Vermieter lässt Wohnung eines verstorben mit Zweitschlüssel besichtigen!?

  • Hallo TT'ler,


    Ich bin immer noch ein wenig geschockt über das Vorgehen einer hier ansässigen Genossenschaft und brauche Mal einen Rat.


    Sachverhalt:


    Ein Familienmitglied ist verstorben. Auf Grund dessen wurde die Wohnung gekündigt. First gerecht nach 3 Monaten. Die Beerdigung war nicht mal verzogen da war die Wohnung schon in der Zeitung. Seitens der Genossenschaft wurde auf ein Termin zwecks Besichtigung gedrängt welchen ich verschoben habe.


    Ich habe schließlich andere Sorgen als das die auf meine Kosten dir Wohnung renovieren.


    Mir wurde dann mit einer Verwaltungsgebühr gedroht falls ich den nächsten Termin nicht wahrnehme. Da geriet ich aufgrund der fehlenden Menschlichkeit schon mit denen aneinander. Der Termin ist für morgen angesetzt den ich auch wahrnehmen wollte. Allerdings ist heute was schier unglaubliches passiert!!!!


    Es stand eine 4 köpfige Familie unbeaufsichtigt vor der Tür mit Unterlagen der Genossenschaft ( Grundriss der Wohnung etc ) und hat versucht diese mit einen Schlüssel zu betreten !!! Allerdings wurde eine Nachbarin hellhörig und hat eingegriffen. Laut Aussage der Familie könne diese dort ab August einziehen wenn die Wohnung gefallen würde.


    Geht's noch?! Wie kann man eine Familie in eine Wohnung eines verstorben Menschens lassen ohne Termin und völlig unbeaufsichtigt?! Der Hausrat befindet sich noch in der Wohnung und hätte entwendet werden können. Hätte ich das mitbekommen hätte ich sofort die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruch.


    Wie würdet ihr euch verhalten? Anwalt? Anzeige?


    Ich bin momentan noch zu emotional um das ganze sachlich zu betrachten....


    Danke für euren Rat.

  • Wenn die Genossenschaft einen Schlüssel hat (woher hat sie den denn ?) würde ich an deiner Stelle direkt dorthin und auf die sofortige Herausgabe bestehen ! Wenn sich das nicht direkt klären lässt ein Vorhängeschloss installieren (lassen) und danach zur Polizei und den Vorgang schildern, die werden dich beraten.

  • Schloss wechseln ist doch das Erste, was man macht, wenn man irgendwo einzieht. Würde ich schnell nachholen. Ein einfaches Abus kostet doch nur 8 Euro.


    Anzeige... Naja die "Kronzeugin" will es sich wie Du bestimmt nicht mit der Verwaltung verscherzen...

    "Der Funkmast steht zu nah an Wohngebieten und außerdem befindet sich ein Ponyhof auf der gegenüberliegenden Straßenseite."

  • Es wäre, falls es hier mieter der selben genossenschaft gibt, schon interessant zu wissen, um welche es sich handelt ...


    Zum sachverhalt: m.W. ist es rechtswidrig, daß der vermieter einen schlüssel zur wohnung hat, sofern der mieter dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat *). Vom betreten der wohnung mittels dieses möglicherweise illegalen schlüssels ganz zu schweigen ...


    Gesteigert wird das ganze dann noch, indem wildfremden, noch dazu gleich deren vier, unbeaufsichtigt und ohne absprache, geschweige denn genehmigung, zutritt zur wohnung verschafft wird. Das ist schon starker tobak. Das ginge bei mir, so ich denn keinen grund zum schlucken hätte (also selbst bei denen mieter wäre oder werden wollte), sicherlich nicht ohne scharfe konsequenzen ab ...


    *) im übrigen sehe und halte ich es wie sailing2capeside: "...Schloss wechseln ist doch das Erste, was man macht, wenn man irgendwo einzieht..." (schon wegen bei einem der vormieter evtl. noch vorhandener schlüssel).

  • Darf man einfach ein Schloss einer Mietwohnung austauschen? Da hängen ja alle anderen Schlösser mit dran, (Keller, Haustüre, Garage usw) Ist ja ein zentrales Schloss.

  • JaRule: nicht zwangsläufig. Ich hatte zwei verschiedene Schlüssel für Haus- und Wohnungstür (Keller war derselbe wie die Wohnung) ohne das ich das Schloss umgebaut hätte, war die Wohnung einer Gesellschaft. Die kriegt da ja auch gar nicht unbedingt was von mit und wenn man mal auszieht baut man einfach das alte Schloss wieder ein.

  • Zitat

    Original geschrieben von JaRule
    Darf man einfach ein Schloss einer Mietwohnung austauschen? Da hängen ja alle anderen Schlösser mit dran, (Keller, Haustüre, Garage usw) Ist ja ein zentrales Schloss.


    Der austausch des schlosses der wohnungstür bedeutet ja nicht, daß dadurch die schlösser anderer türen plötzlich unbrauchbar gemacht würden. Es bedeutet lediglich für den austauschenden mieter, daß er evtl. einen schlüssel mehr am schlüsselbund hat.

  • Re: Vermieter lässt Wohnung eines verstorben mit Zweitschlüssel besichtigen!?


    Zitat

    Original geschrieben von DarkManX
    Hätte ich das mitbekommen hätte ich sofort die Polizei gerufen wegen Hausfriedensbruch.


    Wie würdet ihr euch verhalten? Anwalt? Anzeige?


    Das Problem ist hier ja der "versuchte" Hausfriedensbruch durch die Interessenten da sie letztendlich ja nicht in der Wohnung waren und durch den Schlüssel welche ihnen die Verwaltung gegeben hat ja auch nicht davon ausgehen konnten widerrechtlich zu handeln.


    Warum sie überhaupt einen Schlüssel hatten steht dabei noch auf einem ganz anderen Blatt.


    Ich würde an Deiner Stelle das Schloss austauschen und der Genossenschaft einen sehr bestimmten Brief schreiben und drauf verweisen was deren Rechte sind und was nicht:


    http://www.berliner-mietervere…/online/mm0406/040628.htm


    http://www.berliner-mietervere…terbesuch-musterschreiben


    Also Besichtigung nur nach schriftlicher rechtzeitige Ankündigung etc. pp.

  • Hallo,


    Grundsätzlich es mal so das, das man als Mieter nach der Wohnungskündigung dem Vermieter die Möglichkeit geben muss, die Wohnung zu besichtigen um evtl. Reparaturen oder Sanierungen zu planen und ggf. auch Interessenten rumzuführen.


    Was garnicht geht, das die das einfach so machen - das hat immer noch in Absprache und mit Einwilligung des Noch-Mieters zu erfolgen und auch in seinem Beisein.



    Ich hatte vor einizer Zeit die ähnliche aufgabe eine Wohnung auflösen zu müssen, da wars von Vermieterseite gewünscht, die Wohnung zu besichtigen wegen Sanierung und auch eben für Besichtigungen.
    Wir haben das geregelt, dafür musste ich mich nicht an die 3 Monate Kündigungsfrist halten und er konnte 2 Monate früher mit der Renovierung beginnen. Hat mir 2 Montasmieten und vor allen noch viel Arbeit erspart ( brauchte die Tapeten nicht entfernen )

  • Re: Vermieter lässt Wohnung eines verstorben mit Zweitschlüssel besichtigen!?


    Zitat

    Original geschrieben von DarkManX
    Seitens der Genossenschaft wurde auf ein Termin zwecks Besichtigung gedrängt welchen ich verschoben habe.


    Vielleicht hilft dies: Wohnungsbesichtigung Wer, wann, wie oft? (Berliner Mietervein)

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