ZitatOriginal geschrieben von BIGJos
Der Widerruf muss nicht zwangsweise schriftlich erfolgen, kann auch einfach durch eine telefonische oder im Internet durchgeführte VVL ausgeführt werden.
Nein, eine Widerruf der Kündigung, also eine Rücknahme muß zwingend schriftlich vom Kunden vorliegen. o2 wäre ja auch blöd, wenn sie das machen, nur weil einer ne Mail schreibt, oder anruft.
Bis die Tage...
Jörg