Auf einer Auslandsreise hat meine Frau einen teuren Gegensrand gewonnen.
Wie wird der Schweizer Zoll bei der Einreise den Wert ermitteln, da ja keine Quittung vorliegt.
Hat schon jemand Erfahrungen gemacht?
Frage zum Schweizer Zoll - Wertermittlung
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google
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Das wird auf eine Schätzung hinauslaufen. Aber wenn es bspw. ein iPhone wäre, dann ist die Bestimmung ja auch nicht allzu schwer...
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Hersteller und typenbezeichnung sind deutlich erkennbar. Aber nehmen die den erstbesten Preis ider die UVP vom Gersteller? Oder kegwn sie den Schwrizerpreis zugrunde? Oder sollte ich den gunstigsten Preis im betreffenden Ausland ermitteln um neiner Frau einen entsprechenden Hinweis zu geben?
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Wenn Deine Frau keine Handelsrechnung hat, dann wird der Zoll den Warenwert ermitteln und danach richtet sich die Verzollung, sofern sie ihn bei der Einreise angibt.
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Moin,
ich kenne mich zwar mit dem schweizerischen Zoll nicht so aus wie mit dem europäischen Zoll, aber ich denke, dass das in diesem Fall keine große Rolle spielt. International üblich ist nämlich, dass der Zollwert einer Ware nach dem GATT-Zollwertkodex ermittelt wird. Dabei wird die nächsttiefere Ebene nur dann angewendet wenn man mit der vorhergehenden Methode keinen Zollwert ermitteln konnte. Die Reihenfolge ist:
1. Transaktionswert der eingeführten Ware (Nachweis durch Rechnung)
2. Transaktionswert gleicher Waren (du hast ein iPhone X aber keine Rechnung dazu - man ermittelt den Marktpreis eines iPhone X im Versenderland und nimmt diesen als Berechnungsgrundlage)
3. Transaktionswert gleichartiger Waren
4. Deduktive Methode (Handelspreis hierzulande wird ermittelt und (im Falle eines gewerblichen Imports) zurückgerechnet zu welchem Preis man die Ware vermutlich eingekauft hat)
5. Errechneter Wert (Wertermittlung anhand der Material- und Produktionskosten)
6. Schätzmethode (Zoll überlegt sich selber einen Preis - meistens schätzen die sehr zugunsten der Staatskasse...)Sinnvoll wäre, dass ihr euch von demjenigen, der das Geschenk gemacht hat, eine Proforma-Rechnung ausstellen lasst. Kann man ja mit den Zollformalitäten erklären... Sollte das nicht gehen weil ihr nicht fragen möchtet, wird die nächsttiefere Methode in der Auflistung herangezogen.
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In der Schweiz gibt es einen Gewichtszoll - der Warenwert interessiert die da kaum.
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Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
In der Schweiz gibt es einen Gewichtszoll - der Warenwert interessiert die da kaum.Nur, falls für diese Warenart keine andere Bemessungsgrundlage existiert.
ZitatGemäss Art. 2 des Zolltarifgesetzes (SR 632.10) sind Waren, für deren Veranlagung keine andere Bemessungsgrundlage festgesetzt ist, nach dem Bruttogewicht zu veranlagen (Ansatz in CHF je 100 kg brutto).
Wäre natürlich schon lustig, wenn es eine Liste gäbe, wo für Safran, Sand, Smartphones und SUVs Zolltarife pro 100 kg Bruttogewicht angegeben wären. (-;=
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Zitat
Original geschrieben von drueckerdruecker
Wäre natürlich schon lustig, wenn es eine Liste gäbe, wo für Safran, Sand, Smartphones und SUVs Zolltarife pro 100 kg Bruttogewicht angegeben wären. (-;=Gibt es - nennt sich Schweizer Zolltarif (Tares):
https://www.ezv.admin.ch/ezv/d…en/zolltarif---tares.html
Smartphone: 0.00 Fr. je 100 kg brutto
Safran: 68.00 Fr. je 100 kg brutto
Sand: 0.00 Fr. je 100 kg brutto
SUV: 12.00 Fr. je 100 kg brutto
Gibt nur sehr wenige Waren bei denen es keinen Gewichtszoll gibt.
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Printus: Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. :top: Meine Frau hat vom Gewinnspielveranstalter doch noch ein Rechnungsduplikat erhalten (auch wichtig für die Garantie).
ChickenHawk: Normalerweise legst Du die Rechnung vor (die man sich vorher vom Auslandszoll hat abstempeln lassen, um ggf. die Mehrwertsteuer zurück zu erhalten). Nach Gewicht habe ich bisher nichts verzollen müssen.
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