Problem Gewerbemiete, Nachzahlung?

  • Moin,


    ja, ich weiß, ich werde hier keine verbindlichen Antworten bekommen können, frage nur nach Eurer Einschätzung.


    Ich habe Ende 2010 eine Praxis von meiner Vorgängerin übernommen, habe auch ihren Mietvertrag mit übernommen. Ich habe dann die Miete, die sie mir genannt hatte, monatlich bezahlt. Es gab da auch nie ein Problem. Inzwischen hat Mitte 2014 die Hausverwaltung gewechselt und jetzt plötzlich bekomme ich ein Schreiben, dass ich ja 90€ zuwenig monatliche Miete zahlen würde und welche Unterlagen ich dazu hätte.


    Bei einer Rückfrage bei der vorigen Hausverwaltung wurde mir meine bisher gezahlte Miete bestätigt. Leider hatten die aber keine Unterlagen mehr. Die neue Hausverwaltung hat mir nun eine Kopie des Mietvertrages zugeschickt mit einer Anlage, die ich nie zuvor gesehen hatte. Demnach wären tatsächlich 90€ mehr zu zahlen. Leider habe ich keine Unterlagen davon. Die vorige Mieterin hatte damals aus gesundheitlichen Gründen aufgehört, fraglich, ob es die noch gibt und die was hat.


    Was mir komisch vorkommt, warum taucht das erst jetzt nach all den Jahren auf? Warum hat das niemand vorher schon reklamiert? Und wichtig ist, was kann und soll ich jetzt tun? Für zurückliegende Jahre nachzahlen? Zum Anwalt gehen und dagegen vorgehen? (Weiß gar nicht, ob meine private Rechtschutzversicherung Gewerbemietprobleme abdeckt?)


    Ich hab sicher genug zu tun mit all den Neuerungen und will mich hier nicht auch noch mit rumärgern. Und ich würde das Geld lieber in meine private Altersvorsorge stecken, als es denen in den Rachen zu werfen... :rolleyes:

  • @ Telefonicer: Bis vor drei Wochen nicht.


    Ich vermute ja, da die ganze Anlage zur Zeit des Verwaltungswechsels verkauft und seitdem massig gespart wurde (beim Hausmeister z.B.), dass da auf Biegen und Brechen Geld rausgeholt werden soll.


    @ ChickenHawk: Leider habe ich die Unterlagen wohl verbummelt. Kann mich nur daran erinnern, dass in der Vereinbarung mit der Vorgängerin eine Summe genannt wurde, die ich dann auch immer brav überwiesen habe. Ich müsste meinen Kram noch mal durchsuchen.
    Zumindest die Anlage zum Mietvertrag habe ich nie gesehen!

  • Du hast ja keinen Mietvertrag mit Deiner Vorgängerin, sondern mit dem Vermieter.
    Lies nach, was dort vereinbart wurde.


    Irgendeine Vereinbarung mit dem Vermieter muss es doch geben, oder gibt es da gar nichts Schriftliches?


    Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall (Weiß gar nicht, ob meine private Rechtschutzversicherung Gewerbemietprobleme abdeckt?)


    Natürlich zahlt die Privat-RS bei gewerblichen Angelegenheiten nicht :confused:.


    Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall Und ich würde das Geld lieber in meine private Altersvorsorge stecken


    Was hat das mit der Praxismiete zu tun?


    Zitat

    Original geschrieben von wrywindfall als es denen in den Rachen zu werfen... :rolleyes:


    Sollen Deine eigenen Kunden ihr Geld auch woanders ausgeben, als es Dir "in den Rachen zu werfen" :eek:?

  • So ganz nachvollziehen kann ich die Situation gerade nicht.


    Du schreibst "Vereinbarung mit der Vorgängerin", aber sie ist ja nicht die Vermieterin.


    Es muss doch auch noch einen Mietvertrag zwischen dir und dem Vermieter geben, oder bist du doch nur Untermieter?

  • Zitat

    Original geschrieben von horstihorsthorst Es muss doch auch noch einen Mietvertrag zwischen dir und dem Vermieter geben, oder bist du doch nur Untermieter?


    Es könnte noch sein, dass vereinbart wurde, dass er in den Mietvertrag eintritt (und die Vormieterin austritt), und der Fragesteller hat sich eine Kopie des Mietvertrages von der Vormieterin geben lassen, und dort fehlt die Anlage mit den 90€...

  • Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Es könnte noch sein, dass vereinbart wurde, dass er in den Mietvertrag eintritt (und die Vormieterin austritt), ...


    Aber auch das wäre ein Vertag zwischen ihm und dem Vermieter und lässt sich nicht durch eine Vereinbarung mit der Vorgängerin regeln.


    Irgendwas passt hier nicht.

  • Also, ich habe eine Übernahmevereinbarung mit der Vorgängerin unterzeichnet. Ichbgabbihr die Praxis abgekauft und bin in ihren Mietvertrag eingestiegen. Dass ich in den Mietvertrag eintrete, habe ich der damaligen Verwaltung auch unterschrieben. Einen Mietvertrag, auch mit Anlagen über entsprechend höhere Mietzahlungen habe ich nie gesehen und die damalige Hausverwaltung hat meine Mietzahlung auch nie beanstandet. Das macht erst die neue mit Unterlagen, die ich nie gesehen habe.


    Im Übrigen, lieber Goyale, meinte ich, dass ich die 90€ lieber meiner Altersversorgung zuführen würde, als sie dem Vermieter in den Rachen zu werfen, da ich von einer angeblich seit Anfang höheren Miete erst nach 6 Jahren und 3 Monaten erfahren habe und mir das Ganze seltsam vorkommt.


    So, alle Klarheiten beseitigt? Oder muss noch weiter an mir und meiner Darstellung gezweifelt werden?

  • Wenn du in den Mietvertrag eingetreten bist gilt das was deine Vorgängerin vereinbart hat.


    Im Zweifel also die 90€ mehr wenn der Vermieter solch einen Mietvertrag nachweisen kann und du nichts hast.


    Die Forderungen von 2010-2013 sind aber mittlerweile verjährt. Den Zeitraum 2014 bis heute könnten sie aber noch fordern.

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