o2, kennt jemand guten Rechtsanwalt

  • Meine Bitte war eine Empfehlung für einen Anwalt zu bekommen.
    Und da sich Einige hier für Näheres interessierten, habe ich ein paar Erläuterungen gegeben.


    Keinesfalls aber möchte ich hier eine neue Tarifhausdiskussion eröffnet haben.



    Nur weil mir hier vorgehalten wird:

    Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Darauf gibt es aber nicht mal den Hauch eines Anspruches.
    Niemals wurde bei Tarifhaus mit Kombivorteilen geworben...


    Es geht hier nicht darum, was Tarifhaus niemals beworben hat.
    Möglicherweise könnte es aber darum gehen, warum selbst Vermittler wie obocom zu der Aussage kommen, dass die TH-Tarife Kombi-fähig sind. Ist aber am Anfang des mehr als 1000 Seiten umfassenden TH-Fadens bereits geklärt. Nämlich, so steht da, TH selbst angibt, dass 1) o2 der Vertragspartner ist und 2) dass es original o2-All-in L bzw. M (Flex) Tarife seien.


    Aber das will ich hier gar nicht neu thematisieren. Wie schon vorher richtig angemerkt, ist Ausgangspunkt ein 24-Monate Vertrag.


    Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Was da manche versucht haben zu erreichen fällt eher in die
    Kategorie "Gier frisst Hirn".


    War der Satz nötig?

  • Zitat

    Original geschrieben von StevenWort
    Darauf gibt es aber nicht mal den Hauch eines Anspruches.
    Niemals wurde bei Tarifhaus mit Kombivorteilen geworben.

    Geworben nicht aber O2 hat selbst Mails versandt und über den Kombivorteil für den Tarif "informiert". Ein Anrecht darauf hat man natürlich nicht aber reichlich ungeschickt ist das schon.


    Gruß Marco

  • Es war fahrlässig, so etwas zu empfehlen - da wird jetzt auch kein Anwalt helfen.


    Aus einem Tarifhaus Abschluss konnte zu keinem Zeitpunkt eine Kombivorteilsberechtigung erschlossen werden. Das stand nirgends und nirgends wurde dafür geworben - von o2 Seite her. Etwaige Werbeeinblengungen in Mein o2 sind auch nur generell gemeint, die Prüfung, ob die Berechtigung besteht, findet ja erst bei Buchung statt.


    Auf den Versuch kam's an - wenn's schief gelaufen ist, jetzt nach dem Anwalt zu schreien weil o2 sich korrekt verhält, naja das finde ich wirklich nicht korrekt.


    Mit welcher Berechtigung sollte ein Kombivorteil gewährt werden, wenn der TH Vertrag schon so stark rabattiert ist und gleichzeitig auch nirgendswo bei Tarifhaus irgendwo ein Hinweis auf Kombivorteilsberechtigung zu lesen ist?


    Bitte verlinkt mal jemand den Hinweis von der Tarifhaus Seite, der über Kombivorteilsverechtigung informiert. Nur, wenn das dort irgendwo steht, kann man sich ein "Recht" ableiten.


    Wer Tarifhaus und o2 DSL in Kombination abschließt, um sich dann einen Kombivorteil zu erschleichen, ist nicht mehr so ganz koscher.


    Was irgendein Forum Nutzer schreibt spielt keine Rolle. Ein Tarifhausvertrag war nie Kombivorteilsgeber, auch nicht dann, wenn es in Einzelfällen vielleicht gewährt wurde, daraus ergibt sich kein Rechtsanspruch. Ich würde gerne mal wissen, wo o2 das darstellt, dass Tarifhausverträge als Geber dienen.


    Nicht gegen o2 muss mit einem Anwalt vorgegangen werden. Sondern gegen den Händler, der wider besseren Wissens diese Kombination verkauft hat. Basis für den Kombivorteil bei DSL ist ein 24 Monatsvertrag in einem Blue All In Tarif - was nun mal Tarifhaus nie war und nicht ist.


    Ausnahmsweise - und das aus meinem Mund - muss ich sagen: o2 verhält sich hier völlig korrekt.


    Der Händler hat den Fehler gemacht und muss dann eben ein Storno mit Provverzicht einreichen.


    Eines finde ich in unserer Gesellschaft erschreckend. Alles muss so billig wie möglich sein, teilweise mit fadenscheinigen Tricks erreicht - und wenn dann einer der Verantwortlichen drauf kommt, dann nach dem Anwalt schreien.
    Genauso könnte man hier den hier einen Betrugsversuch ableiten - die Berechtigung für den Rabatt bestand ja nie!

  • wer den Schaden hat, ...


    Zitat

    Original geschrieben von marco5
    Geworben nicht aber O2 hat selbst Mails versandt und über den Kombivorteil für den Tarif "informiert". Ein Anrecht darauf hat man natürlich nicht aber reichlich ungeschickt ist das schon.


    Gruß Marco



    Ehm. Doch, doch.
    o2 hat mit geworben. Und der Kombivorteil wurde sogar von o2 per SMS bestätigt. Und intern ein Ticket dafür angelegt.



    Soweit dazu.




    Ein bisschen wird dieser mE wichtige Punkt in der Diskussion vernachlässigt und das Thema gleitet ab zur Verteidigung von o2 und TH.


    Gefragt wurde nach einem Anwalt für die rechtliche Beurteilung vor dem Hintergrund, dass (über wen auch immer) direkt mit o2 All-in Verträge abgeschlossen wurden, die laut Werbung von o2 zum Kombivorteil berechtigen. Dann kommt o2 2 Monate nach Vertragsschluss und möchte gern eigene Bestätigungen (Ticket und SMS) ungeschehen machen. Ob o2-Tarifhaus-Verträge dabei sind oder nicht, das spielt mE überhaupt keine Rolle.




    Da Ihr Euch alle so für o2-Verträge über TH interessiert. Es scheint mir, dass Einige hier im Faden noch nicht die Gelegenheit hatten einen von den ersten Verträgen genauer anzusehen, daher


    hier Auszug aus der Vertragsbestätigung von o2 ! zu einem über (und nicht "mit") TH abgeschlossenen Vertrag:


    "... viel Spaß mit Ihrem neuen Tarif O2 Blue All-in L Flex (2015).
    Dessen Konditionen, sowie alle weiteren Vertragsbestandteile finden Sie hier zusammengefasst. Sie haben sich für den Tarif O2 Blue All-in L Flex (2015) entschieden..."



    und hier aus der direkt darauf folgenden Mail von TH:


    "...
    Dieser Tarif wird bei Telefónica unter dem Tarifnamen "O2 Blue All-in L Flex
    (2015)" geführt..."


    Also, Vertrag wird bei Telefonica geführt und nicht bei TH.


    Da hatte obocom/mober schon Recht wenn er meinte, dass es sich um vollwertige o2-All-in Verträge handelt.




    Ich bedanke mich für die Anwaltsempfehlungen per PN.

  • Leider muss ich erneut widersprechen.


    Wie du korrekt zitierst, hast du einen All in FLEX erhalten.


    Ich bitte dich, mir zu zeigen, WO steht, dass ein All in FLEX zum Kombivorteil bei DSL berechtigt.
    Abgesehen davon ist "Werbung" keine Angebotsannahme.


    In einem Laden werbe ich für eine Handytasche mit 19,99€ am Etikett. An der Kasse stellt sich raus, der Preis ist aber 24,99€.
    Der Vertrag und zwei übereinstimmende Willenserklärungen kommen erst mit der Bezahlung und der Annahme durch den Hänlder zu Stande. Somit gibt es keinen Rechtsanspruch auf die falsche Auszeichnung.


    Ähnlich ist das hier. Tarifhaus wurde NIE und NIRGENDS mit Kombivorteil beworben. Jeder, der das behauptet, dreht sich die Tatsachen so zu Recht wie es seine Rechtsauffassung erscheinen lässt.


    Ich habe mir erlaubt, mal die Offizielle Liste von ERLAUBTEN Kombinationen herauszusuchen:


    https://www.o2online.de/dsl-un…dingpages/popup/popup-bk/


    Ich möchte dich dann bitten, herzlichst, mir zu zeigen, wo deine Kombination - auf die du pochst, und die hier durch einen Händler verkauft wurde, erscheint.
    Du wirst vergebens suchen.


    Es wurde dir einfach falsch verkauft. Ein Anwalt gegen o2? Lächerlich, so leid es mir tut. o2 hat sich korrekt der jedem zugänglichen Liste verhalten.


    Dass ein Händler hier tricksen wollte, und es schief gegangen ist, ist die alleinige Schuld des Händlers - gegen den sich dann auch der Anwalt richten muss. Und ganz sicher nicht gegen o2...


    Ich habe o2 hier sehr oft und hart kritisiert und bin wirklich kein Fanboy - aber die Sache hier ist wirklich eindeutig und - da finde ich, wer hier durch diese Tricks dann einen Rechtsanspruch ableitet, das ist nicht mehr in Ordnung.


    Jedem Schnäppchen hinterher rennen ist schön und gut.


    Durch die Kombination mit dem TH 12,99€ wird der Tarif ja - rechnerisch - durch den 10 EUR Vorteil auf dem DSL auf 2,99 EUR reduziert. Wollen wir mal nicht übertreiben - dieser Rabatt ist nicht vorgesehen, wird nirgendswo beworben (Wenn ja, WO??) - also warum einklagen wenn du gar keinen Anspruch darauf hast?

  • Laut Deiner verlinkten Liste, erkenne ich einen Kombivorteil von 10,- EUR... :eek:
    Ich bin da ganz beim TE!
    Hab auch eben NOCHMALS meinen All-in L Flex geprüft:



    Und um bei Deinem Beispiel zu bleiben.
    Regal Angebot zu 2,49 EUR - Kasse Vertrag zu 1,99 EUR oder auch 2,99 EUR, egal.
    Tarifhaus vermittelt Angebot Mobilfunkvertrag Variante X - o2 schaltet All-in L, welcher nunmal Kombivorteil berechtigt ist...


    migolf


    PS:
    Hier bestätigst Du das auch selbst?! :confused:

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    ..., WIR WERDEN EWIG LEBEN! ...

  • Die Flex Varianten berechtigen nicht für den Kombivorteil bei DSL, weiß nicht, wo du das rausliest.

  • Ändert aber weiterhin nichts daran dass ich bei tarifhaus.de nirgendwo den Hinweis darauf finden kann... Den suche ich weiterhin.

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