ZitatOriginal geschrieben von altaso
Nur das die AGB in diesem Fall nicht gelten bei einer Option. Und Pack hieß es nie, es hieß schon immer Option.
Zusatzleistung wäre das richtige Wort... Und hier gilt wiederum die AGB nicht, sondern gesondertes... Genau so steht es in den AGB. Wer damit nicht einverstanden ist, hätte nicht blind diesen Vertrag abschließen dürfen.
Es wurde keinem der Eplus Vertag gekündigt, daher kann keiner sich auf die AGB berufen.
Das Argument "wichtiger Grund" ist somit direkt hinfällig!
Was Premiumdienste / Zusatzdienstleistungen sind, kann man in den AGB BASE GO in den Heftchen ab 2013 lesen:
"3.6 Über die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 hinaus gewährt EPS dem Kunden den Zugang
zu sog ... Premiumdiensten" im Sinne von§ 3 Nr. 17 b TKG, insbesondere zu solchen Diensten, die über
den Rufnummernbereich 0900 erbracht werden, in deren Rahmen eine weitere Dienstleistung, anders
als die Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5, von EPS oder einem Dritten erbracht wird.
Premiumdienste sind insbesondere Chatdienste, Musikdienste, Unterhaltungsdienste, Unterhaltungsdienste
für Erwachsene, Foren und Service-Hotlines. Insgesamt ist es dabei unerheblich, ob für die weitere
Dienstleistung über das Verbindungsentgelt hinaus ein separates Entgelt anfällt oder nicht. Soweit für die
weitere Dienstleistung ein über das Verbindungsentgelt hinausgehendes separates Entgelt anfällt und
dafür keine separate Rechnung erstellt wird, wird sie dem diese Leistungen nutzenden Kunden gegenüber
gemeinsam mit der Telekommunikationsdienstleistung gemäß Ziffer 3.5 und Ziffer 5 abgerechnet."
Vielleicht lag ich heute zu lange in der Sonne - ICH jedenfalls kann da nichts von dem erkennen, was "altaso" behauptet.