ZitatOriginal geschrieben von Anbei
Ich gehe aber mal davon aus, das Du auch hier feststellen wirst, dass das ja über haupt nicht zutrifft.
Korrekt.
Dein Umkehrschluss ist nur zulässig für andere Anbieter als die Telekom. Die müssen ihre nicht geförderten Netze in der Tat nicht öffnen. Hier reden wir aber über die Telekom, die als noch immer marktbeherrschendes Unternehmen der Zugangsregulierung unterliegt, ob gefördert oder nicht.
In der weit überwiegenden Zahl der Fälle erfolgt die Zugang für Drittanbieter auf freiwilliger Basis über das so genannte Kontingentmodell.