Alles anzeigenEin einseitiger Richtfunklink ist nicht die vorgesehene Nutzung einer öffentlichen Mobilfunkstation und der Netzbetreiber kann das schlicht unterbinden, damit die anderen Teilnehmer weiter vernünftigen Empfang haben. Denn die störst du damit, es bricht da ja nicht nur dein Empfang zusammen, sondern auch der von anderen. Wahrscheinlich übersteuerst du nun mit deiner Richtfunk-Puste die empfindliche Eingangsstufe der Station und wirfst damit jede Menge Teilnehmer aus der Zelle. Mit solchen Aktivitäten machst du dich übrigens strafbar, denn vorsätzliches oder fahrlässiges Stören von Funkanlagen bearbeitet der zuständige Staatsanwalt.
Wenn du also von "Netzstörung" schreibst, dann bist du selbst der Verursacher dieser Störung. In die gleiche Kerbe schlägt übrigens der Betrieb von Mobilfunk-Repeatern. Der ist nämlich auch illegal.
Du hast Dinge gemacht, die so nicht vorgesehen sind, die haben funktioniert und tun es jetzt eben nicht mehr. Das ist schon technisch korrekt so. Wahrscheinlich ist der Betrieb deiner Richtfunk-Sendeanlage mit deutlich zu viel Antennengewinn ohne STOB sogar illegal und die Bundesnetzagentur könnte sie glatt einkassieren.
Jedenfalls hat das nichts mit "Netzausbau" zu tun. Den macht nämlich der Netzbetreiber, nicht der Kunde.
Seit wann sind Richtfunkantennen verboten...selten so ein Quatsch gelesen