ZitatOriginal geschrieben von drueckerdruecker
Vielleicht hab' ich das falsch in Erinnerung. Ich hatte das so verstanden, daß sich E+/O2 wegen der AGB-Formulierung verpflichtet habe zur Fortführung einer Option, solange der Kunde das wünscht. Als Folgerung daraus müsse O2 die den gesamten Vertrag kündigen, um die lästige, aber unabwendbare 50GB-Option loszuwerden.
So wie ich das verstanden habe, kann O2 laut AGB den Vertrag nicht mit irgendwelchen Fristen kündigen, sondern nur "aus wichtigem Grund". Diese Gründe sind in den AGB aufgeführt, und keiner trifft tatsächlich zu...