Vermieter lässt Wohnung eines verstorben mit Zweitschlüssel besichtigen!?

  • Zitat

    Original geschrieben von VoIPTom
    Wenn ich da der Vermieter währe und mir der Eigentümer noch mit Anwalt/Anzeige kommt, kann sich der Mieter drauf verlassen, das bei der Übergabe jeders kleinste Teil bemängelt wird - die Aktion würde für ihn zum Bummerang.



    Um eventuelle Kosten zu vermeiden sollte der Mieter sich also die Gebärden des Vermieters gefallen lassen :D :confused:

  • Zitat

    Original geschrieben von SAR
    Um eventuelle Kosten zu vermeiden sollte der Mieter sich also die Gebärden des Vermieters gefallen lassen :D :confused:

    Gebärden muss man sich vermutlich immer gefallen lassen, es sei denn sie sind eindeutig beleidigender Natur - im letzteren Fall den Fotoapparat zur Beweissicherung nicht vergessen :D

  • Mit Gebärden meinte ich eher die beschriebene extreme Verhaltensweise der Genossenschaft.


    Was ist eigentlich aus der Sache geworden ? Gibts ein update ?

  • Deutsche Sprache schwere Srache. Egal, hier im Ostwestfälischen sagt man das halt so ...


    edit: klick wohl doch vollflächig

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