Mir bislang unbekannt und außer in der aktuellen FAZ offenbar auch noch nirgends anders erwähnt:
Neue Verordnung: Mehr Klarheit über Handytarife
Zu allen vertriebenen Verträgen mit Internetbereitstellung (Mobilfunk und auch Festnetz) ist ab Juni ein standardisiertes Produktdatenblatt notwendig, die Datenraten (Down/Up), Laufzeit, Kündigungsfrist, Drosselungen samt eventuellen Ausnahmen (StreamOn...), Nachbuchung ausweisen. Auch ist Abschlusstag, Kündigungsfrist und letzte Kündigungsmöglichkeit entweder auf den Rechnungen (einstweilig auch nur online) anzugeben. Ferner sind Messmöglichkeiten der Datenrate beim Anbieter oder bei der Bundesnetzagentur anzugeben und all diese Messungen müssen ein halbes Jahr aufbewahrt werden, um Minderleistungen belegen zu können.