Auch eine Art der 1-Euro-Aktion
Die Telekom möchte gerne 2 Mio. € mehr im Monat verdienen. Das ist der Plan:
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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Auch eine Art der 1-Euro-Aktion
Die Telekom möchte gerne 2 Mio. € mehr im Monat verdienen. Das ist der Plan:
Ist doch in Ordnung :top:
Zum Großteil baut die Telekom aus und Kosten steigen (Energie, Personal,...)
Letztlich steht es dem Kunden dann ja frei, den Anbieter zu wechseln .
Die Frage ist auch, ob es auf ganz TT einen einzigen User gibt, der betroffen ist.
Wie wär's mal, den Artikel direkt bei TT einzustellen und bei teltarif.de hierher zu verlinken :top:
ZitatOriginal geschrieben von amerin
Wie wär's mal, den Artikel direkt bei TT einzustellen und bei teltarif.de hierher zu verlinken :top:
Wenn diese Form der Kooperation von den Plattformbetreibern gewünscht ist, kann man sich darüber unterhalten. Ich finde mehr Miteinander grundsätzlich gut.
Hallo!
M.E. ist das rechtlich nicht in Ordnung. Die Telekom wird damit gewaltig auf die Nase fallen. Jeder Kunde kann dieser Preiserhöhung formlos widersprechen, da sie nicht den Vertragsbedingungen entspricht.
Gruß, René
ZitatOriginal geschrieben von mumpel
Hallo!
M.E. ist das rechtlich nicht in Ordnung. Die Telekom wird damit gewaltig auf die Nase fallen. Jeder Kunde kann dieser Preiserhöhung formlos widersprechen, da sie nicht den Vertragsbedingungen entspricht.
Gruß, René
Hm, wie kommst Du zu dieser Einschätzung. Laut AGB sind Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen:
"9 Preisanpassungen
9.1 Die Telekom ist berechtigt, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind."
Daher (Zitat teltarif):
"Die Telekom weist ihre Kunden darauf hin, dass sie binnen sechs Wochen nach Zugang des Schreibens ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung zum 30. April haben."
Reicht also wirklich ein formloser Widerspruch, um die Preiserhöhung abzuwehren?
ZitatOriginal geschrieben von fräulein vom amt Reicht also wirklich ein formloser Widerspruch, um die Preiserhöhung abzuwehren?
Natürlich.
Die Telekom kann dann den Vertrag fristgemäß kündigen (kann sie auch sonst immer), sofern sie den Vertrag nicht zu den alten Konditionen weiterführen möchte.
Hmm, so richtig blicke ich das nicht.
Im oben verlinkten Artikel steht u.a.:
ZitatBetroffen von der Erhöhung sind demnach alle Anschlüsse, die seit 2008 geschaltet wurden oder bei denen der Tarif seitdem gewechselt wurde. Insbesondere betrifft das alle reinen Telefon-Tarife, deren Tarifname mit "Call" beginnt.
Bedeutet das, dass Anschlüsse die bis 2008 geschaltet wurden nicht betroffen sind?
Die Mutter hat seit 1992/93 einen analogen Anschluss. An dem wurde noch nie was verändert. Ich glaube die zahlt auch weniger Grundgebühren, als Jahre später verlangt wurden.
Sind solche Anschlüsse auch betroffen?
ZitatOriginal geschrieben von fräulein vom amt
(...) Reicht also wirklich ein formloser Widerspruch, um die Preiserhöhung abzuwehren? (...)
M.E. ja. Aber dann droht und kommt die Kündigung.
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