Problem Gewerbemiete, Nachzahlung?

  • Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall
    Hätte mir nicht die vorige Verwaltung eine Durchschrift des Mietvertrags zukommen lassen müssen damals?


    ...


    Darum hättest du dich kümmern müssen bevor du "blind" unterschreibst.


    Kannst du denn im Zweifel vor Gericht beweisen, dass die alte Hausverwaltung den niedrigeren Betrag bestätigt hat?

  • Ich hab mit dem Chef telefoniert und er hat es mir bestätigt. Wenn er mir eine Bestätigung schreibt...


    Es kann natürlich sein, dass er das nicht mehr nachvollziehen kann, da ja alter Fall. Dann hätte ich Pech! Er konnte im Computer nur meine "alte" Mietzahlung sehen und ging von der Richtigkeit aus.


    Ich muss doch nochmal nachsuchen...



    Ich hätte das Ganze wohl im "Juristenaufgabenchinesisch" schreiben müssen:


    Anbieterin (A) verkauft Käufer (W) ihre Praxis. Im Kaufvertrag wird Übernahme der Miete (M) vereinbart. Hausverwaltung (HV1) lässt sich von W unterschreiben, dass er in den Mietvertrag anstelle von A eintritt. Da weder HV1 noch A einen Mietvertrag vorlegen, geht er davon aus, dass M zutreffend ist und zahlt diese.
    07/14 wechselt die Hausverwaltung (HV2), W zahlt weiter M. 3/17 schreibt HV2 W, dass er aber M+x zahlen müsse und weist Mietvertrag von A vor, wo M+x in einem Zusatz angegeben wird. W fragt HV1, die ihm mündlich M bestätigt.


    Was ist nun zu tun?



    Besser?

  • Wann genau hat HV1 M bestätigt? Erst nachdem die HV2 zuständig war?


    Dann sieht es eher schlecht aus.


    Prüfen könnte man vllt. SchE gegen A.

  • Ich bin zwar kein Rechtsexperte, aber m.E. gilt für Mietzahlungen die gleiche Verjährungsfrist wie für das meiste andere auch, nämlich 3 Jahre. Ich würde also davon ausgehen, das es nur noch im Mietschulden ab 2014 gegen kann. Der Rest ist schon über den Berg. Oder wie sehen dass andere?


    Ansonsten würde ich bei der Rechtsschutz anfragen und dann nach Möglichkeit einen Anwalt zu Rate ziehen.



    Gruß Kai

  • Zitat

    Original geschrieben von Mozart40
    Ich würde also davon ausgehen, das es nur noch im Mietschulden ab 2014 gegen kann. Der Rest ist schon über den Berg. Oder wie sehen dass andere?


    Korrekt. Hatte ich weiter oben schon geschrieben.

  • Dein Fehler war, dass Du in den Mietvertrag eingetreten bist, ohne dass Du Dir von Deinem Vertragspartner (der Hausverwaltung) eine Kopie geben lassen hast. Das ist insbesondere bei Gewerbemietverträgen ungewöhnlich.


    Interessant ist hier auch, weshalb das Finanzamt wegen der Zahlungen ohne schriftliche Vereinbarung über die Höhe nicht gemeckert hat. Vielleicht kommt das noch bei einer Prüfung. Mündliche Mietverträge sind bei Gewerbemiete seltener als ein Einhorn.


    Ich sehe es auch so, dass Du nachzahlen musst (außer die verjährten Ansprüche).

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Dein Fehler war, dass Du in den Mietvertrag eingetreten bist, ohne dass Du Dir von Deinem Vertragspartner (der Hausverwaltung) eine Kopie geben lassen hast. Das ist insbesondere bei Gewerbemietverträgen ungewöhnlich.


    Interessant ist hier auch, weshalb das Finanzamt wegen der Zahlungen ohne schriftliche Vereinbarung über die Höhe nicht gemeckert hat. Vielleicht kommt das noch bei einer Prüfung. Mündliche Mietverträge sind bei Gewerbemiete seltener als ein Einhorn.


    Ich sehe es auch so, dass Du nachzahlen musst (außer die verjährten Ansprüche).


    sehr ungewöhnlich, spätestens nach 3 Monaten steigt einem doch der Steuerberater aufs Dach, vom FA ganz zu schweigen


    kurz&gut, es gilt der Mietvertrag den du im Rahmen des Kaufs übernommen hast


    aber natürlich wird immer gut an Schludrigkeiten verdient, zB Verträge nicht nach 24 Monaten kündigen bei Mobilfunk, hier wirst du wohl alles innerhalb der Verjährungsfrist zahlen müssen, da du keine Unterlagen hast, was mich selbst als Geschäftsmann sprachlos bleiben lässt

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