HILFE - Videotelefonie als Kostenfalle

  • Ich weiß nicht, ob man vom Supergau sprechen sollte.
    Trotzdem waren wir absolut geschockt:


    Unser Pflegesohn (schon über 18) hat versehentlich Videotelefonate geführt. Möglicherweise geschah das in der Annahme, dies seien kostenlos bzw. es sind WhatsApp-Videotelefonat. Die Kosten belaufen sich auf einen dicken dreistelligen Eurobetrag. Problem: Der Vertrag läuft aber auf uns.


    Und es kommt, wie es kommen muss: Der Anbieter mobilcom-debitel stellt sich quer und will lediglich 20€ erstatten.


    Meine Frage: Hat jemand 'ne Ahnung, wo ich kompetente Auskunft über meine Rechte bekommen kann bzw. welche Kulanzspielräume angemessen wären? Vielleicht hat jemand von Euch ja auch Erfahrungen mit dem Thema und könnte raten...
    (Die Verbraucherzentrale lässt sich ihre Auskünfte ja bekanntlich fürstlich bezahlen.)


    Danke im Voraus.

    ...come in the name of love!

  • Ärgerlich, aber passiert.
    Für die Zukunft würde ich dir empfehlen die Videotelefonie zu sperren.

  • da muss der Pflegesohn wohl jobben und seine Suppe auslöffeln denn "versehentlich" hat er sie sicher nicht geführt, offensichtlich fehlt ihm die geistige Reife für ein smartphone, der Verkauf könnte schon etwas abdecken


    zudem hast du selbst wohl einen Vertrag unterschrieben, den du entweder nicht verstanden oder dessen Möglichkeiten mit einem smartphone du nicht entsprechend gewürdigt hast, wieso md da kulant sein soll, keine Ahnung


    aus Schaden wird man klug und bitte nicht immer die Verantwortung bei anderen suchen, das sollte dir als jemand der für eine Erziehungsleistung sogar entlohnt wird aber nun wirklich selbst klar sein


    dein Recht dürfte zB ein EVN sein, diesen dann anzufechten dürfte sich bei heutiger Technik jedoch schwierigst gestalten, die Argumentation wa hätte gar das ganze handy übernommen ohne wa selbst zu starten dürfte da allerdings nur wenig hilfreich sein

  • Ich weiß nicht, der einzige Rechtsgrundsatz, der mir hier einfällt,
    ist: "pacta sunt servanda" ==> Verträge sind zu erfüllen
    Und ich glaub auch nicht, daß wir das Forum sind, um Tipps zu geben,
    wie man sich vor Zahlungen, zu denen man sich verpflichtet hat,
    drücken kann...
    Aber vielleicht sehen die anderen das ja ganz anders!

    Telekom Magenta Mobil XL Flex (=> zu Hause als Festnetzersatz in der Fritzbox 6850 5G (Rufnummer über DECT verfügbar))

    EDEKA Smart Jahrespaket Start (=> unterwegs im Smartphone)

    Fritzbox 6850 5G, 6890, 6820 v1, 6820 v2, 6842, 6840 v2

    Google Pixel, Pixel 2, Pixel 3, Pixel 4, Pixel 4a(2x), Pixel 5

    LG G7 + 256GB microSD (=> HiRes Quad DAC zum Musik hören)

    Huawei P30 + 256GB NanoMemory (=> zum kreativen Fotografieren unterwegs)

  • Re: HILFE - Videotelefonie als Kostenfalle


    Zitat

    Original geschrieben von One Man Unser Pflegesohn (schon über 18) hat versehentlich Videotelefonate geführt.


    Mehrere Videotelefonate, immer wieder versehentlich geführt :confused: ?


    Wer ist denn der Vertragspartner hinsichtlich der vielen Video-Telefonate?
    Wenn das ein Anbieter z.B. einer Sex-Webcam-App ist, wäre zu prüfen, ob auf die Kosten eindeutig hingewiesen wurde.


    Und:
    Hoffentlich hast Du wenigstens jetzt sofort die Vertragskarte aus dem Smartphone genommen, und 'ne Prepaidkarte reingesteckt (und natürlich mit Drittanbietersperre).


    Zitat

    Original geschrieben von One Man (Die Verbraucherzentrale lässt sich ihre Auskünfte ja bekanntlich fürstlich bezahlen.)


    Dann gehe halt zum Anwalt, und vereinbare das Honorar vorher (ist außergerichtlich so möglich).

  • ich frage mich gerade ob es das Feature Videotelefonie überhaupt noch gibt ? Auf dem iPhone funktionert nur Facetime welches aber nicht über das "Mobilfunknetz" läuft sondern nur das Datenvolumen ankratzt.


    Vielleicht ist es bei Android anders ?

  • Ich finde es unmöglich, wie hier über den TE hergezogen wird. Hier sind so viele erfahrene Mobilfunknutzer aktiv und trotzdem gibt es scheinbar nicht das geringste Einfühlungsvermögen.


    Der Hinweis auf den scheinbar nicht verstandenen Vertrag ist hierbei wenig hilfreich.


    Jeder von Euch hat natürlich seinen Vertrag bis zum letzten Wort durchgelesen ?
    Wenn Ihr heute in den Mobilfunkmarkt einsteigen würdet und ihr würdet nur WhatsApp oder Skype Video kennen, dann würdet Ihr natürlich den Vertrag komplett durchlesen, um solche unerwarteten Kosten zu finden.


    Am Ergebnis ändert sich natürlich auch aus meiner Sicht nichts.


    Es gibt einen wesentlich Unterschied. Und damit wäre dem TE mehr geholfen.
    WhatsApp oder Skype Video wird über eine App gestartet. Die Video-Telefonie wird über die normale Telefon Funktion gestartet. Zumindest nach meinem letzten Stand.


    Spätestens hier hätte ein junger Erwachsener hellhörig werden müssen. Denn das Starten eines Video Calls auf diese Weise war ihm sicher nicht bekannt.
    Auch mit der Datennutzung sind junge Leute wesentlich vertrauter, als evtl. ältere Mitbürger.
    Man kann also erwarten, dass der Unterschied zwischen Telefonie Bereich und Datenbereich ein wenig bekannt ist.


    Der TE sollte also erst einmal den Pflegesohn fragen, was er gemacht hat und vor allem warum er genau das gemacht hat ?


    VG

  • Zitat

    Original geschrieben von Bandit137


    Spätestens hier hätte ein junger Erwachsener hellhörig werden müssen. Denn das Starten eines Video Calls auf diese Weise war ihm sicher nicht bekannt.


    http://telefon-treff.de/showth…ostid=5683292#post5683292


    Videotelefonie sperren lassen oder Iphone nutzen, da gibt es das nicht.
    Abhaken unter Lehrgeld und überlegen, was man dem jungen Mann zumuten kann.

    Beste Grüße
    W.

  • Zitat

    Original geschrieben von 7650w
    http://telefon-treff.de/showth…ostid=5683292#post5683292


    Videotelefonie sperren lassen oder Iphone nutzen, da gibt es das nicht.
    Abhaken unter Lehrgeld und überlegen, was man dem jungen Mann zumuten kann.


    Die Überlassung ist immer ein Risiko, im Zweifel wird man dafür halt gerade stehen müssen.


    In diesem Zusammenhang nun erscheint es zumindest fahrlässig, der Umgang damit, sowohl vorher als auch nachher, ist mehr als fragwürdig.

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