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  • F30, nicht F20 und ja natürlich kann man dort aktuell auch größere Felgen fahren (größere bezeichne ich ab 19"), wir bzw. ich redete aber immernoch vom Kontext innerhalb der 0,5% Besteuerung für die Firmenfahrzeugüberlassung und da ist zumindest schon mal soviel bekannt, dass eben die Förderung nicht mit allen Konfigurationen kompatibel bzw. diesem Steuervorteils sein wird.

    Wie das mit der 0,5% Besteuerung geregelt wird kann man noch nicht sagen, weil die ja erst umgestzt werden muss, und selbst WLTP noch ganz neu ist. Erst seit WLTP werden ja ueberhaupt unterschiedliche Verbraeuche und Reichweiten ermittelt. Beim F30 wurde ja die Typzulassung noch nach NEFZ erteilt, und da wurst ja der Verbrauch und die Reichweite generell nur mit Basisausstattung ermittelt.


    Aber ich bezeifle das wegen der 0,5% Besteuerung wirklich Freigaben aus den COC-Papieren entfernt werden.


    Ob die 0,5% Besteuerung wirklich gravierende Auswirkungen hat muss man abwarten. Fuer Top-Fuehrungskraefte mit mindestens sechsstelligen Jahreseinkommen natuerlich attraktiv, fuer normale Aussendienstmitarbeiter oder Selbststaendige ist der Unterschied zwischen 0,5% und 1% aber wohl nicht so extrem weltbewegend.


    Vorallem wenn wenn dann wirklich die Freigaben in den COC-Papieren fehlen wuerden, dann wuerde das vielleicht sogar den Wiederverkaufswert mehr druecken als das was man erst an Steuerersparnis rausholt.


    Zuzutrauen waere es aber Deutschland das man es wieder verbockt. Ist ja genauso beim Wechselkennzeichen passiert. Das hat nur Nachteile gegen zwei normalen Zulassungen (Aufwand durch Umstecken und man kann beide Fahrzeuge nicht gleichzeitig nutzen) aber man hat trotzdem die vollen Kosten. Oder im TK-Bereich die 0700 und 032 Rufnummern die defacto nicht nutzbar sind weil sie nur zu Wucherpreisen erreichbar waeren.


  • Aber ich bezeifle das wegen der 0,5% Besteuerung wirklich Freigaben aus den COC-Papieren entfernt werden.


    Darum geht es doch immer noch nicht und das wird so auch nicht passieren. Es geht darum, dass aktuellem Stand nach, eine einfach, andere Konfiguration eines Wunschneufahrzeugs als PHE (denn auch nur da relevant) die fürs Firmenleasing gedacht ist, deine persönliche Besteuerung verdoppeln kann - und du dann halt anstelle von z.B. (BLP) 40.000€ eben 80.000€ versteuerst. Um nichts anderes geht es.

  • Darum geht es doch immer noch nicht und das wird so auch nicht passieren. Es geht darum, dass aktuellem Stand nach, eine einfach, andere Konfiguration eines Wunschneufahrzeugs als PHE (denn auch nur da relevant) die fürs Firmenleasing gedacht ist, deine persönliche Besteuerung verdoppeln kann - und du dann halt anstelle von z.B. (BLP) 40.000€ eben 80.000€ versteuerst. Um nichts anderes geht es.

    Verstehe jetzt nicht was du meinst. Halbiern tut sich die Steuerlast naemlich bei weitem nicht.


    40.000€ echtes Jahreseinkommen + 42.000€ Listenpreis Diesel -> 1% Besteuerung macht 5.040€ Geltwerten Vorteil -> 45.040€ zu versteurndes Jahreseinkommen


    40.000€ echtes Jahreseinkommen + 45.000€ Listenpreis Plug-In Hybrid -> 0,5% Besteuerung macht 2.700€ Geltwerten Vorteil -> 42.700€ zu versteuerndes Jahreseinkommen


    BTW: Weis jetzt nicht ob mit der 0,5% Besteuerung der Nachteilsausgleich pro Batteriekapazitaet bleibt oder entfaellt.


    Aber wenn ich jetzt obige Zahlen nehme dann macht es im unguenstigsten Fall (keine weitere Absetzmoeglichkeiten) 980€ p.a. aus.

  • Ich verstehe nicht ganz was du da rechnen willst, hast du schon mal einen Firmenwagen gehabt und deine Abrechnung angesehen? Um es einfach mal zu verdeutlichen in Zahlen, die man auf dem Konto sieht ein kurzes gerundetes Beispiel für die fiktiven, oben angenommenen 40k€ Jahresgehalt und einem damit angenommenen Monatslohn von 3.333€ für Steuerklasse 1, kein Kind, mit 25km Arbeitsweg pro Wegstrecke und einem Fahrzeug für LP 75k als PHE:


    Ohne Firmenwagen:
    - Netto (Auszahlbetrag auf Konto): ca. 2050€


    Mit Firmenwagen (regulär als 1% Regelung):
    - Netto (Auszahlbetrag auf Konto): ca. 1350€
    (Verzicht von ca. 700€)


    Mit Firmenwagen (gemäß 0,5% Regulierung):
    - Netto (Auszahlbetrag auf Konto): ca. 1750€
    (Verzicht von ca. 360€)


    Es macht also pro Monat folglich eine Differenz von erneuten ca. 350€/Monat die man eben mehr oder weniger auf dem Konto zum freien Ausgeben zur Verfügung hat.

  • Wir reden hier etwas aneinander vorbei, du redest von Leuten die den Firmenwagen nur als Steuersparmodell nutzen wollen, aber ihn eigentlich nicht wirklich brauchen.


    Ich rede eher von Aussendienstlern die den Dienstwagen primaer als Arbeitsmittel brauchen, und ihn deshalb vom Arbeitgeber als Arbeitsmittel gestellt bekommen. Aber die Mitarbeiter bekommen dann innerhalb bestimmter Vorgaben trotzdem ein Mitentscheidungsrecht und die Private Nutzung erlaubt quasi als Goode um die Unternehmensidentifikation zu steigern. Die 1% Versteuerung faellt aber trotzdem an, wenn der Arbeitnehmer kein Fahrtenbuch fuehren will.


    Deine Annahme eines 75.000€ Plug-In Hybrids finde ich deshalb auch relativ unrealistisch, denn kein Arbeitgeber wird einem normalen Aussendienstler in 40k€-Anstellung einen so teuren Dienstwagen stellen.


    Und Gehaltsverzicht um ein Oberklasse-Fahrzeug zu fahren wuerde ich auch nicht.Da wuerde ich dann lieber das Gehalt nehmen und mit privat einen Gebrauchtwagen kaufen. Denn die Oberklasse-Fahrzeuge sind ja eh nicht so meins. Mag keine so grossen Teile.

  • Wir reden hier etwas aneinander vorbei, du redest von Leuten die den Firmenwagen nur als Steuersparmodell nutzen wollen, aber ihn eigentlich nicht wirklich brauchen.


    Offensichtlich doch nicht so ganz, wie du später selber relativierst und selbst erneut auf die 1% Regelung eingehst, für Privatfahrten. Lediglich die Zahlen verändern sich, wie du aber nun trotzdem deutlich sehen kannst, macht es einen gewaltigen Unterschied aus. Und der Verzicht von 360€ Netto (auf dem Konto) für ein 75.000€ Auto wäre in diesem Fall als PEH absolut günstig. Für 360€ / Monat wird es schon knapp privat ein Fahrzeug bei 50km/Tag Wegstrecke zu Unterhalten (Fahrzeuganschaffungskosten, Wertverlust, Steuern, Versicherung, Sprittkosten, Verschleiß, etwaige Reperaturen bei selbstverschuldeten Unfall,...).


    Aber da dich hier offensichtlich nur die 75k BLP stören, hier eins mit 38k, unter den weiterhin von oben angenommenen, fiktiven 40k€ Jahresgehalt und einem damit angenommenen Monatslohn von 3.333€ für Steuerklasse 1, kein Kind, mit 25km Arbeitsweg pro Wegstrecke und einem Fahrzeug für LP 38k€ BLP:


    Ohne Firmenwagen:
    - Netto (Auszahlbetrag auf Konto): ca. 2050€


    Mit Firmenwagen (regulär als 1% Regelung):
    - Netto (Auszahlbetrag auf Konto): ca. 1750€
    (Verzicht von ca. 300€ pro Monat auf dem Konto)


    Mit Firmenwagen (gemäß 0,5% Regulierung):
    - Netto (Auszahlbetrag auf Konto): ca. 1900€
    (Verzicht von ca. 150€ pro Monat auf dem Konto)


    Macht es für dich bei diesen Zahlen immer noch keine nennenswerten Unterschiede? Und ja, wer ein wirklich privat ein Auto benötigt und bei 150€ nicht zuschlägt für ein brandneues Auto als all. In Flat, wird es kaum noch günstiger bekommen.


    Um aber wieder zum Thema zurück zu kommen, genau damit werden die PEH-Fahrzeuge als Firmenfahrzeuge eben sehr interessant.

  • Aber da dich hier offensichtlich nur die 75k BLP stören, hier eins mit 38k

    Dann sieht es natürlich schon wesentlich intressanter aus.


    Wenn ich aber jetzt z.B. einem neuen BMW 225xe ActiveTourer mit einem gebrauchten E88 1er Cabrio in der 10.000€ bis 15.000€ Klasse vergleiche finde ich macht das Cabrio trotzdem mehr Spass als der langweilige ActiveTourer.


    Wenn es natuerlich ein 225xe Cabrio gaebe, dann sehe es ganz Anders aus. ;)

  • Ich habe mal nach den Gesetzesgrundlagen zur 0,5%-Regelung gesucht:
    §6 EStG Absatz 1 Nummer 4
    https://www.buzer.de/gesetz/4499/a62195.htm


    "...bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2022 bei der Ermittlung der insgesamt entstandenen Aufwendungen die Anschaffungskosten für das Kraftfahrzeug oder vergleichbare Aufwendungen nur zur Hälfte zu berücksichtigen; bei extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen muss das Fahrzeug die Voraussetzungen des § 3 Absatz 2 Nummer 1 oder 2 des Elektromobilitätsgesetzes erfüllen."


    §3 EmoG Absatz 2
    https://www.buzer.de/gesetz/11594/a192736.htm


    "1. eine Kohlendioxidemission von höchstens 50 Gramm je gefahrenen Kilometer hat oder
    2. dessen Reichweite unter ausschließlicher Nutzung der elektrischen Antriebsmaschine mindestens 40 Kilometer beträgt."


    EDIT:
    Man beachte das "oder" in den Voraussetzungen, scheint so als müsste nicht beides erfüllt werden, dürfte dann das Schlupfloch für die ganzen Stadtpanzer sein, die sonst die 50g CO2 reißen...
    Wo kämen wir denn da hin wenn ein Q7 oder X5 nicht förderungswürdig wären...

  • Deswegen geht es ja auch primär nur um das Erreichen der 40km im rein elektrischen Betrieb, weswegen eben die Konfiguration relevant ist :top:
    Somit kommt der neue X5 nun als 45e iPerformance auch wieder mit einem 6-Zylinder (bisher war der Hybrid ein 4-Zylinder) und kommt lt. Angaben auch 80km weit. 5,6s von 0-100 km/h sind ebenfalls relativ gute Werte für ein SUV dieser Klasse.

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