ZitatOriginal geschrieben von mostwanted
was ist wenn der Verkäufer behauptet, A habe sich als B ausgegeben?
Die können ja behaupten was sie wollen. Aber B kann das vollkommen egal sein.
Einzig A kann evtl. herangezogen werden, wobei ich selbst das nicht besiegelt sehe. Und dann ist da noch erstmal das Problem, wen wollen sie eigentlich verklagen... eine Handynummer mit Klagezustellung per SMS?