Richtig. Bei mit wollte sich Drillisch auch erst rauswinden, aber man muss einfach sachlich und konsequent darauf beharren. Die der Email beigefügten Preislisten sind Bestandteil des Vertrages. War bei Vertragsabschluss dort die Gebühr nicht aufgeführt, muss sie auch nicht gezahlt werden.
Drillisch müsste in jedem Fall nachweisen, dass man schriftlich bzw. in Textform über eine aktualisierte Preisliste informiert wurde, der zugestimmt werden muss. Dies regelt Punkt IV 9 Absatz 3 in den AGBs. Einfach darauf verweisen.
Man hat mir in meinem Fall dann geschrieben, dass man mir die Gebühr aus Kulanz streicht. Rechtlich ist das natürlich Quatsch, aber wen interessiert das am Ende