Und wenn man sich zumindest die Option auf Schneeketten offen lassen will schränken Ganzjahresreifen die Reifengröße ein.
Die können i.d.R nicht mit der maximalen Reifen- und ggf. Felgenbreite oder auch Spurverbreiterungen verwendet werden.
Zumindest textile Anfahrhilfen gehen eigentlich immer noch selbst bei Reifengrössen für die keine Schneeketten und auch keine feingliedrigen Schneeketten mehr zulässig sind.
Wirklich gebraucht hab ich die in den letzten Jahren aber ohnehin nicht.
Das ist ja klar. Meine Autos mit GJR werden alle zwei Jahre, wenn eh TÜV ist und sie auf der Bühne stehen, der gleichmäßigen Abnutzung wegen, rotiert.
Ja, das macht Sinn, aber finde es zu den Serviceterminen passender.
Werkstätten haben an den Tagen wo sie nen HU-Prüfer im Haus haben meist eh genug um die Ohren, und wenn man direkt zu einer Prüforganisation fährt bekommt man den Service wohl nicht angeboten.