Adresse nur optional überprüft wie es das Gesetz vorsieht. Damit ist nicht weniger Sicherheit gegeben. Frage ist auch, verlangen sie bei ihrem Video ID auch das zusätzlich zum Pass? Wird der überklebte Papierschnipsel bei Adressenwechsel am Ausweis akzeptiert? Das alles machen Vodafone und O2 so nicht!

  • EDIT:
    Ich verstehe auch, wie es bei der Telekom dazu gekommen ist.


    Seit dem TKG von 2008 müssen Namen, Adresse etc. erhoben werden . Neu im TKG von 2016 ist die "Pflicht zur Ausweisprüfung". Aber es kann/soll laut TKG nur das überprüft werden, was im Ausweis steht und zusätzlich nur, ob der Anmelder mit dem Ausweis übereinstimmt usw. Die Telekom hat jetzt aber beide Gesetze in den Mixer geschmissen und macht daraus eine "Pflicht zur Adressenüberprüfung", die es aber effektiv gesetzlich so nicht gibt.

  • Zitat

    Original geschrieben von wolfbln
    ...Aus dem Statement der BNetzA geht aber sicher hervor, dass eine Ablehnung des Kunden wegen der Adresse nicht statthaft ist...


    Genau das geht ganz sicher NICHT aus dem genannten statement hervor. Alles, was daraus hervorgeht, ist, daß eine ablehnung mit der begründung, der identifizierungspflicht nicht zu genügen, zwar unzutreffend begründet, aber eine ablehnung wegen fehlender adressdaten wegen vertragsfreiheit sehr wohl statthaft wäre.

  • Zitat

    Original geschrieben von schon immer hier
    Genau das geht ganz sicher NICHT aus dem genannten statement hervor. Alles, was daraus hervorgeht, ist, daß eine ablehnung mit der begründung, der identifizierungspflicht nicht zu genügen, zwar unzutreffend begründet, aber eine ablehnung wegen fehlender adressdaten wegen vertragsfreiheit sehr wohl statthaft wäre.


    Also nochmal ganz exakt: Die Telekom muss laut TKG von 2008 Namen, Adresse etc... von neuen Prepaid-Kunden erheben. Laut der Novellierung des TKG 2016/7 muss sie diese auch im Ausweis überprüfen. Aber nur diejenigen Daten, die auch im Ausweis stehen. Wenn das z.B. ein deutscher Pass ist, kann die Adresse nicht überprüft werden, denn die steht da nicht.


    Natürlich kann die Telekom aufgrund (der allgemein herrschenden) Vertragsfreiheit prepaid Kunden ablehnen. Da dies früher nicht der Fall war, kann/wird man ja nun nachfragen dürfen, warum. Diese Ablehnung kann sie auf alles mögliche schieben, nur nicht auf die neuen gesetzl. Erfordernisse der Registrierung, denn die ergeben effektiv keine Verpflichtung des Betreibers zur Adressenkontrolle.


    Problematisch wird es auch aufgrund EU-Regeln, wenn sie Bürger anderer EU-Staaten wegen ihrer Staatsangehörigkeit ablehnt. Es ist zwar nicht die Staatsangehörigkeit per se der Ablehnungsgrund. Wenn diese Nationalität aber wegen des fehlenden Meldewesens gar keine nötige Adresse zur Folge hat (z.B. im Ausweis) kommt die Staatsangehörigkeit damit dem Ablehnungsgrund gleich, falls die fehlenden Adresse (aufgrund ihrer Vertragsfreiheit) die Ursache ist. Das wäre auch nicht erlaubt.


    Als Deutscher kann ich die Praxis der Telekom ggü. Ausländern nur begrenzt überprüfen:
    - ich werde in ein paar Tagen (da sie mich mit deutschen Pass ohne Meldebescheinigung im T-Punkt abgelehnt haben) mal ganz blöd nachfragen, warum. Wenn sie sich dabei schriftlich auf das neue Gesetz berufen und nicht etwa auf etwas was in ihre Vertragsfreiheit begründet liegt, bekommen sie ein Problem. Eine gesetzl. Grundlage umzuinterpretieren und sie dann als "gesetzl. Zwang" vorzuschieben, fällt eben nicht unter "Vertragsfreiheit". Gefällt ihnen dagegen z.B. meine Nase nicht, kann ich nichts machen. Mir ist schon klar, dass sie im Rahmen der Vertragsfreiheit mich warum auch immer (sogar wegen der Adresse) ablehnen können, aber diese "falsche Begründung" wäre genug für eine Beschwerde bei der BNetzA.


    - außerdem werde ich mal eine Prepaid-SIM mit Pass und Phantasieadresse in ihrem Video Ident versuchen zu registrieren. Auch gespannt, ob das klappt. Denn 2 so unterschiedliche Handhabungen dürften ja in der Praxis auch nicht sein. Im Laden brauche ich eine Meldebescheinigung zum Pass, vor der Kamera nicht. Und im Online-ID müsste ja mir bei Ablehnung dann ganz klar gesagt werden warum die erfolgt.


    Die Angaben auf ihrer Website zum Video-ID widersprechen jedenfalls völlig meiner Erfahrungen im T-Punkt-Laden:
    Welche Art von Ausweisdokumenten muss ich bereithalten?
    Bitte halten Sie die folgenden Dokumente bereit, bevor Sie Video-Ident starten:
    -Personalausweis oder Reisepass
    -Nicht-EU-Bürger: gültige Meldebescheinigung oder gültige Aufenthaltsbescheinigung

    https://www.telekom.de/hilfe/m…deo-ident?samChecked=true
    Da ich als Deutscher ja wohl immer noch EU-Bürger bin, gehe ich bei einer solchen Beschreibung davon aus, dass mein Pass ohne Meldebescheinigung ausreicht.

  • Habe jetzt lange mit der Telekom telefoniert. Leider habe ich von den nichts schriftliches bekommen. Die Telekom konstruiert weiter eine "Verpflichtung zur Adressenüberprüfung" aus dem neuen TKG.


    Sie seien gesetzlich gezwungen die neuen Regeln anzuwenden und berufen sich dabei aufs Gesetz. Schade, dass sie dazu nichts schriftliches rausgeben. Denn genau mit der "unzulässigen Begründung" könnte man sich bei der BNetzA beschweren.


    Der Mitarbeiter hat mich aber auf eine weitere Merkwürdigkeit hingewiesen. Ich könnte ja online eine SIM bei der Telekom bestellen. Dann würde diese Lieferadresse als "Meldeadresse" genommen und dann könnte ich mich online nur mit Pass (ohne Meldebescheinigung) registrieren. Mit anderen Worten: diese offenbar so sicherheitsrelevante Adresse lässt sich einfach produzieren, indem man seinen Namen auf einen Briefkasten klebt........


    Auf meine Frage, was denn an der Tanke/Kiosk der Fall sei, wo ich ja auch Telekom oder Congstar-SIMs gegen (deutschen) Ausweis bekomme und dann später online registriere, behauptete der Mitarbeiter sogar, dass dort auch für den Kauf zum deutschen Pass eine Meldebescheinigung gezeigt werden müsste, was ich jedoch sehr bezweifele.


    Genau das werde ich als nächstes testen: Braucht man denn an der Tanke jetzt auch eine Meldebestätigung zum (deutschen) Pass, wenn man ein Telekom oder Congstar Starter kaufen will? Oder auch anderen Marken??? Kann mir nicht denken, dass die dort dazwischen unterscheiden. Das wird ja wirklich immer bescheuerter.....

  • Es wird nicht unzuLÄSSIG begründet, sondern lediglich unzuTREFFEND (vulgo: falsch/irrig). Und eine unzuTREFFENDE begründung ändert nunmal nichts an der vertragsfreiheit, eben weil diese auch bedeutet, daß man seine klauseln/vertragsabschlussvoraussetzungen begründen -- so man das denn überhaupt möchte -- kann, wie man lustig ist (es sei denn, sie wären außerdem unzuLÄSSIG).


    Das wird im zweifels-/beschwerdefalle auch die BNetzA Dir exakt so sagen.


    Du wirfst die ganze zeit zwei sachen durcheinander bzw. in einen topf: falsch (begründet) *) und unzulässig (begründet). Das sind zwei paar stiefel.


    *) falsch, aber wegen vertragsfreiheit im ergebnis eben dennoch zulässig

  • Unzutreffend oder unzulässig? Bei beiden bekomme ich keine Registrierung, das ist ja unstrittig.


    Du findest die Heranziehung eines Gesetzes, das so nicht existiert, als Begründung als unzutreffend. Ich finde es unzulässig, da Personen mit der Berufung darauf eben die versprochene Leistung vorenthalten wird.


    "Tut mir leid, aber wir dürfen keine Brötchen an Sie verkaufen. Das Gesetz verbietet es uns an erwachsene, männliche Berliner Backwaren zu veräußern". Unzutreffend oder auch unzulässig? Muss ich erst ein moslemischer, schwarzer Transsexueller sein, der dann "diskriminiert" wird, wenn er/sie keine Brötchen kriegt und andere schon? Das ist klar unzulässig!


    Die Telekom sagt: an der Verkaufsstelle (Kiosk, Tanke)
    fände eine Prüfung meiner Adresse statt mit Ausweis, denn beim folgenden Online ID genüge dann auch der deutsche Pass ohne Meldebescheinigung.


    Ich habe gerade eine Magenta Mobil Start M mit 1 GB für 8,45€ bei dm gekauft und nicht etwa beim Türken. Da wollten die da natürlich überhaupt nichts sehen. Weder Ausweis, noch sonst was von mir, außer Geld. Haben auch keine Daten aufgenommen.


    In der nächsten Stufe werde ich jetzt mal die SIM auf eine "unzutreffende" Adresse online mit Pass registrieren, was möglicherweise auch "unzulässig" ist.


    Wenn das gelingt, zeigt sich, wie verblödet diese Forderung nach dem amtlichen Adressnachweis auch für Deutsche ist und wie man ihn eigentlich völlig legal umgehen kann. Ich werde berichten.

  • Ja, zB nach Umzug mit dem alten (noch bis 2020 gültige) Ausweisen bekommt man oft die neue Adresse "aufgeklebt", da lassen sich "Fälschungen" bestimmt nicht über die Webcam erkennen.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Neuer Stand: per Video ID verlangt die Telekom auch eine Meldebescheinigung zum deutschen Reisepass, um die Adresse zu verifizieren. Gerade ist mir das Video ID mit deutschen Reisepass verweigert worden.


    Das steht im Gegensatz zur Gesetzeslage (s.o. "unzutreffende Begründung der Ablehung" und zu dem, was die Telekom selbst zum Video ID kommuniziert:


    OT:
    Welche Art von Ausweisdokumenten muss ich bereithalten?


    Bitte halten Sie die folgenden Dokumente bereit, bevor Sie Video-Ident starten:
    - Personalausweis oder Reisepass
    - Nicht-EU-Bürger: gültige Meldebescheinigung oder gültige Aufenthaltsbescheinigung


    Quelle:
    https://www.telekom.de/hilfe/m…nd-videoident/video-ident


    Jeder, der deutsch versteht, würde den Text über die Erfordernisse hier so interpretieren, dass EU-Bürger alleine sich mit Personalausweis oder Reisepass, Bürger von außerhalb der EU mit Ausweis plus Meldebestätigung/Aufenthaltsbescheinigung identifizieren müssen. Das hat allerdings auch zur Folge, dass z.B. alle US-Touristen oder Schweizer keine Telekom-SIM mehr registrieren können.


    Offenbar bin ich als Deutscher für die Telekom ein "Nicht-EU-Bürger". Grotesker Alternativ-Vorschlag des Agents: "Haben Sie nicht eine Stromrechnung oder so was mit ihrer Adresse drauf? Ich bin gesetzlich verpflichtet, die Adresse zu überprüfen."


    Auszug aus dem Booklet (Stand Juli 2017):
    1. Freischaltung ihrer SIM-Karte
    Sie benötigen:
    - ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass
    - einen Laptop, PC oder Tablet mit integrierter Kamera
    - einen Internetzugang und Ihre E-Mail-Adresse
    - ihre neue Rufnummer und die Kartennummer ihrer SIM-Karte


    Wo steht da was von Meldebescheinigung? Wobei wir ja festgestellt haben, dass sie gesetzlich nicht erforderlich ist!!! Jetzt sagt sicher jemand von der Telekom-Lobby hier: Sie sagen ja auch nicht, dass man sie NICHT braucht. Ja, richtig.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!