ZitatOriginal geschrieben von DIGI66
Und bitte daran denken, dass derjenige, der Widerspruch einlegt, auch nachweisen muss, dass das Kundenkonto immer das entsprechende Guthaben hatte. Ansonsten kann man sich die Mühe sparen.
So groß wie hier die Freude war, dass der "Durchzug" nichts kostet, kann ich mir vorstellen, dass eine nennenswerte Zahl von Nutzern keine Zahlungen mehr leistete.
Hallo DIGI66,
Interessante Ansicht.
Bei mir ist es beispielsweise so, dass ca. 30 € Guthaben vorhanden sind. O2 zieht jedoch nicht ab. Deiner Logik folgend müssten sie nun eine Nachforderung stellen. Können Sie gerne, würde ich sofort nachzahlen.
Die vertraglich vereinbarte, jederzeitige Buchungsmöglichkeit der Optionen/Pakete ist jedoch unabhängig von irgendeinem Guthaben. Nur das automatische Verlängern der Option IP+ hing von vorhandenem Guthaben ab, nicht jedoch die prinzipielle Möglichkeit, 10 € aufzuladen und dann zu jedem beliebigen Zeitpunkt zu buchen.
Warten wir mal ab, ob hier seitens O2 überhaupt auf etwas reagiert wird. Wenn nicht, müsste man halt anwaltlich durchdeklinieren lassen, welche juristischen Risiken bzw. Kosten ein möglicher Klageweg birgt. Hat jemand dazu Erfahrungswerte?
Werner
Edit: Danke für die email-Adressen. Möglicherweise ist der Herr Haas ja bereit, sich der Sache anzunehmen.