Wenn Du die Box privat betreibst und morgens als Brathähnchen neben dem Auto liegst, ist das Dein Problem. Wenn Du anderen den Zugang gewährst und etwas passiert, haftest Du. Bei gewerblicher Nutzung auch, aber da gibt es Vorschriften und Richtlinien.
In letzter Konsequenz entscheiden Staatsanwaltschaft und Richter, ob Dir Versäumnisse anzulasten sind!