An "HDTV" und "WernerMemmingen":
Interessant sind die Hinweise sicher.
Aber-->
Das Recht interessiert sich weder für Screenshots, noch für Videos.
Es interessiert sich für Vertragsinhalte.
Diese sind in den AGB und Leistungsbeschreibungen kodifiziert.
Was ich damit ausdrücken will: BASE hätte auch nackte Weiber oder Bananen im Menü anbieten können, es ist völlig irrelevant, was die auf den Plattformen oder im Internet schreiben - es zählt das, was auf und in der Umverpackung zu lesen war und ab 1.3.2015 die neueren AGB, welche in des Läden zur Ansicht auslagen.
DAS sind die Vertragsbestandteile.
An "dreieck":
Ja, das hatte ich im Widerstandsthread erläutert - http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=591279
Dort gibt es inzwischen auch viele mailadressen. Konnte sie aber nicht mehr in den ersten Eintrag nachtragen. Stehen auf Seite 4.