Bei Punkten und Fahrverbot gibts aber kein Zurück wenn man gezahlt hat.
Wenn man es nicht versucht. Ansonsten gibt immer ein "zurück" wenn man wegen etwas bestraft wurde, was man nicht begangen hat. Alles andere entspricht nicht den Prinzipien eines Rechtsstaates. Im oben verlinkten Artikel heißt es ja auch, man sei wegen der Punkte im "Gespräch mit dem Kraftfahrt Bundesamt".