Hallo Goyale
ohne auf die Kacke zu hauen, aber hier gibt es keine Kenntnislücke!
Gemäß dem Nummerierungsplan der Bundesnetzagentur sind Portierung bei abweichenden Vertragspartnern nicht zulässig. Wir als Telekom halten uns daran. Wenn andere dies nicht tun, begeben sie sich im Grunde genommen auf ganz dünnes Eis.
Wo kein Kläger, da kein Richter. Der Kunde wird dies bestimmt nicht irgendwo melden. Aber nichtsdestotrotz wird hier gegen Vorgaben der Bundesnetzagentur verstoßen.
Viele Grüße
Daniel H. von Telekom hilft