Problem mit kostenloser Domain bei 1&1 DSL fair flat Tarif

  • Hallo zusammen,


    über die Suche hab ich leider keinen geeigneten Thread gefunden.


    Ich hab mit 1&1 ein Problem mit dem DSL fair flat Tarif.


    Laut Tarif beinhaltet das Angebot genau 1 kostenlose .de-Domains. Weitere Domains können gegen Gebühr geordert werden.


    Ich habe im Sommer 2002 bei 1&1 den Tarif bestellt und hatte zunächst auch vor, eine Domain per KK zu übernehmen, die derzeit noch im Visitenkartentarif bei 1&1 Puretec gehostet wird. Daher habe ich diese Domain eingetragen in der Administrationsoberfläche des DSL-Tarifs zur Übernahme.


    Zu dieser Zeit gestaltete sich das KK-Verfahren bei Puretec aber im Gegensatz zu heute sehr aufwändig (u.a. keine Möglichkeit, den Auftrag per Fax zu senden) und daher blieb das unterschriebene Formular sehr lange bei mir liegen, der KK wurde nicht ausgeführt und blieb mit dem Vermerk "in Bearbeitung" in meinem DSL-Tarif stehen. Von evtl. Internbuchungen von einer Tochtergesellschaft in die andere sind 1&1 bis hierhin keine Kosten entstanden.


    Im Herbst wollte ich dann eine andere Domain anmelden und dazu die im KK befindliche Domain endgültig aus der Liste in der Admin-Oberfläche des DSL-Tarifs löschen. Das ging aber nicht. Ich beantrage die zweite Domain dann also im Oktober neu und sie wurde geschaltet.


    Obwohl die erste Domain noch nicht aktiv war und somit die zweite Domain die einzige .de-Domain war, die ich unter diesem Tarif aktiv betrieb, berechnete mir 1&1 im Dezember 2002 Kosten für eine Zusatzdomain in Höhe von 11,88 EUR für November 2002 bis November 2003.


    Um die Rechnungsstellung im Dezember 2003 in dieser Form zu vermeiden, rief ich im April bei 1&1 an und fragte nach, warum ich denn extra Gebühren zahlen müsse, wenn das doch die einzige aktive Domain in meinem Tarif wäre. Man nahm den noch nicht bearbeiteten KK-Antrag raus und Domain Nr.2 war fortan die einzige Domain, die unter diesem Tarif bei 1&1 für mich registriert war. Die Kosten für die Zusatzdomain, die mir im Dezember berechnet wurden, konnte man mir aber nicht nachträglich erstatten. Damit hatte ich auch kein Problem.


    Jetzt habe ich aber diese Domain Nr. 2 per KK an einen andere Provider übertragen, da ich dort auch PHP brauchte und wollte die ursprünglich bei 1&1 zum KK vorgesehene Domain nun endgültig per KK zu 1&1 umziehen lassen, nachdem der andere Provider die Domain Nr.2 übernommen hatte.


    Laut 1&1 geht das aber nicht. Die kostenlose .de-Domaine im Tarif würde entfallen, wenn man einmal schon eine .de-Domain hatte, sagte man mir am Telefon und verwies auf die AGB.


    Ich schaute also in die AGB, in die Leistungsbeschreibung und in die Preisliste, konnte dazu aber nichts finden.


    Bei einem zweiten Anruf verwies man mich dann auf die FAQ. Auch wenn ich dort dann tatsächlich etwas zu diesem Thema gefunden hätte: seit wann sind denn die FAQ Vertragsbestandteil?


    Ich kann ja nachvollziehen, dass 1&1 die Registrierungsgebühren an die DENIC jährlich bezahlen muss und deshalb hätte ich es unter normalen Umständen auch in Ordnung gefunden, wenn man mir gesagt hätte, dass ich bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Registrierung von Domain Nr.2 über 1&1 die Monatsgebühren einer Zusatzdomain hätte tragen müssen, aus verwaltungstechnischen Gründen hätte ich es auch noch akzeptabel gefunden, wenn ich ganze 12 Monate hätte bezahlen müssen. Aber laut 1&1 wird selbst danach diese Domain nicht Bestandteil des Tarifs und ist auch dann nicht kostenlos. Warum bitteschön nicht? 1&1 hat doch keine Mehrkosten. Man sichert mit eine kostenlose Domain zu und genau eine Domain betreibe ich auch dann und nach Ablauf des Überschneidungszeitraums kostet es 1&1 doch das Gleiche, egal ob es sich um die Domain handelt, die ich als erstes registriert habe oder ob ich schon einmal eine Domain gekündigt und dann eine neue beantragt habe.


    Ganz davon ab: Ich hab ja für Domain Nr.2 schon die Jahresgebühr für eine Zusatzdomain bezahlt, bis November 2003. Aber da man kulanterweise meinen noch offenen KK gelöscht habe und die Domain Nr.2 als Erstdomain in der Kundendatenverwaltung bei 1&1 eingemeldet habe, wäre das vollkommen egal, so die Mitarbeiter mit denen ich sprach einstimmig. Und rückfordern könnte ich diese Jahresgebühr dennoch nicht. Da kamen dann die phantasievollsten Begründen an den Tag, die ich hier zur Vermeidung von Lachanfällen besser nicht poste.


    Den besten Tip den ich dann bekam: Ich solle doch einfach den ganzen Tarif kündigen und bei 1&1 neu abschliessen, weil ich mir dann ja eine neue kostenlose .de-Domain auswählen könne :D :D :D :D :D


    Weiß jemand ob die bei 1&1 wirklich alle so bescheuert sind oder ob es noch eine Chance gibt, da was zu klären. Rechtlich halte ich diese Verfahrensweise sowieso für bedenklich. Ich weiß zwar von der jährlichen Zahlungsweise bei der DENIC und kann somit teilweise die Argumentation von 1&1 nachvollziehen, aber selbst hier wundert es mich, dass ich selbst nach Ablauf einer bestimmten Zeit eine später registrierte Domain nicht als kostenlose Domain nutzen kann, wenn die ursprünglich kostenlos genutzte wegfällt. Ein Laie allerdings wird sicher noch verwunderter sein und könnte meinen, dass es überhaupt kein Problem wäre, z.B. im Mai eine Domain zu kündigen und dann kostenlos im Juni eine andere anzumelden. Schliesslich wird der Tarif ja auch monatlich abgerechnet und von einem Wegfall der Leistung "kostenlose .de-Domain" nach der erstmaligen Registrierung steht ja auch nichts in den vertragsrelevanten Unterlagen.


    Was mach ich denn nun? Hab jetzt erstmal eine Mail an die Beschwerdestelle geschrieben, ich fürchte jedoch, dass man aufgrund der Vielschichtigkeit des Problems die Hälfte meiner Mail überliest und mir dann eine am Thema vorbeigehende Antwort schreibt. Und der telefonische Support ist nicht kompetent darüber zu entscheiden, so dass es nur per Mail geht.


    Dazu kommt noch, dass die Jahresfrist beim Puretec Visitenkartentarif bald abläuft. Wenn ich jetzt also nicht den KK mache dann zahle ich auch gleich bei Puretec nochmal die Jahresgebühr.


    Oder soll ich einfach jetzt den KK machen und dann der Rechnung widersprechen? Das wird aber vermutlich weniger bringen (obwohl ich mitlerweile so sauer bin, dass ich auch das Geld für einen Anwalt bezahlen würde, nur um den Saftladen mal darauf aufmerksam zu machen, dass die Ihre Regeln nicht einfach so definieren können wie sie wollen).


    Naja, vielleicht hatte ja jemand schonmal ein ähnliches Problem und kann mir hierbei ein paar wichtige Tips geben?

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Hat denn niemand einen Tip was ich jetzt machen soll?


    1&1 ist so ein großer Laden und da rennt man trotz plausibler Erkärung gegen die Wand weil in Absatz 393 von Regel 523 in Tarfi 78A steht, dass das halt so ist, egal ob die das seitens der AGB dürfen.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Zitat

    Original geschrieben von Nebelfelsen
    Hat denn niemand einen Tip was ich jetzt machen soll?



    such dir einen anderen anbieter:D .
    leider glaub ich nicht, dass du da eine chance hast.imho gabs vor nem halben jahr zu dem thema ein thread. jemand hatte seine kostenlose domain gekuendigt und wollte halt ne andere haben.ätsch sagte puretec, nu steht dir gar keine mehr zu.:eek:
    weiss auch nicht warum die so etwas noetig haben.... .



    greetz
    caoz

  • Ich möchte ja eigentlich bei 1&1 bleiben und zwar auch in dem aktuellen Vertrag, damit ich nicht auf einmal für ein paar Tage nicht problemlos ins Internet kann (das wär ziemlich problematisch, da ich auch von zu Hause aus arbeite).


    Ich kann nur nicht nachvollziehen, warum 1&1 so verfährt, zumal das in der Preisliste oder Leistungsbeschreibung nirgends angegeben ist.


    Eine einmalige Ummeldegebühr oder aber eine Jahresfrist zum Wechsel der kostenfreien Domain könnte ich ja verstehen. Aber dass der generelle Verfall dieser Leistung in Ordnung sein soll laut Vertragskonditionen kann ich mir nur schwer vorstellen.


    Hab aber mal einen Anwalt gefragt und der meinte, dass man da kaum etwas machen könne, da die kostenfreie Domain nur eine Zusatzleistung ist und die primäre Leistung der DSL-Zugang ist. Selbst wenn ich ohne die Domain die zugesicherten 100 MB Webspace nicht adequat nutzen kann, ist das kein schwerwiegender Mangel und würde nicht zur fristlosen Kündigung berechtigen, allenfalls zur Kürzung der Monatsbeiträge. Glaub aber kaum, dass 1&1 dann für Abhilfe sorgt und die Kürzung werden die sicher auch nicht anerkennen.


    Unverschämt finde ich es nur, weil ich ja schon, wie oben beschrieben, bis November 2003 für eine Zusatzdomain bezahlt hab, die ja eigentlich die kostenlose Erstdomain hätte sein müssen. Weil aber schon eine Domain (Domain1) zum KK vorgesehen war, dieser aber nicht abgeschlossen aber auch nicht durch mich abgebrochen oder diese noch im KK-Verfahren befindliche Domain aus der Liste gelöscht werden konnte, musste ich für Domain2 die Zusatzkosten bezahlen. Dann hab ich Domain1 im immer noch offenen KK-Verfahren durch den Kundenservice aus der Liste löschen lassen und automatisch rutschte dadurch Domain2 an die Stelle der kostenfreien Erstdomain auf, dennoch konnte man mir aber nicht die Gebühren für die Zusatzdomain bis November 2003 für Domain2 erstatten und dennoch soll ich nun, wo ich den KK für Domain 1 endlich durchführen möchte, für diese Domain auch noch Gebühren für eine Zusatzdomain zahlen und zwar nicht nur für 2003 sondern für alle Folgejahre. Das ist doch einfach nur hinverbrannt. Das wär ja in Etwa so, als würde mein Vermieter mir einen kostenfreien Stellplatz für mein Auto zusichern und den Stellplatz mit einem Schild mit meinem Autokennzeichen versehen. Beim Wechsel des Autos würde dann das Anrecht auf den kostenfreien Stellplatz verfallen, da der Vermieter ja ein neues Schild machen müsste. Einfach Quatsch.

    "Technisch sind wir Übermenschen; moralisch sind wir noch nicht einmal Menschen." Aldous Huxley

  • Das ist sogar bei 1&1 WebHosting so. :(


    Das steht bei 1&1 WebHosting aber auch in den AGB's drin. Hier ein Auszug:

    Zitat

    5.8
    Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Weder für einzelne Domains eines Tarifes noch für zusätzliche einzeln gebuchte Domains erfolgt bei einer vorzeitigen Kündigung eine Erstattung, sofern nicht die Kündigung durch 1&1 verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen.


    [EDIT]
    Habs übrigens gerade auch in den AGB's von 1&1 Internet.DSL gefunden.


    Hier der Auszug aus den 1&1 Internet.DSL AGB's:

    Zitat

    7.7
    Endet ein Vertrag in dessen Leistungsumfang eine Domain enthalten ist, ist 1&1 berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung. Gegenstand eines solchen Vertrages sind alle vom Kunden beantragten Domains, soweit sie dem Kunden zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains eines Tarifes durch den Kunden oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain.

    [/EDIT]

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