Prepaid Karte Kauf, wird man schon kontrolliert?

  • Und? So ein Schreiben ist standardisiert, da passen auch mal sechs und mehr Sprachvarianten von "Willkommen bei Lebara".

  • Zitat

    Original geschrieben von kofferroland
    Lebara Mobile und Willkommensschreiben ? Die wissen doch gar nicht mal, welcher Ethnie der Kunde angehört. Wenn man sich durchs Auswahlmenue hangelt, erfolgt die Sprachführung in mehr als 6 verschiedenen Sprachen.


    Ja und? AGB's muss man ja selbst als Deutscher nicht verstehen, sondern nur unterschreiben. Amtssprache in Deutschland ist deutsch und insofern kann es dem Anbieter und dem Gesetzgeber egal sein ob die Lebara Kunden deutsch verstehen oder nicht. Deiner Logik nach müssen sich Ausländer an gar nichts halten, wenn sie das nicht verstehen.... :cool:

  • Der Hintergrund ist halt die Lücke im Überwachungsapparat, die so aber nicht zu schließen sein wird. Wir kommen in eine Aufrüstung der Registrierung hinein: Es gibt schon die ersten Länder (in Asien) wo man einen Fingerabdruck geben muss und ein Webcam Pic gemacht wird.


    Hier in Europa haben schon Österreich, Irland, England und die baltischen Länder klar gesagt, dass sie weiter nicht registrieren werden. Damit könnte man es schon vergessen im Zeitalter des billigeren (vielleicht mal kostenfreien) Roamings.


    Das Problem an der deutschen Symbolpolitik irgendwo zwischen ernsthafter Registrierungspflicht und Bleibenlassen ist halt der Murks der dabei herauskommt: eine Verifikation durch einen Willkommens-Brief an eine Postadresse! Das beeindruckt aber die Übeltäter. Ich stelle mir gerade die 10-köpfige libanesische Großfamilie vor, die den Brief zurückschickt, weil der Empfänger nicht klar identifizierbar ist. Es reicht übrigens der Name auf dem Briefkasten, die Person muss gar nicht da wohnen, ja gar nicht existieren :-)


    Man könnte den "deutschen Weg" sogar gut finden, wäre da nicht die unklare Lage, die man sogar bei Profis hier wegen der Nachfragen oder in anderen Foren sieht. Der eine Provider checkt ab und zu, der andere nicht - beim einen kann man sogar Donald Duck heißen, der andere will gleich eine Kopie des Persos und ggf. Aufenthaltsbescheinigung, die derjenige vielleicht gar nicht für Deutschland braucht. Im prepaid.data.wiki habe ich es aufgegeben, den Ausländern hinter der gegenwärtigen Praxis irgendeinen Sinn zu vermittlen



    Also entweder richtig registrieren (Polen hat dieses Jahr 50 Mio. SIM-Karten registriert), also auch die Bestandskarten, denn sonst haben wir bald anonyme SIMs bei eBay - oder es halt bleiben lassen. P.S.: Polen ist kein gutes Beispiel, denn sie haben die Anzahl der SIM-Karten nicht beschränkt, die auf eine Person registriert werden dürfen. D.h. es gibt "Händler" die alle SIMs auf sich registrieren und dann gg. Aufpreis anonym weiterverkaufen für den "Service" nicht zur Registrierungsstelle (z.B. Post) zu müssen. Das ist doch alles absurd und erinnert irgendwie an Schwarzfahren.

  • @wolfbin


    Wo du Aufenthaltbescheinigungen sagst -es geht noch ein Tick absurder. Und zwar dann, wenn bei der Post EU-Bürger aus Bulgarien oder Griechenland im Rahmen des Post-Ident Verfahren sich ausweisen müssen. Der Punkt ist nur, (fast) kein Post Mitarbeiter kann die beiden Sprachen verstehen und geschweige denn lesen um eine "amtliche Beglaubigung" der heim7schen Meldedaten auch nur annährend richtig wiederzugeben. Obwohl viele dieser Bürger eine deutsche Meldeadresse hätten -interessiert keine Sau bei der Post.


    Darauf läuft das auch bei den Sim Karten hinaus -völlig absurder Registrierungswahn...

  • Stand heute müssen bloß Name und Anschrift erfasst werden, ab Mitte 2017 muss zusätzlich ein Ausweisdokument geprüft werden. Sofern darauf keine Adresse angegeben ist, muss man natürlich die vom Kunden genannte nehmen. Die Sicherheitsbehörden haben aber zumindest einen geprüften Namen sowie die Ausweisnummer und ausstellende Behörde. Damit ist dann zumindest die Person klar.


    Wer es nachlesen möchte: § 111 TKG

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Stand heute müssen bloß Name und Anschrift erfasst werden, ab Mitte 2017 muss zusätzlich ein Ausweisdokument geprüft werden.


    Gilt es dann nur für neu abgeschlossenen Prepaid-Verträgen, oder werden die alten bereits abgeschlossenen auch überprüft?

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Stand heute müssen bloß Name und Anschrift erfasst werden, ab Mitte 2017 muss zusätzlich ein Ausweisdokument geprüft werden. Sofern darauf keine Adresse angegeben ist, muss man natürlich die vom Kunden genannte nehmen. Die Sicherheitsbehörden haben aber zumindest einen geprüften Namen sowie die Ausweisnummer und ausstellende Behörde. Damit ist dann zumindest die Person klar.


    Wer es nachlesen möchte: § 111 TKG


    Damit ist doch überhaupt nichts klar: in den nächsten 6 Monaten kann man also weiter Donald Duck in Entenhausen sein oder nicht, je nach Betreiber. Denn wenn Name und Adresse genommen werden, ist nicht sicher, ob diese überprüft werden. Das wird z.Zt. zumindest unterschiedlich gehandhabt von den Providern.


    Ab etwa dem Sommer 2017 soll nun die Ausweispflicht kommen. Soweit ich sie verstehe, sowohl im stationären, als auch im Online-Handel. Im Laden machen das viele Länder irgendwie, aber damit wäre Deutschland das erste Land, dass es zudem versucht, bei Prepaid-SIM-Karten eine Online-Verifizierung durchzuführen. Fragt sich nur, wie das denn praktisch gehen soll? Post-ident ist zu langwierig und teuer, Video-Ident hat Schwachpunkte, wenn nicht nur deutsche Ausweise gelten sollen, sondern alle internatl. Ausweise. Ich bin schon gespannt, wie das bei Aldi an der Kasse oder in irgendeinen Video-Ident z.B. mit einem bulgarischen Ausweis gehen soll.


    Was soll erhoben werden nach §111 TKG: Rufnummer, Name und Anschrift, Geburtsdatum, Vertragsbeginn - aber nicht etwa Ausweisnummer!!! Welche Unterlagen sollen dafür herhalten: alle internatl. gültigen Personalausweise, alle internatl. gültigen Pässe, sonstige Ausweise mit Aufenthaltstiteln, oder -nachweis oder wenn abgelaufen Bescheinigung über Aussetzung der Abschiebung.


    Hier gibt es noch keine praktikable Lösung und es ist auch keine in Sicht. Auch die Kombi Name + Adresse macht eigentlich nur Sinn in einem Land mit Meldepflicht. Schon in deutschen Reisepässen aber, die doch als Ausweisdokumente gelten, ist doch gar keine Adresse angegeben, geschweige denn in vielen ausländischen Ausweisen und Pässen, da weltweit wenige Länder eine solche 'Wohnhaft' haben. Wie soll die angegebene Adresse dann also z.B. mit einem deutschen Reisepass effektiv überprüft werden?


    Fragt man sich, was soll eigentlich diese gegebene Adresse überhaupt? Sind die Meldebehörden bei in Deutschland korrekt registrierten Personen denn nicht fähig, die Namen (mit Geburtsdatum) den Personen auch zuzuordnen? Genauso könnten Sie ja die Schuhgröße abfragen. Wogegen die Pass- oder Ausweisnummer explizite nicht abgefragt wird, was dann eine schnelle Zuordnung ermöglichen würde.


    Es wird auch immer bei Adresse Melde- und Postadresse vermischt, die ja nicht identisch sein müssen. Welche Adresse ist denn im TKG jetzt überhaupt gemeint? Die, wo der vermeintliche 'Willkommensbrief' hingeschickt wird oder die, die vielleicht im Ausweis steht oder auch nicht, also eine Meldeadresse? Es wäre für viele schon mal interessant, ob sie bei "Adresse" ihre Meldeadresse angeben müssen, oder z.B. die von dort, wo der Brief ankommen soll, wenns den dann überhaupt noch gibt.


    Ich denke, hier ist noch viel zu viel ungeklärt. Gleichzeitg können sich viele "Händler" bequem in den nächsten 6 Monaten mit falsch registrierten SIM-Karten eindecken, die sie dann gg. Aufpreis als 'anonyme SIMs' weiterverkaufen, da alle Bestandskarten aus der Überprüfung herausfallen. Möglicherweise ist das auf bestimmten eBay-Plattformen sogar legal. Ich würde das ja gerne alles verstehen, aber das ist mir entweder zu hoch oder völlig bescheuert.

  • Lies den Paragraphen doch mal komplett. Die Ausweisnummer muss auch gespeichert werden.


    Ein bulgarischer Ausweis erfüllt die Anforderungen nicht, es muss schon der Pass sein. Und weshalb sollte man diesen nicht per Video-Ident prüfen können, wenn der Anbieter sich dessen Sicherheitsmerkmalen bewusst ist?


    Übrigens ist nicht gefordert, dass man eine Meldeadresse angeben muss. Das war es auch bislang nicht.


    Und nein, ein Händler kann sich nicht auf Vorrat mit falsch registrierten Karten eindecken. Bereits jetzt darf er nicht vorsätzlich falsche Daten erheben.

    Und manchmal denk ich mir so: Das ist aber ganz schön viel Meinung für so wenig Ahnung!

  • Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Ein bulgarischer Ausweis erfüllt die Anforderungen nicht, es muss schon der Pass sein.


    Was natürlich absoluter Quatsch ist! Denn jeder EU-Ausweis(!) ist gleichberechtigtes Ausweisdokument in jedem EU-Land(!). Dass ein § im deutschen TKG eine Passpflicht für EU-Bürger einführt wäre eine politische Sensation in Brüssel... :cool:

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