Wieviel berechnet Vodafone für Widerruf von Red M mit 3 Monaten GG-Befreiung?

  • Tach auch!


    Ich habe mir online einen Red M gegönnt mit 3 Monaten GG-Befreiung und 10% monatlicher Ermässigung auf die GG.


    Aus Gründen[tm] möchte ich den Vertrag aber widerrufen. Die SIM habe ich schon im Handy gehabt und Daten verbraucht. (paar Hundert MB von den 6 GB monatlichem Kontingent)


    Wieviel wird mir Vodafone für die Nutzung der SIM im Falle des Widerrufs berechnen? Habe vor 3 oder 4 Tagen die SIM erstmals ins Handy getan.


    Danke!

  • Hi,


    das ist ne gute Frage, auf die am besten Vodafone Dir eine Antwort geben kann.
    Wenn du Glück hast, musst du nichts zahlen, ansonsten anteilige Grundgebühr für die genutzten Tage.

    Tätig im Bereich Kommunikationstechnik, 10407 Berlin. Meine Meinung spiegelt nicht die Meinung meines Arbeitgebers wieder.

  • Geht sowas denn überhaupt?! Ich dachte (und vermute weiterhin), daß eine Benutzung der Sim als Inbetriebnahme gilt und damit das Widerrufsrecht erlischt.


    Wenn sowas generell möglich sein sollte, dann hätte man davon doch wohl schonmal gehört. Und man könnte sich einfach mal "probeweise" 'nen Vertrag holen zum Ausprobieren, statt sich erstmal 'ne Prepaid-Karte für einen entsprechenden Netztest zuzulegen. Und selbst bei einigermaßen zuverlässiger Rückabwicklung über den Kulanzweg wäre das sicher ebenfalls kein Geheimnis geblieben.

    Je suis Charlie

  • Na warum sollte man einen online abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag nicht widerrufen können? Gibt ja auch wie bei physischen Gütern eine Widerrufserklärung. Ich dachte halt, hier kenne sich evtl. jemand aus. Nun muss ich es einfach probieren und hoffe mal nicht, dass die 10 GG haben wollen oder so als Strafe.

  • Zitat

    Original geschrieben von handyforumacc
    Na warum sollte man einen online abgeschlossenen Dienstleistungsvertrag nicht widerrufen können? Gibt ja auch wie bei physischen Gütern eine Widerrufserklärung.


    Nö, ist nicht korrekt. Wenn es sich um eine Dienstleistung handelt und man diese nutzt, kann das Widerrufsrecht erlöschen, wenn der Anbieter eine entsprechende Klausel einbaut und du diese explizit bestätigst.


    Beispiel:
    Machen viele Domain-Anbieter beispielsweise so, da diese mit 12 Monaten in Vorlage bei den Registrierungsstellen gehen. Z.B. hier .

    Zitat

    Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert.


    Vodafone hat eine solche Klausel nicht, gut für dich:


    Zitat

    Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
    beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen,
    der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung
    des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten
    Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag
    vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.


    https://www.vodafone.de/infofaxe/220.pdf


    Halte uns mal auf dem Laufenden, wie viel du abdrücken darfst. :)

    "Mankind must put an end to war, or war
    will put an end to mankind."
    John F. Kennedy

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