ZitatOriginal geschrieben von Rappelsack
Oben wird also offiziell beworben, dass Datensnacks im regulierten Tarif auch im Ausland gelten. Das ist natürlich fantastisch!
Wobei dabei natürlich die Fair Use Policy zu bedenken ist.
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ZitatOriginal geschrieben von Rappelsack
Oben wird also offiziell beworben, dass Datensnacks im regulierten Tarif auch im Ausland gelten. Das ist natürlich fantastisch!
Wobei dabei natürlich die Fair Use Policy zu bedenken ist.
Ich dachte die Fair Use bezieht sich auf einen längeren Zeitraum?
Da war doch etwas von 4 Monaten die regel oder irre ich mich?
ZitatOriginal geschrieben von hp89
Ich dachte die Fair Use bezieht sich auf einen längeren Zeitraum?
Da war doch etwas von 4 Monaten die regel oder irre ich mich?
Auch. Punkt 1 (Bei Überschreitung eines Roamingvolumens, welches dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division deines inländischen Endkundengesamtpreises eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt (9,163 €/GB (15. Juni – 31. Dezember 2017); 7,14 €/GB (ab 01. Januar 2018); 5,355 €/GB (ab 01. Januar 2019); 4,165 €/GB (ab 01. Januar 2020); 3,57 €/GB (ab 01. Januar 2021) und 2,975 €/GB (ab 01. Januar 2022)) ergibt, können Aufschläge auf Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.) gilt aber offenbar quasi ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Nachteil: Das ist ein derartiges Juristendeutsch, dass ich es nicht wirklich verstehe. Bei A1 in Österreich wird es deutlicher: "Ihr EU Datenvolumen hängt vom monatlichen Grundentgelt und vom inländischem Datenvolumen ab, maximal erhalten Sie das gleiche Datenvolumen wie im Inland. Die EU hat folgende Formel zur Berechnung des EU Datenvolumens definiert.
Monatliche Grundentgelt ohne Mehrwertsteuer (netto) : EU Gleitpfad x 2 = EU Datenvolumen"
EU Gleitpfand = der Großhandelspreis.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von markusweidner
Auch. Punkt 1 (Bei Überschreitung eines Roamingvolumens, welches dem doppelten Volumen entspricht, das sich aus der Division deines inländischen Endkundengesamtpreises eines offenen Datenpakets durch das regulierte maximale Roamingvorleistungsentgelt (9,163 €/GB (15. Juni – 31. Dezember 2017); 7,14 €/GB (ab 01. Januar 2018); 5,355 €/GB (ab 01. Januar 2019); 4,165 €/GB (ab 01. Januar 2020); 3,57 €/GB (ab 01. Januar 2021) und 2,975 €/GB (ab 01. Januar 2022)) ergibt, können Aufschläge auf Datennutzung (einschl. MMS) erhoben werden.) gilt aber offenbar quasi ab dem ersten Tag des Aufenthalts.
Nachteil: Das ist ein derartiges Juristendeutsch, dass ich es nicht wirklich verstehe. Bei A1 in Österreich wird es deutlicher: "Ihr EU Datenvolumen hängt vom monatlichen Grundentgelt und vom inländischem Datenvolumen ab, maximal erhalten Sie das gleiche Datenvolumen wie im Inland. Die EU hat folgende Formel zur Berechnung des EU Datenvolumens definiert.
Monatliche Grundentgelt ohne Mehrwertsteuer (netto) : EU Gleitpfad x 2 = EU Datenvolumen"
EU Gleitpfand = der Großhandelspreis.
Okay danke für die info.
Aber der 0² free ist doch wieder eine sonder Konstellation oder, ich meine mich zu erinnern, das ich dort nach dem 1GB mit 250 Kbit/s weiter surfen darf.
Also anders ausgedrück:
Grundgebühr ohne Optionen abzügl. Mehrwertsteuer / 9,163 * 2 = Roaming Datenvolumen
Beispiel Free 15 aus VVL für 14,99 EUR:
2017: 12,5966 / 9,163 × 2 = 2,749 GB
2018: 12,5966 / 7,14 × 2 = 3,528 GB
2019: 12,5966 / 5,355 × 2 = 4,704 GB
Da kann man sich überlegen ob man Bequemlichkeit wegen der Schweiz im regulierten Tarif bleibt. Obwohl natürlich 1 GB zu 2,748 GB schon ein großer Unterschied ist.
Wie werden eigentlich die o2 Rabatte eingerechnet?
Angenommen, man hat einen All-in L Flex. GG sind 44,98. Rabatt 31,50€. GG also nun 13,48€. Evtl. noch Kombi-Vorteil, so dass die GG auf 3,48 reduziert ist.
Werden die 44,98, die 13,48 oder die 3,48 zur Berechnung herangezogen?
"Endkundengesamtpreis eines offenen Datenpakets" würde heißen ohne Rabatte, aber es ist ein Paketpreis incl. Telefonie und SMS. Das machen die wieder extra um genug Raum für Spekulatius und Co. zu lassen
Den Punkt 52 in den GEREK-Roamingrichtlinien verstehe ich so, dass auf die kostenlosen Zugaben/Promotionen wie Datensnack, keine FUP angewendet werden darf und diese immer ohne Zusatzkosten und ohne Begrenzung im EU-Roaming gelten müssen, solange man den regulierten Roamingtarif nutzt. Die FUPs werden im Dokument nur in Verbindung mit den zahlungspflichtigen Paketen genannt, bei den kostenlosen Zugaben/Aktionen jedoch nicht.
Ob sich O2 daran hält ist natürlich eine andere Frage.
Wobei mein Datensnack 5,99 Euro im Monat kostet. Den gab es ja damals zur EM (Original o2 Vertrag) bzw. nach der Migration zu o2 (ehemaliger E-Plus-Vertrag).
Da ich das ganze Thema sehr verwirrend finde, mal eine einfache Frage - bitte entschuldigt meine Unwissenheit und Neugier:
Geht es bei der Formelberechnung um die maximal nutzbaren Volumen, bis die Fair Use Grenze greift? Und ist diese bei allen Anbietern dann gleich?
Denn wenn ich maximal 2,x GB von meinen 15GB Inlandsvolumen nutzen kann und dann direkt die Fair use Policy greift, ist das ja etwas witzlos. :confused:
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