ZitatOriginal geschrieben von E46318i
Müsste irgendetwas besonderes auf dem Antrag vermerkt werden um Verzögerungen im Vorfeld zu vermeiden?
Nein, damit geht es auch nicht schneller. Zu einem Ausfall wird es so oder so kommen. Was du machen kannst, was dir evtl. den Technikertermin einspart, ist die Rufnummer des vorherigen Anschlussinhabers anzugeben. Die Telekom kann dann einfacher die alte Leitungsführung zuordnen.
ZitatOriginal geschrieben von E46318i
Soll beispielsweise explizit darauf hingewiesen werden, daß in der besagten Einheit noch bis 1.7. ein DTAG-Vertrag auf ein anderes Familienmitglied läuft?
Brauchst du nicht und bringt nichts.
ZitatOriginal geschrieben von E46318i
Und soll eine Portierung/"Rettung" der alten Nummer hin zu sipgate vor dem 1.7. oder nach dem 1.7. beauftragt werden? Geht das Portieren überhaupt nach dem 1.7. noch, wenn der alte Anschluß tot ist, aber für die Lieferstelle bereits ein neuer Auftrag bei der DTAG vorliegt?
Ich würde es eher nach dem 1.7. tun, denn mit der Portierung sprichst du auch eine erneute Kündigung aus. Die Telekom (und andere ISP) hat das schon häufig zum Anlass genommen, dass die vorhergehende Kündigung (mit allen vertragsverlängernden Konsequenzen) damit nichtig ist. Die ISP wurden zwar schon deswegen von der BNA angemahnt, tun es aber immer wieder. Jetzt bereits die Portierung zu versuchen, kann natürlich auch noch klappen, aber du bist einfach mit allem so spät dran, da holst du dir nur kurzfristig Probleme ins Haus.
ZitatOriginal geschrieben von E46318i
Eigentlich geht die Portiererei nach Kündigung/Abschaltung ja noch für mindestens 90 Tage problemlos. Ich weiß nur nicht ob der Neuauftrag an die gleiche "Lieferstelle"/andere Person da irgendwie ein Strich durch die Rechnung machen könnte?
Es sind 65 Werktage, je früher man aktiv wird desto besser. Ein Neuanschluss an der gleichen Lieferstelle macht da kein Problem, solange die Portierung im Namen der Person erfolgt auf die der bisherige Vertrag läuft. Es sind zwei verschiedene Verträge von zwei unterschiedlichen natürlichen Personen, da besteht vertragsrechtlich keine Abhängigkeit.