ZitatOriginal geschrieben von mario.meininger Zulässig wäre nur eine komplette Kündigung des Tarifs mit Wechselangebot in einem anderen Tarif mit Einräumung einer Sonderkündigungsrecht seitens der Provider.
Diesen Weg kann TEF immer noch nutzen wenn es ernst wird und tatsächlich jemand klagt.
Als Wechselangebot kann TEF ja z.B. free 15 vorschlagen.
Plan Z wäre eine buchstabengetreue Umsetzung des Ursprungstraif mit max. 1MBit und Beschränkung auf 2G/3G und/oder eine schrittweise erhöhung der Preise.