BASE GO Internetpaket plus Widerspruch zur Einstellung des IP+

  • Franky57


    Info: Die Migration des Original IP+ erfolgte bei mir im November 2016.


    Zum Text Original Internet Paket Plus:
    "Die Leistungsbeschreibung S.23 Punkt F. 7. (Stand 1/2013) sieht als integralen, primären Vertragsbestandteil die Nutzung von 50GB im Monat vor."


    Vorschlag:
    Die Leistungsbeschreibung S.23 Punkt F. 7. (Stand 1/2013) sieht als integralen, primären Vertragsbestandteil die Nutzung von 50GB im jeweiligen Abrechnungszyklus (30Tage) vor.

  • An Melkor03:


    1. "Ende April" wurde deswegen eingetragen, weil wir nicht wissen, wann wem diese SMS zugegangen sind (bei mir 28.4.) - es gibt auch keine Fristen. Deswegen unbedeutend.
    Wenn jemand konkret schreiben möchte, wann es ihm zugegangen ist, dann kann er das gerne ändern.


    2. Es ist tatsächlich "salopp". Deswegen, WEIL O² ja "Bereinigung des Portfolios" als Grund angegeben hat.
    Und das wurde dann mit dem Satz "Daß Sie Ihr "Portfolio" bereinigen, ist nicht als "wichtiger Grund" anzusehen." begründet.
    Natürlich gibt es bessere Formulierungen. Aber Dein Vorschlag klingt besser, ist es aber inhaltlich nicht.
    Ich bin gerne bereit, das Problem nochmals zu durchdenken und zu bessern.
    Auch im Sinne des Vorschlages.


    Nachtrag: Habe es jetzt folgendermaßen bei beiden Schreiben geändert:


    "Sie könnten weiterhin aus "wichtigem Grund" kündigen. "Wichtige Gründe" sind bei Kündigung vorzutragen.
    Daß Sie Ihr "Portfolio" bereinigen, ist nach ständiger Rechtsprechung kein "wichtiger Grund".
    Auch sind Sie weder insolvent, noch haben Sie das Mobilfunkgeschäft in Deutschland oder Europa eingestellt. "Unmöglichkeit" liegt mithin nicht vor.


    Sie müssen diese Verträge nicht neu abschließen."

  • …vielen Dank erst einmal für das Engagement der ‚Leistungsträger‘ hier zum Widerruf‘.


    Zwei Sachen:


    Wir wurden lediglich per SMS informiert. Warum sollte man per SMS nicht auch widerrufen können?


    Macht es Sinn, z.B. teltarif.de mal auf die Aktionen hier zum Widerrruf aufmerksam zu machen? So nach dem Motto: ‚Es formiert sich Widerstand‘. Wg. der Breitenwirkung? Steht O2 nicht so gut zu Gesicht… kann zum Trigger für eh' wechselbereite Kunden werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von teuer_destroyer
    Zwei Sachen:
    Wir wurden lediglich per SMS informiert. Warum sollte man per SMS nicht auch widerrufen können?


    Macht es Sinn, z.B. teltarif.de mal auf die Aktionen hier zum Widerrruf aufmerksam zu machen? So nach dem Motto: ‚Es formiert sich Widerstand‘. Wg. der Breitenwirkung? Steht O2 nicht so gut zu Gesicht… kann zum Trigger für eh' wechselbereite Kunden werden.


    1. Man muß nichts widerrufen. Schweigen ist hier keine Willenserklärung. O² per SMS zu benachrichtigen, läuft genauso ins Leere, wie den Kundenservice DIREKT anzuschreiben.


    Deswegen oben NICHT Nürnberg sondern München, Rechtsabteilung. Die sollen selbst ihre Post an die richtigen Adressaten weiterleiten. Je mehr es lesen, desto größer der Wirbel und "Sackgang" für O² !!!


    2.Natürlich macht es Sinn, eine Breitenwirkung in sämtlichen verschieden Foren und teltarif.de zu entwickeln. Nicht jeder kennt telefon-treff.de


    Zitat

    Original geschrieben von rekcif
    zur Info o.g. Faxnummer geht nicht.


    Danke für die Rückmeldung. Wird bearbeitet.

  • Mein Entwurf.


    Mein Entwurf -- Argumentation von Franky57 eingearbeitet, aber mehr von o2 zitiert, nicht so viele Großschriften, umfangreichere Formulierung (die PDF-Datei kommt bei mir auf drei(!) Seiten), in Erfahrung was ich mal so mit einem Vermieter hatte, da vorher schon alles umfangreich in den jeweiligen Schreiben gehabt zu haben hat dann, als der Vermieter geklagt hat, das Abblitzenlassen der Klage sehr einfach gemacht:



    ---- 8< ----



    Telefónica Germany GmbH & Co. OHG,
    — Rechtsabteilung, —
    Georg-Brauchle-Ring 23-25,
    D-80992 München.


    Vorab per Telefax an: +49 89 954579006,
    vorab per Email an: impressum@....



    Betrifft: Rufnummer \rufnummer{}:
    (1) Ihre angeblichen Vertragsänderungen, unter anderem betreffend „Internetpaket Plus“: Aufforderung zur Wiederherstellung des ursprünglichen Vertragsverhältnisses,
    (2) zu viel abgerechnete SMS-Kosten: Aufforderung zur Rückzahlung.



    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,


    ich stehe mit Ihnen in einem Vertragsverhältnis bezüglich folgenden Mobilfunkvertrages: „BASE GO Urlaubspaket“, mit der Rufnummer \rufnummer{}. Der Vertrag wurde ursprünglich abgeschlossen mit der „E-Plus Service GmbH & Co. KG“ (im folgenden „EPS“ genannt), welche inzwischen durch Ihre Firma als Rechtsnachfolger übernommen wurde.


    (1)


    In der vorbezeichneten Angelegenheit bin ich irritiert.


    Im Oktober 2016 wurde ich von Ihnen informiert, dass eine Migration meines BASE GO-Vertrages zu o2 stattfinden solle. Vor der Migration bestätigten Sie mir per SMS, dass sich für mich als Kunde nichts ändern würde:


    Wichtige Ingormation für Sie: Lieber Kunde, aus BASE wird in den nächsten Tagen o2. Für Sie bleibt aber alles wie gewohnt. Sie erhalten die gleichen Leistungen zum gleichen Preis - bei gleicher SIM-Karte und Rufnummer. Auch an den Konditionen ändert sich nichts. Und Sie telefonieren weiter im gleichen Netz. Kurz vor der Umstellung erhalten Sie weitere Infos per SMS. Erfahren Sie schon jetzt auf http://www.base.de/umstellung-o2 alles, was für die Umstellung wichtig ist. Ihr BASE Team


    Und auch nach der Migration hieß es [...] Ihre Tarifkonditionen haben sich natürlich nicht verändert. [...]


    Am 28. 04. 2017 teilten Sie mir per SMS mit, dass Sie das Internet Paket Plus zum 01. 06. 2017 aus Ihrem Portfolio nehmen würden:


    Lieber Kunde, wir werden Ihr "Internet Pack Plus" aus dem Portfolio nehmen. Damit steht es ab dem 01.06.17 nicht mehr zur Verfügung. Ihre nutzungsabhängigen Preise setzen sich ab diesem Zeitpunkt wie folgt zusammen: 0,15€/Min., 0,15€/SMS, 0,39€/MMS, 0,49€/MB. Infos finden Sie hier: http://g.o2.de/prepaid. Vielen Dank. Ihr o2 Team


    Auf Seite 13 der Leistungsbeschreibung meines Mobilfunkvertrages steht:


    Zum Urlaubspaket lassen sich bequem auch alle anderen BASE GO Pakete hinzubuchen.


    Auf Seite 18 dieser Leistungsbeschreibung wird unter Punkt C. „BASE GO“ Pakete das Internet Plus Paket aufgeführt, auf Seite 20 unter Punkt D. nochmals.


    In Punkt 3.1 der zu meinem Vertrag gehörenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) steht geschrieben:


    Der Inhalt des „BASE GO“ Mobilfunkvertrages zwischen EPS und dem Kunden richtet sich [...] nach der bei Vertragsschluss aktuellen Leistungsbeschreibung und Preisliste sowie diesen AGB [...].


    Damit ist das Internet Paket Plus integraler Vertragsbestandteil, was Sie durch die Erwähnung in Ihrer SMS-Nachricht vom 28. 04. 2017 auch nocheinmal bestätigen.


    Um eine Teilkündigung Ihrerseits kann es sich bei Ihrer SMS-Mitteilung vom 28. 04. 2017 nicht handeln, da solche bei Dauerschuldverhältnissen grundsätzlich unzulässig sind.


    Eine Kündigung/ ein Ende des Vertrages ergibt sich aus den AGB aus Punkt 2.4 in Verbindung mit 6.3.:


    2.4 Der „BASE GO“ SIM-Karten-Mobilfunkvertrag endet mit endgültiger Deaktivierung gemäß Ziffer 6.3.
    6.3 Endet das Aktivitätszeitfenster, schließt sich eine zweimonatige Phase der passiven Erreichbarkeit an. [...] Mit dem Ende der zweimonatigen Phase der passiven Erreichbarkeit wird die „BASE GO“ Karte endgültig deaktiviert. [...]


    Ich befand mich seit Aktivierung meiner SIM-Karte jederzeit innerhalb des Aktivitätszeitfensters.Note: Die AGB ab x.x.2015, da ich vorher aktiviert habe betrifft mich dies nicht Die Kündigungsbedingungen von BASE Prepaid Tarifen beinhalten weiterhin Passus


    Demnach kann von Ihrer Seite mein Prepaid-Mobilfunkvertrag auch nicht komplett gekündigt werden.Da Tarifoptionen Teil eines Tarifes sind, und insbesondere die Tarifstruktur der BASE GO Tarife so aufgebaut ist, dass Optionen deren zentraler Bestandteil sind, kann von Ihrer Seite auch keine Tarifoption einseitig gekündigt oder eine Buchbarkeit einer Tarifoption einseitig eingestellt werden, ohne den Vertrag als ganzes wesentlich zu verändern.


    Sie könnten weiterhin aus „wichtigem Grund“ kündigen. „Wichtige Gründe“ sind bei Kündigung vorzutragen. Daß Sie Ihr „Portfolio“ bereinigen, ist nach ständiger Rechtsprechung kein „wichtiger Grund“. Auch sind Sie weder insolvent, noch haben Sie das Mobilfunkgeschäft in Deutschland oder Europa eingestellt. „Unmöglichkeit“ liegt mithin nicht vor.


    Sonstige Kündigungsmöglichkeiten seitens EPS sind vertraglich ausdrücklich nicht vorgesehen.


    Sie müssen BASE GO-Verträge ja nicht neu abschließen, aber die Verpflichtungen aus bereits bestehenden Verträgen erfüllen.


    Man kann nachvollziehen, daß bei Migration verschiedener Tarife Probleme entstehen. Ich warte jetzt bereits über sechs Monate auf eine Lösung. Neben dem Internet Paket Plus, welches nach der Migration nicht mehr verfügbar war so dass Sie zunächst eine schadensmindernde Übergangslösung gefunden haben, sind auch die folgenden Optionen seit der Migration nicht mehr buchbar: „SMS Allnet Flat“, „Speed Option“.


    Ich fordere Sie hiermit auf, den vertraglichen Zustand von Anfang Oktober 2016 unverzüglich vollumfänglich wiederherzustellen und damit die Nutzbarkeit meines Mobilfunktarifes wieder wie vertraglich vereinbart zu ermöglichen, insbesondere müssen Optionen auch ihren Optionscharakter haben, so dass sie jederzeit zu den vereinbarten Konditionen hinzugebucht und wieder abbestellt werden können, ohne dass der Anspruch auf erneute Buchung verlorengeht. Seit der Umstellung von BASE zu o2 verhalten Sie sich vertragsuntreu, indem ich nicht mehr alle Pakete und Optionen buchen kann. Dadurch ist Schaden entstanden.


    Ich gehe davon aus, dass das Vertragsverhältnis inklusive der Buchbarkeit aller Optionen auch nach dem 01. 06. 2017 vollen Bestand haben wird wie bei Vertragsabschluss. Sollten Sie dann die bei Vertragsabschluss verfügbaren Leistungen dennoch nicht erbringen, so behalte ich mir vor, entstandenen Schaden (Mehrkosten) von Ihnen ersetzen zu lassen.


    Hilfsweise widerspreche ich einer eventuellen Kündigung oder Vertragsveränderung zu meinen Ungunsten Ihrerseits, insbesondere Ihrer Ankündigung vom 28. 04. 2017 der angeblichen Beendigung der Option „Internet Pack Plus“.


    (2)


    Laut Produktbeschreibung von „BASE GO“ kostet eine SMS-Nachricht in meinem Tarif 0,15 EUR. Am 28. 04. 2017 habe ich eine Nachricht per SMS versendet, und es wurden mir 0,19 EUR berechnet. Ich fordere Sie auf, mir bis zum 30. 05. 2017 die zu viel bezahlten 0,04 EUR zu erstatten, und zukünftig höchstens die zugesicherten 0,15 EUR pro SMS-Nachricht zu berechnen.



    Ich erwarte Ihre Antwort zu beiden Punkten, (1) und (2), in Schriftform bis zum 30. 05. 2017. Als Rechtsnachfolger von EPS haben Sie für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag einzustehen, welcher weiterhin wie ursprünglich abgeschlossen Gültigkeit hat.



    Grußformel: Freundliche Grüße und in Erwartung einer schnellstmöglichen Problembereinigung,
    Mein Name.



    ---- >8 ----

  • Ich hatte folgende Faxnummern verwendet (alle 3):


    01805-571766
    01805-880088
    0911-68963879


    Da ich den Widerspruch nur per Fax schickte, und eine Antwort erhielt, ist das angekommen und wurde bearbeitet.


    Grüße, jof


  • Das ist Nürnberg Kundenservice und hilft nicht.


    Wir benötigen FAX-Nummer München Hauptzentrale: 089/..........

  • In Klammer, wo gefunden...


    089 / 244 241 97 (selbstauskunft.de)
    089 / 2442-2453 (webadresse.de)
    089 / 2442 3222 (Cebit Homepage)



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