Ich denke mir, dass, wenn sie den Vertrag nicht erfüllen möchten, sie es auch nicht machen werden. Aber: Wenn die Telekom sozusagen vertragswidrig den Vertrag auflöst, dann würde dem Vertragsnehmer ein Schadensersatz zustehen (nicht?).
Tarifwechsel Telekom über BSP-Portal
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Zitat
Original geschrieben von HerrJ
Die Telekom macht es sich ein bisschen einfach wenn sie meint es sei "rechtens, diesen Tarifwechsel rückgängig zu machen".Meine persönliche Meinung hierzu, ohne Gewähr: Ein Vertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande. Die Annahme durch die Telekom ist erfolgt. Es spielt rechtlich überhaupt keine Rolle, ob ein Tarifwechsel irgendwelche von der Telekom festgelegten Voraussetzungen erfüllt oder nicht..
Korrekt. Sofern die bei der Telekom hinterlegten Daten der Fragestellerin korrekt sind (!), eben damit Rabatte etc. korrekt berechnet werden können, kommt mit der Auftragsbestätigung der Vertrag zustande.
Die Auftragsbestätigung ist nichts wert, wenn der Vertrag mit gefakten/falschen Daten/Angaben des Antragstellers zustande kam.Es muss den Fragesteller nicht interessieren, ob die Telekom in der Lage ist, ihr automatisches Bestellsystem korrekt zu programmieren, oder ob es der Praktikant gemacht hat.
Es ist dem Fragesteller darüber hinaus gar nicht zuzumuten, alle Voraussetzungen/Details aller Telekom-Verträge zu kennen.Sofern die Telekom den Vertrag nicht erfüllen möchte, kann der Fragesteller auf Erfüllung oder Schadenersatz klagen, oder zuerst einmal einen bestimmt vorhandenen Ombudsmann einschalten.
Persönliche Meinung-ersetzt keine Rechtsberatung.
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Pacta sunt servanda
Zwei konkludente Willenserklärungen zu einem vereinbarten Angebot und eine Annahme per schriftlicher Auftragsbestätigung.Nicht nur Schadenersatz, wenn nachweisbar, ist möglich. Allein Rufnummernverlust wäre schon ein wichtiger Grund. Mit einstweiliger Verfügung und sodann Gerichtsverfahren kann die Weiterführung des Vertrags im schlimmsten Fall erzwungen werden. Was dann nach der Mindestvertragslaufzeit passiert, steht in den Sternen, eine mögliche Kündigung.
ZitatOriginal geschrieben von Goyale
oder zuerst einmal einen bestimmt vorhandenen Ombudsmann einschalten.Es gibt die Schlichtungsstelle der BNetzA, aber an der nimmt die Telekom nicht teil, wenn es prekäre Fälle sind.
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Zitat
Original geschrieben von chris1975
Ich denke mir, dass, wenn sie den Vertrag nicht erfüllen möchten, sie es auch nicht machen werden. Aber: Wenn die Telekom sozusagen vertragswidrig den Vertrag auflöst, dann würde dem Vertragsnehmer ein Schadensersatz zustehen (nicht?).Schadensersatz steht dem Vertragsnehmer auch dann zu, wenn die Anfechtung der Telekom zulässig und erfolgreich wäre! Im vorliegenden Fall stehen die Chancen aber nicht schlecht, dass er auf Vertragserfüllung bestehen kann.
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Danke an ALLE! Jetzt kam der Anruf von der Telekom-Kundenbetreuung. Meine schriftliche Beschwerde wurde mit folgendem Ergebnis geprüft:
"Gerne bestätige ich Ihnen, dass Sie zum XX. Februar 2017 eine Premiumverlängerung mit einem neuen Handy durchführen können. Wie Sie natürlich richtig in Ihrer Auftragsbestätigung vom XX. Dezember 2016 gesehen haben, können Sie zwölf Monate vor Ende der Mindestlaufzeit in einem der Premiumtarife verlängern. Und dazu gehören auch die Happy-Tarife."...
"Liebe Frau XXX , ich möchte mich nochmals für die Unannehmlichkeiten entschuldigen, die durch unsere Beratungen entstanden sind. Umso mehr hoffe ich, dass es mir mit dieser Lösung gelungen ist, unser Vertrauensverhältnis wieder herzustellen."
Also der Tarifwechsel wurde so akzeptiert, obwohl ich kein Magenta1-Vorteilberechtigter bin :top:
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