ZitatOriginal geschrieben von Goyale
Gerade in der von Dir verlinkten Quelle steht ja, dass mein geschildertes Vorgehen vom FA nicht beanstandet wird, wenn der Wert des Smartphones 800€ +USt. nicht übersteigt:
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=5715336#post5715336
Nein, das steht da nicht. "Nicht beanstandet" wird nur, dass kein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet wird. Das schrieb ich damals schon.