BASE GO mit 50GB Datenvolumen Teil 3

  • An "HDTV" und "WernerMemmingen":


    Interessant sind die Hinweise sicher.


    Aber-->


    Das Recht interessiert sich weder für Screenshots, noch für Videos.
    Es interessiert sich für Vertragsinhalte.


    Diese sind in den AGB und Leistungsbeschreibungen kodifiziert.


    Was ich damit ausdrücken will: BASE hätte auch nackte Weiber oder Bananen im Menü anbieten können, es ist völlig irrelevant, was die auf den Plattformen oder im Internet schreiben - es zählt das, was auf und in der Umverpackung zu lesen war und ab 1.3.2015 die neueren AGB, welche in des Läden zur Ansicht auslagen.


    DAS sind die Vertragsbestandteile.




    An "dreieck":


    Ja, das hatte ich im Widerstandsthread erläutert - http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=591279


    Dort gibt es inzwischen auch viele mailadressen. Konnte sie aber nicht mehr in den ersten Eintrag nachtragen. Stehen auf Seite 4.


  • Das "Recht" hängt sich aber auch nicht an Worten wie Optionen/Paketen auf, sondern daran was gemeint ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von HDTV
    Theoretisch würde das bedeuten: Das IP+ war / ist nur eine Zusatzdienstleistung mit einer Laufzeit von 30 Tagen.

    Es ist doch auch überhaupt nicht vorstellbar, daß ein Vertragspartner gezwungen werden kann, für immer und ewig oder solange der andere Vertragspartner das will, eine bestimmte Leistung bereitzustellen - für einen unveränderten Preis noch viel weniger. Und das ist ja, worauf manche hier bauen. Leistungs- und Zahlungspflichten gelten nur während der vereinbarten Vertragslaufzeit - hier eben einen Monat.


    Die einzige Hoffnung ist, daß sich der Anbieter aufgrund der hohen/niedrigen Beschwerdezahl oder einer mehr oder wenigen öffentlichen Empörungswelle nicht weiter damit beschäftigen möchte und nachgibt, natürlich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

    Je suis Charlie

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Es ist doch auch überhaupt nicht vorstellbar, daß ein Vertragspartner gezwungen werden kann, für immer und ewig oder solange der andere Vertragspartner das will, eine bestimmte Leistung bereitzustellen - für einen unveränderten Preis noch viel weniger.


    Könntest du mal die gesetzliche Bestimmung posten, wo explizit maximale Vertragslaufzeiten genannt werden? Und wo dann von einer Partei gekündigt werden kann/muss?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von drueckerdruecker
    Es ist doch auch überhaupt nicht vorstellbar, daß ein Vertragspartner gezwungen werden kann, für immer und ewig oder solange der andere Vertragspartner das will, eine bestimmte Leistung bereitzustellen - für einen unveränderten Preis noch viel weniger.


    Könntest du mal die gesetzliche Bestimmung posten, wo explizit maximale Vertragslaufzeiten genannt werden? Und wo dann von einer Partei gekündigt werden kann/muss?

    Suche: aktuell nichts


    30 positiv in der "neuen" Vertrauensliste, ??x mal positiv in der "Alten"..:-)


    Insider: Die Plaaaaaattttttttforrrrrrrrmmmmmmmmmm brennt nicht mehr, sie ist abgesoffen.....!

  • Zitat

    Original geschrieben von HDTV
    IP+ / Paket / Option / Flatrate = Zusatzleistung.


    Es gibt ein Video auf YouTube und da steht dick und fett: Option buchen!


    [youtube]z_xK3tkI1XE[/youtube]


    Genau dieses Video habe ich ebenfalls gefunden.
    Passend dazu findet sich auf Seite 16 des weißen Tarifhefts folgendes:

    Zitat

    "... Preisliste für Mobilfunkdienstleistungen in den Base Prepaid Comfort Tarifen "Telefon Paket", "Smartphone Paket", "Telefon & Internet Paket", "Internet Paket", "Internet Plus Paket" und "Urlaubspaket", gültig ab 01.07.2013"


    Somit handelt es sich bei den Paketen um die Tarife im Rahmen des "Base Prepaid Comfort" Mobilfunkvertrag (Pkt. 2.1 AGB, Seite 31 weißes Heft).


    Alles was nicht Ursprungs-Tarif (Paketbezeichnung auf der Tüte) ist, ist demnach als Option anzusehen. Interessanterweise ist im Tarif Urlaubspaket das Urlaubspaket auch nur als Option buchbar (siehe auch Screenshot). Vermutlich zum einen technisch bedingt durch die 30 Tage Laufzeit ohne automatische Verlängerung. Vertraglich wahrscheinlich bedingt durch die Tatsache, dass es in den anderen Tarifen als Option hinzugebucht werden konnte.


    Ich denke diese Auslegung ist ziemlich nah an der Interpretation von Franky57 mit dem Grundvertrag. Nur eben sieht er den Grundvertrag im Paket. Dem steht allerdings Pkt. 2.1 AGB entgegen.

  • Ich denke, man sollte doch einmal den Kernpunkt deutlich herausstreichen:


    Irgendwo muss alles im Interesse beider Vertragspartner kündbar sein. Ich denke, darin sind wir alle uns einig. Schließlich kann nicht nur uns als Kunden eine Kündigungsmöglichkeit zustehen. Der nächste Schritt wäre die Frage nach einer Kündigungsfrist.


    Aber! Eine Kündigung bedarf der Schriftform! Es kann doch nicht sein, dass einfach klangheimlich abgestellt wird und man darüber nicht informiert wird. Eine eventuelle SMS ersetzt m. E. keine Schriftform! Zumal weder meine Frau noch ich auf unseren Karten eine SMS erhalten haben. Wenn ich hier nicht mitlesen würde, würde ich bei Nutzung der Karte ab dem 1.6. eine Kostenüberraschung erleben.Das darf nicht sein!


    Hat eigentlich teltarif.de mal bei O2 nachgefragt?

  • Bin zu träge, es rauszusuchen. Es ginge laut AGB in Textform. Schriftform ist etwas Anderes. Ich möchte aber bitte keine juristischen Seminare geben. "DIGI66" ist sicher Jurist. Der versteht das.


    Es gäbe diese Lösung für O² laut zeitlich möglichen AGB (die neuen von O² würden 30 Tage Kündigungsfrist zulassen) nur dann, wenn ein "wichtiger Grund" zur Kündigung vorläge. Diese 30-Tage-AGB betreffen uns allerdings grundsätzlich nicht.


    Nach meinem Dafürhalten ist das abwegig. Der BGH lacht sich tot, wenn der "wichtige Grund" die Einstellung eines Tarifes sein soll, aber O² bietet fürderhin den gleichen Inhalt des Tarifes für mehr Geld an.


    Ich habe mit mir bekanntem Richter vom OLG Jena im Biergarten gesprochen, der geht jetzt schon in die Knie vor Lachen - und er wird das niemals auf seinem Tisch haben.

  • Selbst bei Textform besteht ein Zugangserfordernis der Kündigung und das ist bei SMS nicht sichergestellt.


    Dann bediene ich mich mal der Musterschreiben! ;-)

  • Zitat

    Original geschrieben von robfink
    Wenn ich hier nicht mitlesen würde, würde ich bei Nutzung der Karte ab dem 1.6. eine Kostenüberraschung erleben.Das darf nicht sein!

    Dank Prepaid würde sich die Kostenüberraschung ja in engen, selbstgesetzten Grenzen halten. Für den größmöglichen Trubel könnte man ja die Karte bis zum Bersten auffüllen. Vielleicht würde man's erstattet bekommen, müsste sich dann aber auch vorwerfen lassen, daß man die Prepaid als illegitimes Sparkonto missbraucht. <-;<

    Je suis Charlie

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