ZitatOriginal geschrieben von surfkiller20
Da ich selbst kein Kunde bei WinSIM bin:
Hat denn jetzt mal einer in die AGB geschaut wie dort die Punkte Preiserhöhung und (Anspruch auf) Roaming geregelt sind? Gerade wer einen Vertrag mit 24 Monaten Laufzeit hat, sollte dies mal prüfen.
Da wirst Du nichts finden. Preiserhöhungsklauseln sind nur dann zulässig und wirksam, wenn es für den Verbraucher ohne weiteres nachprüfbar ist, aufgrund welcher Einzelkosten Preissteigerungen möglich sein sollen und wie sich diese im Einzelnen entwickeln. Im vorliegenden Fall müßte Drillisch bereits bei Vertragsschluß die Kalkulationsgrundlage und Einkaufskosten offengelegt haben und ebenso darlegen, wie sich diese nun verändert haben sollen, damit eine Preiserhöhung wirksam werden könnte.
Im übrigen soll die Preiserhöhung bereits ab 1. Mai greifen, also vor Wegfall der Roaminggebühren, sodaß sie sich gar nicht alleine auf die ausbleibenden Roaminggebühren berufen können.
Aber tatsächlich berühmt sich Drillisch gar keiner Preiserhöhungsklausel, sondern dient eine Vertragsänderung an, die durch Schweigen wirksam werden soll.