Ich bin mir ziemlich sicher, dass damit gemeint ist, dass man maximal so viel pro 30 Tage nutzen darf, also in jeder 30-Tages-Periode erneut. FUP-Aufschläge dürfen frühestens nach 4 Monaten und 2 Wochen (nach Aktivierung) erhoben werden laut EU-Verordnung.
Übrigens gibt es keine "belgische" Sprache, das ist entweder Französisch (Wallonien), Deutsch (Deutschsprachige Gemeinschaft) oder Niederländisch (Flandern). Letzteres wird teilweise als "Flämisch" bezeichnet, ist aber mit der Niederländischen Standardsprache identisch.