ZitatOriginal geschrieben von Percy
Also: Grundsätzlich gehört die Nummer dem Endkunden, das heißt, Du kannst sie nach Vertragsende zu einem anderen Anbieter mitnehmen (der muss sie aber nicht aufnehmen). Wenn eine Nummer nicht mitgenommen wird, fällt sie nach Kündigung des entsprechenden Vertrags zurück an den Anbieter der sie ursprünglich vergeben hat und kann nach drei Monaten neu vergeben werden. Neu vergeben werden dürfen aber nur noch 11stellige Nummern (+0). Wenn Du also eine zu kurze Rufnummer nicht mitnimmst, verfällt sie.
Das ist nicht korrekt.
Jede deutsche Rufnummer gehört der Bundesrepublik Deutschland, somit Frau Merkel. Die Eigentumsverhältnisse sind da klar geregelt.
Mit der Verwaltung wurde die BNetzA beauftragt. Der Endkunde ist nur "Besitzer" der Rufnummer und hat einen Rechtsanspruch darauf, diese Nummer zu einem anderen Diensteanbieter mitzunehmen.
Der Endkunde ist aber in keinem Fall Eigentümer der Rufnummer.