Ist ein allgemeines Problem bei o2, die Homepage geht auch seit Stunden nicht.
BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3
-
-
-
Hat "Volumencracker" seinen Rachefeldzug gestartet? xD
Und Moin
-bas- -
Zitat
Original geschrieben von HDTV
Wer mehr rausholen will, als eine Standardantwort von Sachbearbeiter XY, wird den Klageweg gehen müssen. Aber Achtung: Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Kostenrisiko beim Gerichtsprozess + Internetzugang für 49 Cent pro MB ab 01.06.2017, da sich die Abschaltung des IP+ nicht verhindern lässt.Ist ja Prepaid, sodaß man Megarechnungen weder befürchten muss, noch erhoffen kann. <-;<
-
Alles richtig, aber einige haben keine SMS bekommen. Das ist in etwa die gleiche Situation, wie nach der Migration. Internetzugang weiter genutzt und auf einmal ist das gesamte Guthaben weg. Der "oberlausitzer" hat sein Guthaben von damals bis heute nicht zurück erhalten (http://telefon-treff.de/showth…ostid=5688893#post5688893).
-
Wenn die Beschwerde versandet, dann muss man eben auch mal Klage einreichen. In Fällen wie solchen ist ja eigentlich klar, daß der Vertragspartner damit nicht durchkommen wird. Aber natürlich stehen dem einiger Aufwand und dann nur 24 Euro Ertrag gegenüber.
-
Zitat
Original geschrieben von drueckerdruecker
... nur 24 Euro Ertrag gegenüber.Im Zweifel wird dann mit dem Anspruch aus den nicht berechneten Monaten aufgerechnet bzw. dieser geltend gemacht und man zahlt noch drauf.
-
Die letzte BASE-APP-Abrechnung war gültig bis Mitte 12/2016. >60€ Guthaben vorhanden, was bis Mitte Juni reichen würde. Ergo Nachforderung hier kein Problem.
LG
-
Bei den derzeitigen Störungen würde es mich nicht wundern, wenn die Unlimitiert-Phase auch im Juni noch weiterläuft...
Bereits jetzt sind in der o2-App keine Optionen mehr buchbar. -
also ich hab heute meine antwort bekommen (bzw mein anwalt, hatten den 20igsten als frist gesetzt), sie sagen halt das sie ja alles unverändert gelassen haben und dann jetzt einfach das 50gb internet packet aus dem portfolio nehmen, das sie das garnicht so einfach kündigen dürfen darauf sind sie garnicht eingegangen, na icg werd mich mit meinem anwalt beraten und weitersehen ob wir noch was machen
-
Sehr gut.
Also reduziert sich das Problem darauf, ob Pakete zu buchen, Kern des Vertrages sind.Und da lache ich, weil das in den Leistungsbeschreibungen und AGB vorgesehen ist.
So, wie ich bereits früher ausführte, wäre das dann eine "Teilkündigung", welche grundsätzlich unzulässig ist.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!