ZitatOriginal geschrieben von muchmore777
1) ich habe einen bestehenden und gültigen vertrag, der die schweiz beinhaltet.
2) die eu-regulierung muss auf bestehenden verträge umgesetzt werden.
In den AGBs steht, dass O2 bei den Regulierungsentscheidungen berechtigt ist, einseitig den Vertrag entsprechend anzupassen. Heute greift eine solche Entscheidung.
Im Vertrag ist die Schweiz im Rahmen einer relativ kurzfristig kündbaren Option realisiert. Ob diese kostet oder nicht ist irrelevant. In den AGBs ist der Fall vorgesehen und beschrieben wenn o2 eine Option früher als den gesamten Vertrag kündigt.
Im der EU-Verordnung steht seit etwa 10 Jahren, dass die alternativen Roamingtarife nicht gleichzeitig mit dem regulierten Roamingtarif buchbar sein müssen. Entweder oder. Steht wahrscheinlich bei der Beschreibung deiner EU-Flat. Diese Beschreibung ist Vertragsbestandteil.
Die Transparenz und Kundenfreundlichkeit sind bei o2 nicht gerade die besten, aber in diesem Fall ist das Endergebnis vermutlich Verordnungskonform.
Wir beraten hier nicht, sagen nur eigene Meinung. Im Zweifel einen Rechtsanwalt fragen.